Mit den Untersuchungen um die Vorwürfe der Tierquälerei im Gärtringer Schlachthof wird mit fortschreitendem Bekanntwerden detaillierter Vorgänge deutlich, dass Fehler in den Abläufen der Durchsetzung des Tierschutzes und der Aufklärung die Erkenntnis bringt, dass alle Beteiligte in einem mehr oder minder ausgeprägten Maß Anteil haben.
Der Tierschutz windet sich möglicherweise in Heuchelei
Nachdem der Soko Tierschutz im September rechtliche Schritte gegen Minister Hauk wegen des Verdachts auf Beihilfe zu Taten der Tierquälerei und Anstiftung zum strafbaren Verhalten einleitete, stellt sich heraus, dass die Organisation ebenfalls nicht unbeteiligt zu sein scheint:
Zunächst werden in rechtlich fragwürdigen Aktionen heimlich Kameras angebracht. Die Aufnahmen dieser Bilder stammen aus 12 Tagen der Monate Juni/Juli 2020. Dadurch entsteht Bildmaterial von über 100 Stunden. Bei der Auswertung der Bilder ergibt sich insgesamt 3:25-Minuten-Bildmaterial auf dem die grausigen Szenen zu sehen sind.
Es steht die Frage im Raum, wie lange die Tierschutzorganisation nach der Aneignung der Aufnahmen die belastende Bildgebung für Behörden unter Verschluss hielt, bis es Ende August das Bildmaterial aus dem Schlachthof in Gärtringen durch die Medien und soziale Netzwerke veröffentlicht hatte?
Wieviel Anteil hat der Tierschutz SOKO demnach an der Verschleppung der Beendigung dieser Zustände? Nach gesundem Verstand ist dieser Umstand sehr viel gewichtiger für eine Beihilfe zu Taten der Tierquälerei gegenüber einer Aussetzung eines Zwangsgeldes.
Ich fordere die Politik auf, eine Gesetzesänderung einzufordern, dass Aufklärer, die sich für Ihr Werk rechtswidrig Zutritt verschaffen, dafür belangt werden, wenn die Behörden nicht unverzüglich mit Bekanntwerden informiert werden. Eine Veröffentlichung in Medien jeglicher Art vor einer Meldung an zuständige Behörden muss in jeglicher Form strafrechtlich belastend wirken.
Neben der vom Minister angedachte staatliche Überwachung von Schlachtbetrieben mit Kameras und die nötige datenschutzrechtliche Zulassung zu schaffen, sollte nicht nur personell aufgerüstet werden, sondern auch eine konsequentere Verbindlichkeit der Durchsetzung gesetzlich festgeschrieben werden, damit mehr Zug in die Abarbeitung von Mängel reinkommt!