Nach der Bundestagswahl 2021 könnte die Zahl der Abgeordneten im Bundestag auf über 800 Abgeordnete ansteigen.
CDU und CSU-Abgeordnete und ihr Koalitionspartner SPD blockieren wieder einmal eine dringend benötigte Wahlrechtsreform. Nach jahrelanger Hinhaltetaktik benötigen diese Parteien noch mehr Zeit zum Nachdenken und Beraten…diese Zeit haben wir nicht! Dabei ist es deren sogenannten Volksvertretern völlig gleichgültig, einen milliardenschweren Bundestag zu schaffen und damit auch die Arbeitsfähigkeit dieses Parlamentes in Frage zu stellen. Nach Aussage eines Abgeordneten gibt es auch Arbeit für 800 Abgeordnete. Wenn man 50 statt fünf effektiv arbeitende Abgeordnete in einen Ausschuss steckt, dann muss ich ihm Recht geben. Und die Kosten dafür tragen die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes!
Weder die Ermahnungen des Bundesverfassungsgerichtes noch die Forderung nach Änderung des Wahlrechts von über hundert Staatsrechtlern, schon gar nicht die Mahnung vom Bund der Steuerzahler über horrend ansteigende Kosten, zeigen Wirkung.
Mein Vorschlag: Bei 299 Wahlkreisen wählt man mit seiner Erststimme seinen Direktkandidaten. Mit der Zweitstimme ist der Kandidat gewählt, dessen Partei die meisten Stimmen im Wahlkreis erzielte. D.h.: von jedem Wahlkreis kommen maximal zwei Kandidaten in den Bundestag. Und somit kommen wir mit Erst- und Zweitstimme auf die im Grundgesetz vorgegebene Bundestagsgröße von 598 Abgeordneten.
Das nennt man Demokratie, wenn der Wähler mit seinem Kreuz auf dem Wahlschein seinen Willen kundtut. Die Schiebereien mit Überhangs- und Ausgleichsmandaten, hört dann auf.
Es ist eine Minute vor zwölf und wenn sich nicht schnellstens was ändert, könnte Deutschland mit diesem aufgeblähten Parlament bald unrühmlich in die Geschichte eingehen.
Wie wichtig und effektiv ein Land ist, zeigt sich nicht in der Quantität, sondern in der Qualität seines Abgeordnetenhauses.
Rosemarie Hildebrandt