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Gegen Gesundheitsgefährdung und Diskriminierung von hunderttausenden bis mehreren Millionen Bürgern in Deutschland
- von Dr. Uwe Hannes
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Sehr geehrte*r Abgeordnete*r, 17.10.2021
wissen Sie schon, um ca. wieviel Prozent höher oder niedriger die Infektionsgefahr mit Covid19 im
Vergleich von geimpften und ungeimpften Personen ist? Falls Sie diese Frage konkret beantworten
können, teilen Sie die Prozentzahl bitte dem RKI und mir mit, denn das RKI kann diese Zahl bislang
nicht quantifizieren. In Abhängigkeit von der Antwort auf diese Frage sollten Sie Gesundheitsrisiken
und Haftungsrisiken der politisch propagandierten 2G Regeln neu bedenken und handeln.
Auf der RKI Webseite (Quelle 13.10.21, 13.00 Uhr: https://rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID/Impfen/gesamt.html) steht unter
der Frage "Können Personen, die vollständig geimpft sind, das Virus weiterhin übertragen?" folgende fehlerhafte Aussage:
"Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person trotz vollständiger Impfung PCR-positiv wird, ist signifikant vermindert. In welchem Maß die Impfung die Übertragung des Virus reduziert, kann derzeit nicht genau quantifiziert werden."
Ist die Wahrscheinlichkeit "signifikant vermindert" oder kann sie "nicht genau quantifiziert" werden?
Beides geht nicht gleichzeitig! Jeder Mathematikkundige weiß, dass man zur Feststellung "signifikant" konkrete, belastbare Zahlen braucht. Daher ist die RKI Aussage falsch. Nun arbeiten beim RKI gewiss gute Wissenschaftler, denen ein solch grober Fehler nicht versehentlich unterläuft. Logisch
erscheint nur eine politisch motivierte Falschaussage des RKI, und zwar für den großen Teil der Bevölkerung, der noch nie berechnet hat, ob ein Untersuchungsergebnis signifikant ist. Aber warum? Ist die ermittelte Minderung der Ansteckung und Virus-Übertragbarkeit von und durch Geimpfte zu gering für eine Veröffentlichung oder hat das RKI gar keine belastbaren Zahlen dazu?
Aufgrund meines persönlichen Risikos als an Leukämie erkrankter, zweifach geimpfter Bürger hatte ich im September 2021 in Zusammenhang mit dieser Fragestellung das Bundesgesundheitsministerium, das Thüringer Gesundheitsministerium und das RKI angeschrieben, aber leider vom BMG und RKI keine Antwort auf mein Anliegen erhalten, sondern nur eine unzutreffende, automatische Standardantwort. Das Thüringer Gesundheitsministerium antwortete konkret, nannte jedoch eine nicht das Infektionsrisiko betreffende Wahrscheinlichkeit und verwies auf Nachfrage an das RKI.
Zufällig fand ich danach in Pressemedien von Anfang August 2021 Verweise auf mehrere internationale Studien aus Großbritannien, den USA und Asien, wonach vollständig Geimpfte und Ungeimpfte ein identisches Risiko haben, sich mit Covid zu infizieren oder die Infektion weiter zu geben (Fokus,
Tagesspiegel). Auch die gemessene Virenlast soll in den ersten Tagen nach der Infektion bei Geimpften und Ungeimpften gleich hoch gewesen sein. Mir wäre das verständlich, wenn sich die Infektionen primär über die Atemwege realisieren, aber die Schutzwirkung der Impfung vorrangig danach wirkt.
Wenn es keinen signifikant relevanten Unterschied beim Übertragungsrisiko gibt, führen 2G Regeln dazu, dass Infektions- und Sterberisiken von geimpften vulnerablen Personen relevant erhöht werden. Je geringer der Unterschied, desto höher ist die Gesundheitsgefährdung durch 2G Regeln. Sie verstehen sicher, dass mir dies als Person einer Risikogruppe große Sorgen bereitet.
Bekanntlich infizierten sich auf einer 2G Veranstaltung in Münster mindestens 22,4% bzw. 85 von 380 Teilnehmern. Glücklicherweise war das Durchschnittsalter hier nicht hoch, so dass die Erkrankungen nicht so folgenschwer waren, wie wenn ältere, vulnerable Personen dabei gewesen wären. Hätte die Impfung zu 95% vor Ansteckung geschützt, hätten sich analog statt 85 Geimpfter ca. 1.700 ungeimpfte Teilnehmer anstecken müssen, was bei Gesamtzahl von 380 Teilnehmern natürlich nicht geht. Zum Vergleich, im Mai 2020 hatten sich im Paketdepot Hückelhoven mit 82 von 400 Personen
infiziert, alle ungeimpft. Bei der Karnevalssitzung am 15.02.2020 im Kreis Heinsberg wurde m.W. sogar eine niedrigere Infektionsrate von ca. 15% festgestellt, alle ungeimpft. Das Beispiel Münster widerlegt drastisch den in den Impfstoff-Zulassungsstudien behaupteten Schutz von 95% vor Infektionen und passt zu den o.g. internationalen Studienergebnissen, dass Geimpfte und Ungeimpfte i.W. ein gleiches Infektionsrisiko haben und verbreiten.
Was bedeutet diese Erkenntnis? Spätestens seit Anfang August ist bekannt bzw. zu besorgen, dass Impfungen nicht oder nur sehr viel geringer vor Infektionen und deren Weitergabe schützen. Damit gibt es gar keinen fachlichen Grund für unterschiedliche Testpflichten von Geimpften und Ungeimpften. Wer sich dennoch für 2G oder 3G Regeln ausspricht, diskriminiert nicht nur Ungeimpfte, sondern vermittelt eine nicht vorhandene Sicherheit und gefährdet dadurch Gesundheit und Leben tausender, zehn- oder hunderttausender geimpfter Personen aus Risikogruppen. Dies ist
nicht nur moralisch und politisch verwerflich, sondern hoffentlich auch strafrechtlich relevant und muss Konsequenzen haben für die Diskriminierungsideologen und -beamten.
Vielleicht will man durch den Testverzicht Geimpfter die allgemeine Erkenntnis verhindern oder verzögern, dass die Covid-Impfungen im Hinblick auf ein Infektionsrisiko quasi wirkungslos sind. Gutgläubig bewertet, wurden 2G und 3G propagandiert, um den Impfdruck auf Ungeimpfte zu erhöhen
unter fahrlässiger Inkaufnahme einer Gesundheitsgefährdung vulnerabler geimpfter Personen aus Risikogruppen. Bösgläubig bewertet, wäre letzteres eine Zielstellung. Ich bitte Sie nachdrücklich, eine diesbezügliche Aufklärung zu veranlassen.
Die 2G Regeln stellen eine vermeidbare zusätzliche Gesundheitsgefährdung nur für Geimpfte und Genesene (bei 3G auch für Ungeimpfte) dar. Sie sind ökonomisch fragwürdig, da teure Impfungen und positive Impfwirkungen neutralisiert und konterkariert werden, da man durch den Testverzicht
der Geimpften deren Infektionsrisiko um ein Vielfaches, vielleicht um den Faktor 10, 30 oder mehr erhöht. Was nützt ein um Faktor 20 geringeres schweres Erkrankungsrisiko, wenn es durch 2G Regeln um den Faktor 30 oder 50 erhöht wird. Zudem stellen die 2G und 3G Regeln eine in der deutschen Geschichte beispiellose Diskriminierung von mehreren Mio. Menschen dar, mit Ausnahme des Faschismus, dessen Verbrechen natürlich nicht vergleichbar sind. Diese Regeln müssen daher unter Beachtung des aktuellen Kenntnisstandes unverzüglich abgeschafft werden.
Sie als Abgeordnete*r haben mehr und bessere Möglichkeiten, Untersuchungen zu offenen Fragen zu beauftragen. Und Sie haben die Möglichkeit, die 2G und 3G Regeln durch bessere, weniger gesundheitsgefährdende und ökonomisch sinnvolle Regeln zu ersetzen.
Ungeachtet der zweifachen Impfung im Mai und Juni erkrankte ich im Oktober an Covid, mit teilweise sehr heftigen Symptomen. Die einzige ungeimpfte Person im Haushalt erkrankte zuletzt und hatte weniger schwere Symptome. Nun sind private Beobachtungen nicht signifikant, aber das ist eine fehlende RKI Quantifizierung auch nicht.
Beste Grüße
Dr. Uwe Hannes
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