Sehr geehrte Damen und Herren,
die im Artikel wiedergegebene Argumentation des kommunalpolitischen Sprechers der SPD, Herrn Andreas Noack, ist weder nachvollziehbar noch richtig.
Herr Noack verkennt den mehrstufigen Ablauf der Grundsteuerreform, die im Einzelnen betrachtet unterschiedliche Wirkungen hat. Richtig ist, dass die Finanzämter einen erheblichen Aufwand zur Feststellung des Grundsteuerwertes nach dem Bewertungsgesetz und den Grundsteuerbescheiden hatten.
Da ich mich beruflich selbst mit der Bewertung von Grundstücken zu befasse, muss ich aufgrund meiner eigenen Bewertungserkenntnisse zur Ehrenrettung der Finanzämter darauf hingewiesen, dass bei allen Tücken einer pauschalierten Bewertung der Grundstücke auf der Grundlage des Bewertungsgesetzes, die überwiegende Mehrheit der ermittelten Grundstückswerte weitestgehend den üblichen Marktwerten entsprechen. Es sei darauf hingewiesen, dass Grundstückseigentümer bei Verwerfungen durchaus die legale Möglichkeit zur Überprüfung durch Nachweis des niedrigeren allgemeinen Werts der Immobilie bei den Finanzämtern verlangen können.
Herr Noack lässt jedoch völlig außer Acht, dass es Aufgabe der einzelnen Kommunen ist, die Hebesätze festzulegen und Grundsteuerbescheide zu erlassen. Seine Feststellung in Rückgriff auf den Städte- und Gemeindebund hinsichtlich einer Ablehnung differenzierter Hebesätze, ist schlichtweg falsch. Bereits zu Beginn der Grundsteuerreform hatten sich in Breite politisch Verantwortliche und auch der Städte und Gemeindebund klar zur Aufkommensneutralität bekannt. Was nichts anderes bedeutet, als das Stabilhalten des Grundsteueraufkommens. Die Reform soll also kein Grund dafür sein, dass sich das Aufkommen erheblich in Richtung Zuwachs verändert.
Es war und ist Aufgabe der Kommunen nicht einfach nur die alten, auf einem anderen Modell beruhenden Hebesätze, zu übernehmen und fortzuschreiben. Es ist vielmehr ein Anspruch an die Kommunen sich den Immobilienbestand dahingehend genauer anzusehen, ob tatsächlich ein derart hoher Wertzuwachs gegeben ist, der bei einer Vielzahl von Immobilien zu einer über dem normalen Maß liegenden Grundsteueranhebung führt.
Freundliche Grüße
Andre Gelbrich