Kreiszeitung Wochenblatt vom 12.03.2015 wie Bild
Als Pferdehalter aus Buchholz in der Nordheide bin ich zutiefst erschüttert über die im WOCHENBLATT berichteten Zustände, unter denen eine sogenannte "Fjordpferde-Nomadin" ihre Tiere hält. Die Berichte über vernachlässigte Fjordpferde, die ohne ausreichende Versorgung auf fremden Weiden zurückgelassen werden, erfüllen mich mit Entsetzen und tiefem Mitleid für die betroffenen Tiere.
Rechtliche Möglichkeiten zur Ahndung der Halterin
In Deutschland verpflichtet das Tierschutzgesetz (TierSchG) jeden Tierhalter, seine Tiere angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Verstöße gegen diese Pflichten können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Bei schwerwiegenden Verstößen, wie bewusster Vernachlässigung oder Misshandlung, drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen. Zudem können die Tiere eingezogen und ein Tierhalteverbot ausgesprochen werden.
Ein prominentes Beispiel für behördliches Eingreifen bei gravierenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz ist der Fall Hefenhofen in der Schweiz. Dort wurden 2017 aufgrund massiver Missstände in der Tierhaltung eines Bauernhofs über 90 Pferde sowie zahlreiche andere Tiere beschlagnahmt, und gegen den Betreiber wurden strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet.
Handlungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger
Als Bürgerinnen und Bürger haben wir die Möglichkeit und Verantwortung, bei Verdacht auf Tierquälerei aktiv zu werden:
- Dokumentation von Verstößen: Fotos, Videos und schriftliche Aufzeichnungen können als Beweismittel dienen und die Arbeit der Behörden unterstützen.
- Meldung an zuständige Behörden: Bei Beobachtung von Missständen in der Tierhaltung sollte umgehend das zuständige Veterinäramt informiert werden. Diese Behörden sind verpflichtet, Hinweisen nachzugehen und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
- Einschaltung von Tierschutzorganisationen: Organisationen wie SOKO Tierschutz oder Animal Rights Watch (ARIWA) können unterstützend tätig werden, indem sie Druck auf Behörden ausüben und in der Öffentlichkeit auf Missstände aufmerksam machen.
- Öffentlichkeitsarbeit: Durch Leserbriefe, Petitionen oder Beiträge in sozialen Medien kann das Bewusstsein für solche Missstände geschärft und der Druck auf die Verantwortlichen erhöht werden.
- Bereitschaft zur Zeugenaussage: Personen, die Missstände beobachtet haben, sollten bereit sein, als Zeugen auszusagen, um den Behörden bei der Durchsetzung des Tierschutzes zu helfen.
Es ist unerlässlich, dass wir als Gemeinschaft zusammenstehen und uns für das Wohl der Tiere einsetzen. Die beschriebenen Zustände dürfen nicht toleriert werden, und es liegt an uns allen, sicherzustellen, dass solche Praktiken konsequent verfolgt und geahndet werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Marco Warstat