Lauenburger Landeszeitung vom 21.01.2023 Seite 22.
(Die Grundsteuerreform, ein Popanz)
Unzumutbare Papierflut
Um es vorwegzuschicken: Natürlich muß der Bürger für staatliche Einrichtungen (Strassenbau, Abwässer, Schulen etc., etc.) Gebühren entrichten, und wenn der BGH entscheidet, daß die Grundsteuer nicht mehr dem einst gewollten Zweck entspricht, muß diese neu gefasst werden.
Aber kann man nicht eigentlich von den dafür zuständigen Stellen erwarten, daß man dort zweckmäßig vorgeht und nicht ein dem Bürger unzumutbares Monster aufbaut?
Den Finanzämtern lagen bis ggf. auf die Grundfläche einer Immobilie alle Angaben vor.
Hier hätte man gezielt einen Fragebogen entwickeln können, statt eine Papierflut über dem Bürger auszuschütten.
Der Gipfel ist dann noch das extra entwickelte EDV-Programm (`Elster‘), welches offensichtlich nicht bereit ist, mit allen Computerprogrammen zu kommunizieren.
Man vermißt auch die ordnende Hand der in den Bundesländern zuständigen Ministerien, aber da scheint es Wichtigeres zu geben?!
Daß auch die Steuerberater, an die sich die Bürger hilfesuchend wenden, eine saftige Gebühr pro Immobilie erheben, zeigt, wie arbeitsintensiv diese Zumutung geworden ist.
Nicht umsonst haben bis zum jetzigen Zeitpunkt – trotz Fristverlängerung ( vom 31.10.22 bis zum 31.1.23) - erst rd. 54% der meldepflichtigen Bürger ihre Angaben geliefert.
(Die staatlichen Stellen hinken für ihre Liegenschaften genauso hinterher!)
Frau Finanzministerin, werden Sie endlich aktiv und setzen Sie sich für den Bürokratieabbau ein!
P.Meinke