
Frankfurter Rundschau vom 9.3.2023 wie Bild
Im Entwurf zum neuen Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) ist kein Verbot von Öl- und Gasheizungen vorgesehen, sondern - bei Heizungserneuerungen - die verpflichtende Kombination mit erneuerbaren Energiequellen (mindestens 65%). Gut möglich ist das mit Hybridheizungen, bestehend aus Wärmepumpe plus Heizkessel. Die Wärmepumpe deckt dabei den Bereich ab, in dem sie effektiv arbeitet; den Rest die speicherbaren Energieträger Öl und Gas. Bei dieser Lösung halten sich die Mehrinvestitionen in Grenzen, es werden im Betrieb Energiekosten gespart und Solarstromanlagen sind gut einbindbar. Bei meinem 25 Jahre alten Haus mit anstehender Heizungserneuerung gehe ich genau diesen Weg. Die Außenluft-Wärmepumpe hat 7 kW, deckt 70% des Jahresbedarfs, kostet rund 9.000 EUR mehr und spart ca. 600 EUR im Jahr.
Ralf Krug
2023 BEV Artikel Wärmepumpen in Bestandsgebäuden.pdf