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Eine subjektive Reflexion maßgeblicher Gründe der Berufung von Kardinal G.L. Müller an das höchste katholische Gericht
von Alfred Gassner, Regensburg

Kardinal G.L. Müller ist immer für großes internationales Kino gut. Er liebt theologische Doppelungen, die ihn einerseits als unübertreffbaren Fundamentaltheologen als auch als Menschenfreund ausweisen (sollen). Aktuell verdanken wir ihm wieder mal so einen Parteitag, auf dem er ein unverschämtes Plädoyer zugunsten des polnischen Priesters Dariusz Oko ablieferte, der vom Amtsgericht Köln wegen Aufstachelung zum Hass gegen Homosexuelle einen Strafbefehl mit einer saftigen Strafe bedachte wurde. Oko hatte homosexuelle Geistliche als „Kolonie von Parasiten", „Krebsgeschwür" und „homosexuelle Plage" und den öffentlichen Umgang mit ihnen als "Homo-Ideologie" und "Homo-Häresie" bezeichnet. In einem Interview mit der Zeitschrift „Do Rzeczy“ doppelt Müller Okos unerträgliche Totschlagsphrasen sinngemäß durch den Zusatz auf, dass der Strafbefehl des Amtsgerichts Köln bei historisch gebildeten Menschen alle Alarmglocken schrillen lassen müsse. „Ein gewisser Anwalt" (gemeint war der NS-Politiker Hans Frank, der ab 1939 in Polen als deutscher Generalgouverneur die gesamte Krakauer Professorenschaft in das Konzentrationslager verbringen ließ) habe ähnlich wie das Amtsgericht Köln gehandelt. Er schäme sich dafür als Deutscher. Müllers Vergleich eines deutschen Gerichts mit einem Turbotöter der NS-Zeit (der als „Schlächter von Polen“ in die Justizgeschichte einging) soll ja bei seinen Anhängern in Form einer Dolchstoßlegende das Trugbild erzeugen, als funktioniere unser Rechtsstaat nach dem Vorbild des Dritten Reiches. Das aber geht entschieden zu weit. Es geht hier aber nicht nur um den Bruch von Anstandsregeln, sondern um eine Loyalitätsverweigerung gegen über dem Staatswesen, dem Müller in seinem Diensteid bei der Berufung zum Bischof von Regensburg die Treue versprochen hat. Diese scheinintellektuellen Pirouetten seiner völkischen Propaganda sollte sich der deutsche Rechtsstaat nicht gefallen lassen, denn sie grenzt an das Delikt der Volksverhetzung nach § 130 StGB.

Seine völkischen Trampeleien zulasten des deutschen Rechtsstaates schädigen auch das politische Ansehen der Kirche. Er ist ja nicht irgendwer und der aktuelle Störversuch ist ja nicht der erste. Schon als Bischof von Regensburg hatte er einen zynischen Krieg mit der wissenschaftlichen Theologie an der Uni Regensburg inszeniert. Dem Liturgiedozenten August Jilek entzog er die Lehrerlaubnis, bei den Theologieprofessoren Sabine Demel, Burkhard Porzelt und H.G. Schöttler (die eine ihm missliebige Petition unterzeichnet hatten) beließ er es bei der Drohung. Weil sich die Vorsitzenden von Laienräten Prof. Johannes Grabmeier und Fritz Wallner über sein Herrenverhalten mokierten, entließ er sie handstreichartig und krempelte dann selbstherrlich die Laienbeteiligung in seinem Bistum um; seitdem werden Laienräte von ihm berufen und nicht mehrgewählt. Seine Feinde fand er sowohl im linken als auch im rechten politischen Spektrum, organisierte kerzenbeleuchtete nächtliche Protestmärsche durch Regensburg gegen Neonazis. Als unverbesserlicher Prozesshansel zog er vor staatlichen Gerichten fast immer den Kürzeren. Der Bayer. VGH bescheinigte ihm im Frühjahr 2011 auf Klage Schriftstellers Schmid-Salomon, dass er in einer Predigt in Tirschenreuth seine Pflichten zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit nicht erfüllt (also gelogen) habe. Dann sah er gespenstisch Kampagnen gegen ihn, um eine gegen die Kirche gerichtete „Pogromstimmung“ und „totalitäre kirchenfeindliche Ideologie“ zu erzeugen, um sich fast gleichzeitig mit Humanistischen Union vor Gericht rechthaberisch zu blamieren. Höhepunkt seiner zahlreichen Regensburger Eskapaden aber war dann wohl die Handhabung seiner Art von „Missbrauchsaufklärung“ (manche sagen dazu auch „Vertuschung“ im Falle Riekofen und bei dem Domspatzen; obwohl er und sein Generalvikar Fuchs allein die volle Dienstverantwortung für die Wiederverwendung eines wegen sexueller Verbrechen vorbestraften Priesters trug, war er nicht bereit, sein Finthen einzugestehen und Verantwortung zu übernehmen.

Wer gehofft hatte, Müller würde nach seiner Berufung zum Präfekten der römischen Glaubenskongregation durch Benedikt XVI. seine Rolle als gnadenloser Selbstaufbesserer und Agitator zurückfahren, sah sich bald getäuscht. Als Papst Franziskus ihn kurz vor Ablauf seiner 5-jährigen Berufungsperiode fristlos setzte, sah man Müller allerdings angeschlagen, weinerlich, aber ohne Schuldeinsicht in der Öffentlichkeit. Er war jedoch nicht einsichtig, sondern steigerte Wut steigerte seine Wut auf Papst Franziskus, dem er theologische Minderbegabung vorwarf. Da kamen in vielen Interviews Vorwürfe, der Papst vernachlässige sein Hirtenamt, weil er positivistisch zu sehr dem Reformdrängen nachgebe, weder das Grundrecht der Religionsfreiheit und der freien Religionsausübung noch das Naturrecht könnten sein Abweichen von der grundgelegten Lehre der Kirche rechtfertigen. Während der ersten COVID-Welle warf er süffisant und zynisch der DBK vor, die deutsche Kirche sei keine dem Staat untergeordnete Behörde, sie solle, statt ihre Kirchen zu schließen, lieber „auf die Perspektive des ewigen Lebens“ hinweisen. Dann unterschrieb der vatikanische Spitzen-Chief-Officer als einer der Ersten noch „gefälligkeitshalber“ ein Pamphlet von Erzbischof Vigano, in dem von üblen Verschwörungstheorien für die COVID-Pandemie (z.B. supranationalen Einheiten mit unklaren Absichten und sehr starken wirtschaftlichen Interessen oder einer Politik der „drastischen Bevölkerungsreduzierung“) die Rede war. Eitel ließ er sich zwischendurch für die Regenbogenpresse im Trainingsanzug modellieren oder fuhr mit Fürstin Gloria medienwirksam mit einem nicht zugelassenen Kutschenauto vom Priesterseminar zu einem Empfang im Hause Thurn und Taxis; Kleider und Beziehungen machen aus einem waschechten Kardinal erst Leute! Beim Regensburger Kirchenvolk gilt der ehemalige Bischof als Persona non grata. Seit sich sein Nachfolger öffentlich für seine misslungene Aufarbeitung der Missbrauchsskandale entschuldigt hat, lässt er sich hier auch nicht mehr sehen.

Die vielen großen und kleinen Skandale, die sich Müller ständig leistet, provozieren die Frage, woher die Schwierigkeiten im Umgang mit seiner Person stammen. Sind die Aversionen gegen seine Person nur auf seine unterkühlte Person zurückzuführen oder gibt es handfeste sachliche Gründe, welche die öffentliche Abneigung gegen ihn rechtfertigen. Darauf gibt es m. E. nur eine richtige Antwort: Die Probleme, vor die sich die Gesamtkirche mit Müllers Person gestellt sieht, rühren daher, dass eine Einigung über Grundsatzfragen der menschlichen Existenz mit ihm nicht möglich ist, weil er, nicht zum Verzicht auf Details seines wissenschaftlichen Vorsprungs nicht fähig ist. Sein infantiles Ego lässt das nicht zu, er weiß immer alles besser. Sollte es anders sein, sollte er das endlich auch einmal öffentlich beweisen.

Ob sich Papst Franziskus mit der Berufung eines solchen Macho-Kardinal an den „Supremo Tribunale“, den höchsten vatikanischen Gerichtshof wirklich einen Dienst erwiesen hat? Müller wird dort in einem Senat von 5 Richtern indirekt über Verwaltungsmodalitäten auch über Fragen von Sitte und Moral, über das Recht auf freie Religionsausübung, Ehenichtigkeitsfragen, Straftaten von Missbrauchstätern entscheiden. Vor seinen Richteraugen werden Sonderwege des deutschen Synodalen Weges, die das kirchliche Organisationswesen berühren, keinen Bestand haben, denn er ist weder persönlich noch sachlich noch religiös unabhängig, achtet in seinen dogmatisch-fundamentalistischen Bindung nicht einmal menschliche Grundrechte.

Hat also Papst Franziskus wirklich ernsthaft bedacht, dass dieser Turbo-Kardinal in den Augen orthodoxer kirchlicher Gruppierungen nach wie vor als „papabile“ gilt und möglicherweise einmal sein Nachfolger werden könnte? Wehe der Kirche, wenn dieser Fall eintreten sollte. Wenn Müller von „Neuevangelisierung“ redet, plant er als freier Radikaler sicher keine Fortentwicklung des innerkirchlichen Glaubens- und Administrationsgeschehens, sondern die Schließung aller Fenster und Türen hin zur säkularen Gesellschaft. Einen Freiraum für Christsein außerhalb der amtskirchlichen Dogmatik wird es dann nicht geben. Der Papst setzt sich mit Müllers Berufung an den obersten Gerichtshof dem dringenden Verdacht aus, er wolle den Versuch des deutschen Synodalen Weges, ein breiter im Gottesvolk angelegtes Glaubens- und Kirchenverständnisses zu etablieren, nicht mitgehen. Deswegen munkelt man nicht nur in der säkularen Gesellschaft und in der Volkskirche schon jetzt, Müllers Berufung sei eine Strafaktion gegen die DBK oder der Papst habe nicht freiwillig gehandelt, sondern si von orthodoxen Vatikanisten gezwungen worden, Müllers „Papabile“ aufzupolieren.


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