Sehr geehrter Herr #Gesundheitsminister Karl #Lauterbach,
dieses Mal muss der #Pflegemotor der häuslichen Pflege gestärkt werden! In den Pflegeheimen werden von der gewerblichen Pflege nur ca. 20% der Pflegebedürftigen gepflegt.
Seit 2020 bis aktuell sind die #Vergütungen der ambulanten #Pflegedienste um satte ca. 18,5% gestiegen.
Als Quelle kann ich Ihnen die Vergütungstabellen des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) ans Herz legen.
Das #Pflegegeld und der #Entlastungsbetrag wurden seit 2017 nicht ein einziges Mal erhöht!
Der "kleine Wurf" 2021 Ihres Vorgängers #JensSpahn zur Erhöhung der #Pflegesachleistungen kommt gerade mal einer #Anpassung von 5% gleich (Beispiel #Pflegegrad 2 von € 689 auf € 724 erhöht).
Ich frage Sie:
Sollen wir Pflegende #Angehörige unsere #Pflegebedürftige Anvertrauten z.B. mit #Inkontinenz 2023 nun 18,5% länger an Zeit eingenässt in der #Windel liegen lassen, weil wegen der #Inflation und der #Preissteigerung das #Geld nicht für genauso viel Windeln wie 2020 ausreicht?
Wie lange gedenkt die #Bundesregierung die pflegenden Angehörigen noch in der SCH . . . . . sitzen zu lassen?
Ich hoffe inbrünstig, dass die konzeptionelle #Umsetzung bald steht und die entsprechende #Gesetzesinitiative die Nöte der #zuhause gepflegten berücksichtigt!
#Verzweiflungsgrüßen
Herbert Gießmann