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Die  Debatte über die Katalonien – Frage  im Allgemeinen und über den in Schleswig – Holstein inhaftierten Führer der katalanischen Freiheitsbewegung im Besonderen verrät eines deutlich: die Mehrzahl der an der öffentlichen Debatte teilnehmenden Politiker hat vom internationalen Recht und vom Völkerrecht nur dürftige Kenntnisse. Der „internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte“, auch UN – Zivilpakt genannt, sagt im Artikel 1, Absatz 3: „Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind, haben entsprechend den Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.“ Daraus ergibt sich, dass Spaniens Regierung und Parlament nicht nur nicht die Erfüllung des Wunsches der Katalanen nach Selbstbestimmung verweigern dürfen, sondern auch gehalten sind, durch eine entsprechende Änderung der spanischen Verfassung den Austritt Kataloniens aus dem spanischen Staatsverband zu ermöglichen. Möge  sich die deutsche Justizministerin vor der unvermeidlichen Unterrichtung der Bundeskanzlerin über die Rechtslage angemessen in das internationale Recht und in das Völkerrecht vertiefen, damit Angela Merkel vor den Fernsehkameras nichts Falsches erzählt. Da die Festsetzung von Carles Puigdemont nicht nur ein Fall für die Justiz ist, sondern auch für die Politik, wird die deutsche Bundeskanzlerin um eine öffentliche Stellungnahme zu dem Fall wohl nicht herumkommen. Otfried Schrot

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