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In Großglattbach machen sich viele Bürger Gedanken zu der vom Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung einstimmig empfohlenen Planung von Windrädern auf dem Gemarkungsgebiet Großglattbach. Unsere Teilgemeinde 1300 Einwohner ist nicht im Gemeindeparlament vertreten, von der Planung möglicher andere Standplätze im Stadtgebiet ist nichts bekannt. Es mag sein, dass die Flächenfestlegungen in einem Ausschuss des Enzkreises getätigt wurden, aber nicht ohne die Einstimmige Empfehlung des hiesigen Stadtrats. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Überlegungen erörtert wurden ob für Mühlacker die Einhaltung der von der Regierung Kretschmann angeordneten Flächenausweisungen 1,8 % Fläche in der Kommune eingehalten werden kann. Unsere Regierung ist vor mehreren Jahren von einem Mindestabstand vom 1.000 Metern zur Wohnbebauung ausgegangen, konkret hat man hier um mehr als ein Viertel des Abstandes gekürzt. Zwischenzeitlich sind die Größen der Neuanlagen verdoppelt worden, 250-300 meterhoch mit entsprechend größerer Flügelausladung. Kann man annehmen, dass es rechtens ist, wenn der Gemeinderat der Reduzierung des Abstandes auf weniger als ein Trittel gegenüber zu früheren Jahren zustimmt ???. Die betroffene Bevölkerung muss verlässlich öffentlich von der Stadtverwaltung über die nachhaltig , negativ auf die Bürger zukommenden Auswirkungen informiert werden. Es ist auch nicht rechtens, dass der Baden-Württembergische Landtag die neue Grundsteuerregelung durchwinkt zu der in Deutschland mehrere Hunderttausend Widersprüche von den Finanzbehörden bearbeitet werden müssen, das Gesetz aber auch von den Städten und Gemeinden widerspruchslos hingenommen wird. Im Enzkreis wirkt sich die Gesetzesmaterie so aus, dass 49 % Grundstücksbesitzer deutlich weniger zu leisten haben, dagegen 51 % erheblich mehr belastet wurden. Vom Finanzamt ist mein im Jahr 1965 bebautes Wohngrundstück seither mit dem Grundsteuermessbetrag von 86,54 Euro belastet gewesen, neuerdings wurde ab 2025 der Grundsteuermessbetrag auf 327,33 Euro festgesetzt was eine Erhöhung von 287 % ergibt.

Adolf Reutter


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