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Berlin, den 12.11.2024 – Günther Orend, ein Berliner Bürger, wirft der Hamburger Justizbehörde vor, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Mitarbeiterin der Behörde zu verschleiern. Orend wirft der Juristin Dr. Schefzig vor, eine Beschwerde gegen die Rechtsanwaltsgesellschaft MRT, die er wegen unzulässiger Abmahnungen gestellt hatte, unzureichend bearbeitet zu haben.

Orend hatte sich zunächst an die Justizsenatorin Anna Gallina gewandt, um eine Überprüfung des Sachverhalts zu fordern. Da er keine zufriedenstellende Antwort erhielt, schaltete er die Öffentlichkeit ein.

Kern der Vorwürfe:

  • Unzureichende Bearbeitung: Orend wirft Dr. Schefzig vor, seine Beschwerde nicht gründlich genug geprüft zu haben und die Rolle der Rechtsanwaltsgesellschaft MRT als unzulässig bagatellisiert zu haben.
  • Verdacht auf Vertuschung: Orend sieht in der Ablehnung seiner Beschwerde eine mögliche Vertuschung von Fehlverhalten.
  • Vergleich mit dem Fall Correctiv: Orend verweist auf die Ähnlichkeit der Vorgehensweise der Rechtsanwaltsgesellschaft MRT mit der Kanzlei Höcker, die auch Correctiv juristisch angegriffen hatte.

Orend fordert nun eine erneute und gründliche Prüfung des Sachverhalts durch eine unabhängige Stelle. Er sieht seine Rechte verletzt und befürchtet, dass ähnliche Fälle nicht aufgeklärt werden, wenn nicht eingegriffen wird.

Die Justizbehörde weist die Vorwürfe zurück. Dr. Thomas Baehr, Leiter der Abteilung Öffentliches Recht, hat die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Dr. Schefzig bereits abgelehnt. Er begründet dies damit, dass Dr. Schefzig den Sachverhalt umfassend geprüft habe und zu dem Ergebnis gekommen sei, dass kein Rechtsverstoß vorliege.

-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Betreff:

Bitte um Vermittlung in Angelegenheit meiner Nachricht vom 15.10.2024

Datum:

Tue, 29 Oct 2024 09:38:19 +0100

Von:

Günther Orend Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;

An:

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Sehr geehrte Frau Zweite Bürgermeisterin Fegebank,

ich ersuche Sie höflichst um Ihre Unterstützung, indem Sie mit der Justizsenatorin Frau Gallina bezüglich meiner untenstehenden E-Mail vom 15.10.2024 Rücksprache halten.

Angesichts der Relevanz der Angelegenheit für die Partei Bündnis 90/Die Grünen halte ich eine eingehende Prüfung des Sachverhalts für geboten.

Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen bereits im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Günther Orend

-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Betreff:

Dringende Aufforderung zur dienstrechtlichen Weisung

Datum:

Tue, 15 Oct 2024 13:25:16 +0200

Von:

Günther Orend Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;

An:

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Werte Frau Justizsenatorin Gallina,

ich sehe mich veranlasst, Sie nachdrücklich aufzufordern, von Ihrer Weisungsbefugnis Gebrauch zu machen und Herrn Dr. Baehr zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner dienstlichen Pflichten zu veranlassen.

Sollte bis zum 29.10.2024 keine entsprechende Maßnahme ergriffen werden, sehe ich mich leider gezwungen, den Vorgang aufgrund seiner erheblichen juristischen Relevanz und Brisanz öffentlich publik zu machen.

Des Weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die MRT Rechtsanwaltsgesellschaft dieselbe Kanzlei Höcker gegen mich in Stellung gebracht hat, die auch Correctiv nach den Recherchen zum Geheimtreffen der AfD juristisch unter Druck setzte.Vgl. https://www.hoecker.eu/news/wer-auf-correctiv-setzt-zahlt-drauf-gericht-bestätigt-verbot-gegen-tagesschau-zum-correctiv-bericht

Mit freundlichen Grüßen
Günther Orend

-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Betreff:

AW: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Dr. Schefzig hinsichtlich ihres Schreibens vom 10.09.2024; Az.: 3171E-004.42

Datum:

Tue, 8 Oct 2024 12:21:40 +0000

Von:

Baehr, Thomas Dr. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;

An:

Günther Orend Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;

Sehr geehrter Herr Orend,

vielen Dank für Ihre E-Mail an Frau Senatorin Gallina, die mir als Vorgesetztem von Frau Dr. Schefzig zur Bearbeitung weitergeleitet wurde.

Mit Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde beanstanden Sie die Bearbeitung Ihrer Beschwerde gegen die Hanseatische Rechtsanwaltskammer (HRAK) in Bezug auf die MRT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (MRT) durch Frau Dr. Schefzig. Ich habe mir den Vorgang vorlegen lassen und komme zu dem Ergebnis, dass die Dienstausübung durch Frau Dr. Schefzig nicht zu beanstanden ist. Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde weise ich daher zurück.

Frau Dr. Schefzig hat den Sachverhalt umfassend und unter Einbeziehung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer geprüft. Dabei ist sie zu dem rechtlich nicht zu beanstandenden Ergebnis gelangt, dass – wie von ihr ausgeführt – keine Anhaltspunkte für eine Verletzung von der HRAK nach Gesetz oder Satzung obliegenden Aufgaben vorliegen. Dieses Ergebnis mag in der Sache für Sie unbefriedigend sein, da Sie das Auftreten der MRT im geschäftlichen Verkehr für unangemessen halten. An der rechtlichen Bewertung ändert dies indes nichts, da die HRAK ihrerseits in rechtlich vertretbarer Weise davon ausgegangen ist, dass darin keine Verletzung spezifischer Berufspflichten liegt.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Baehr

Dr. Thomas Baehr

Leiter der Abteilung

Öffentliches Recht, Rechtsprüfung, Stiftungsangelegenheiten,

Justitiariat und Rechtliche Betreuung

Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Drehbahn 36

20354 Hamburg

Telefon: 040-42843-3000

E-Fax: 040-427943-056

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir möchten Sie respektvoll ansprechen. Gerne können Sie uns mitteilen, wenn Sie eine andere Ansprache wünschen.

Abhängig vom Anlass Ihrer oder unserer Kontaktaufnahme werden Ihre personenbezogenen Daten von uns verarbeitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/services/datenschutzhinweise-214484 zusammengestellt. Diesen Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben.

Von: Günther Orend <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
Datum: 20. September 2024 um 11:21:51 MESZ
An: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Dr. Schefzig hinsichtlich ihres Schreibens vom 10.09.2024; Az.: 3171E-004.42

Sehr geehrte Frau Justizsenatorin Gallina, sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Dr. Schefzig, Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, in Bezug auf ihr Schreiben vom 10.09.2024 (Az. 3171E-004.42), welches meine Beschwerde gegen die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg (HRAK) betrifft. Dieses Schreiben befindet sich im Anhang. Die Argumentation von Frau Dr. Schefzig geht in wesentlichen Punkten fehl. Sie verkennt die Rolle der MRT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in dem von mir geschilderten Sachverhalt. Entgegen ihrer Darstellung ist die MRT nicht als normale Partei, sondern als Anwaltsgesellschaft aufgetreten, und es sind hier sehr wohl berufsrechtliche Fragestellungen betroffen, die durch die HRAK zu prüfen wären. Es ist nicht nachvollziehbar, warum diese Pflicht zur Prüfung eines möglichen berufsrechtlichen Fehlverhaltens schlichtweg negiert wird. Frau Dr. Schefzig hat in ihrem Schreiben die Befugnisse der HRAK und deren Kontrollpflichten offensichtlich unangemessen eng ausgelegt. Sie übersieht, dass die HRAK gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 4 BRAO dafür Sorge tragen muss, dass die Mitglieder der Kammer, also auch die MRT Rechtsanwaltsgesellschaft, sich an ihre Berufspflichten halten. Diese Aufsichtspflicht wird durch das pauschale Abtun meiner Beschwerde nicht in ausreichendem Maße wahrgenommen. Es wird in dem Schreiben auch verkannt, dass es nicht ausschließlich um die Frage der Rechtmäßigkeit meiner Google-Bewertung geht, sondern um den Missbrauch anwaltlicher Mittel durch die MRT, der in Form einer unberechtigten Abmahnung mit einschüchternden Drohungen versucht wurde. Frau Dr. Schefzigs Unterscheidungkonstruktion zwischen gewerblichem und angeblichem privatem Fehlverhalten der MRT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist abstrus. Dies hätte eine intensivere Prüfung durch die HRAK erfordert. Darüber hinaus ist es unangemessen, mich auf ein Zivilverfahren zu verweisen, ohne dass seitens der HRAK eine hinreichende Vorprüfung der berufsrechtlichen Implikationen erfolgt ist. Auch die Weigerung, von der MRT eine Stellungnahme einzuholen, erscheint in diesem Zusammenhang als eine schwerwiegende Pflichtverletzung. Hiermit erwarte ich eine unverzügliche Prüfung sowie eine entsprechende Korrektur des Verhaltens von Frau Dr. Schefzig. Zudem fordere ich die erneute, sachgerechte Bearbeitung meines Anliegens bis spätestens zum 15.10.2024. Mit freundlichen Grüßen
Günther Orend


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