Jetzt will die Bundesregierung also den Weg für Datteln 4 über eine Ausnahmeregelung freimachen, ist aber zZ noch im Gespräch mit dem Betreiber. Gleichzeitig ist mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die Rechtmäßigkeit frühestens Ende 2020 zu rechnen. Angestrebt wird die Inbetriebnahme in 2020 trotz diverser Verstöße gegen Auflagen wie Abstandserlass etc.. Ich frage mich, ob dafür jetzt systematisch der Weg freigeräumt wird
Ist ein solches Verfahren mit unserem Rechtsstaat vereinbar? Müsste in diesem Fall nicht zunächst das Gerichtsverfahren vorgezogen werden? Und erst nach dem Urteilsspruch mit dem Betreiber Kontakt aufgenommen und ggf über eine Entschädigung verhandelt werden? Ausserdem, wenn wegen Datteln 4 alte Kraftwerke vom Netz genommen werden. Was passiert, wenn wegen des Urteils das neue Kraftwerk eigentlich auch nicht ans Netz darf? Bricht dann die Stromversorgung zusammen? Oder gibt es dann wegen der Versorgungssicherheit eine neue Ausnahmeregelung.?
Doris Ferino
Alle Artikel aller Autoren
Ausnahme für Datteln 4
- von Doris Ferino
- Zugriffe: 1700
- Hinweis der Redaktion: Dies ist ein ungekürzter, unzensierter Originalleserbrief. Die Bürgerredaktion ist neutral. Verantwortlich für den Inhalt (auch der Kommentare) ist ausschließlich der Autor. Gedruckter Text ist farbig. Bewerten am Ende des Beitrags. INFO zum Autor, auch alle seine weiteren Artikel: klicken Sie bitte oben bei den Schlagwörtern den Namen des Autors. Ende des Hinweises.