Kap. 5) Die Rente
Rente (Stand Dez. 2016):
Die Arbeitnehmerrente ist eine personenbezogene, beitragsabhängige Rente, die je-dem Arbeitnehmer ausgezahlt wird, der seinem Gehalt entsprechend in die Allgemei-ne Rentenversicherung regelmäßig seine Beiträge eingezahlt hat. Wer diesen Ab-schnitt liest, sollte vorher einige Beruhigungspillen zu sich nehmen, um einem mögli-chen Herzinfarkt aus Wut und Ärger vorzubeugen. Die Politiker sprechen hier immer gerne vom Generationenvertrag. Soziale Gerechtigkeit hat mit der Rente nichts zu tun. Hier spürt man eindeutig den politischen Willen, die Armen ärmer zu machen und die Reichen zu beschenken. Es wird uns ständig erzählt, dass die Rente eine reine Sache der Einzahler ist, und dass die Höhe der späteren Rentenauszahlung sich nach der An-zahl u. der Höhe der eingezahlten Beiträge rechnet. Viele Arbeiter und hohe Beitrags-zahlungen also bestimmen angeblich unsere spätere Rente. Hier muss natürlich berücksichtigt werden, dass es geburtenstarke und geburtenschwache Jahrgänge gibt, die dann entsprechend weniger oder mehr in die Rentenkasse einzahlen. Leider betrachten unsere Politiker diese Rentenkasse als ihre Portokasse bzw. als Bestandteil der Kasse des Finanzministers, aus der die Kosten für jede Menge anderer Leistungen, die nichts mit der Rente zu tun haben w.z.B. Kuren und Einsätze der Bundeswehr bezahlt werden. Geld also aus Beiträgen der Versicherten, die sich über ihre Steuerzahlungen sowieso schon an solchen Dingen beteiligen. Dieses hat mit Solidarität nichts zu tun. Hier werden die Versicherten doppelt belastet, zumal die Beiträge stetig mit der Begründung angehoben werden, dass der angesparte Topf für die Rente nicht ausreicht, was unwahr ist. Gleichzeitig werden die Rentenleistungen (Rentenniveau)gesenkt.
Der Autor Immanuel Schaich schreibt in seinem Schwarzbuch im Jahre 2008, dass bei der Gründung der Rentenversicherung im Jahre 1889 beabsichtigt war, ein generati-onsunabhängiges Versicherungssystem zu schaffen, welches allen Belastungen ge-wachsen sein sollte. Das war seinerzeit auch gelungen. Die Mittel für die Alters-versorgung der arbeitenden Bevölkerung sollte zu je 1/3 von den Arbeitnehmern, den Arbeitgebern und dem Staat aufgebracht werden. Das Gesetz trat dann erst am 1.1.1891 mit einer Änderung in Kraft, nämlich dass der Staat den Zuschuss für jede Rente auf 50,- RM begrenzt hat und zusätzlich die Beitragszeit für die Dauer der Militär-zeit übernahm. Bis auf vereinzelte Jahre belief sich der Staatsanteil fast immer wie ge-plant mindestens auf 1/3 der Rentensumme u. betrug bis zum Jahre 1938 meistens zwischen 30 und 40 %. Es galt zunächst das Kapitaldeckungsverfahren als Finan-zierungsprinzip. Ende 1938 hatte die Rentenversicherung ein Vermögen von ca. 3 Milliarden Reichsmark angesammelt. Das Geld wurde ordnungsgemäß verwaltet und verzinst angelegt, weil der Vorstand und die Verantwortlichen sorgsam und voraus-schauend mit dem Geld der Versicherten umgegangen sind.
Die Rentenversicherung der Angestellten wurde erst im Jahre 1913 geschaffen, allerdings ohne Staatszuschuss. Obwohl es bei der Angestelltenversicherung keinen Staatszuschuss gab, hat sich hier auch bis zum Ende 1943 ein Vermögen von ca. 9,0 Milliarden Reichsmark angesammelt.
Bei der Gründung der Rentenversicherung war es zweifellos beabsichtigt, ein generati-onsunabhängiges Versicherungssystem zu schaffen, welches allen Belastungen ge-
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wachsen sein sollte. Herr Schaich weist in seinem Schwarzbuch darauf hin, dass das in den Siebziger Jahren propagierte System des „Generationenvertrags“ ein gewaltiger Rückschritt mit vielen Sicherheitsmängeln war. Es war augenscheinlich, dass das 1891 eingeführte System der 1/3 Beteiligung gut bis zum Kriegsende 1945 funktioniert hat, und dass die Beiträge von den Verantwortlichen gewissenhaft und vorbildlich verwal-tet worden waren.
Nach § 29 Sozialgesetzbuch sind die Sozialversicherungsträger Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Organe der Selbstverwaltung sind der Vorstand mit einem Geschäftsführer und die Vertreterversammlung. Der Geschäfts-führer ist gleichzeitig Leiter der Verwaltung. Die Vorstände werden abwechslungsweise von den versicherten Arbeitnehmern und den Arbeitgebern gestellt. Die Vertreterver-sammlung besteht je zur Hälfte aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Vertreter-versammlung beschließt die Satzung der Rentenversicherung und vertritt sie auch ge-genüber dem Vorstand. Sie kontrolliert und genehmigt den Jahresbericht. So sollte es sein. Herr Schaich bemängelt in seinem Bericht, dass diese Vertreterversammlung heu-te eher einem Akklamationsverein entspricht, man könnte auch despektierlich von „Grüßaugust“ sprechen, der alles absegnet, was politisch gewünscht ist. Ich bin wie Herr Schaich der Meinung, dass diese Vertreterversammlung heute nicht mehr ihrer Verpflichtung nachkommt, wie sie laut Gesetz vorgesehen ist. Wenn man sich ansieht, dass heute in dieser Verwaltung gesetzeswidrig Minister, Beamte, das Parlament und sogenannte „Experten“ die Geschäfte bestimmen und entscheiden, dann ist einem schon klar, dass der ursprüngliche Sinn der Selbstverwaltung nicht mehr gegeben ist. Minister, Beamte und Parlamentarier haben in dieser Selbstverwaltung nichts zu su-chen. Obwohl Rentner mittlerweile einen großen Anteil der Bevölkerung darstellen, sind sie im Arbeitnehmeranteil kaum vertreten, was auch von der Regierung heute ge-nauso gewollt ist.
Wir haben quasi eine Fremdbestimmung und somit eine Fremdverwaltung der Renten-versicherung. Dieses hat mit den gesetzlichen Vorgaben der Selbstverwaltung nichts mehr zu tun. Es ist auch nicht mehr möglich, Vermögen anzusparen um die Renten der Versicherten jährlich entsprechend anzuheben. Nur durch angesparte Rücklagen ist durch die Verzinsung des Vermögens ein Vermögenszuwachs erst machbar. Das geht aber nicht mehr, weil der Staat sich an der Rentenversicherung bedient und sie aus-plündert. Es gibt kein Vermögen mehr, das angespart werden kann und damit Rendite erwirtschaftet wird. Auch das ist genauso gewollt.
Ab 1957 haben die Verantwortlichen damit begonnen, die Kapitaldeckung zu redu-zieren und nach und nach das modifizierte Umlageverfahren einzuführen, welches dann auch im Reformgesetz von 1992 gesetzlich verankert wurde. Der Staat hat sich mit dem Gesetz einen Topf geschaffen, den er plündern konnte anstatt regelmäßig einzuzahlen, wie es ursprünglich gedacht war. Weil der Inhalt des Topfes nun immer weniger wurde, hat man naturgemäß die Beiträge zur Rentenversicherung von 15 % im Jahre 1968 auf heute 18,6 % (ab 1. Jan. 2018, davor in 2017 = 18,7 %) angehoben. Es ist für die Politiker einfach, dem kleinen Bürger in die Tasche zu greifen und nur durch Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge immer wieder die Finanzkasse zu fül-len. So zahlt der Arbeitnehmer nicht nur seine Steuern, sondern auch durch seine Ren-tenbeiträge zusätzlich in die Finanzkasse des Staates ein.
Herr Schaich bemerkt in seinem Schwarzbuch auch weiterhin, dass berufsständige Versorgungswerke wie Zahnärzte, Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Steu-erberater, Wirtschaftsprüfer und andere freien Berufe sich diesen Eingriff in ihre Selbst-verwaltung verbieten würden. Deren Rentenzahlungen liegen gegenüber dem nor- malen bei der deutschen RV pflichtversicherten Rentner um das 1,5-fache höher.
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Ich bin mir sicher, dass die wenigsten Arbeitnehmer, die in die Rentenkasse einzahlen, diesen Umstand der enormen Ungerechtigkeit und Ausplünderung durch den Staat kennen. Ich bin auch der Überzeugung, dass viele Politiker nicht Bescheid wissen. Anders kann ich mir nicht erklären, dass die an dieser Ungerechtigkeit beteiligten Parteien regelmäßig in die Regierung gewählt werden. Die Arbeiter glauben wohl immer noch, dass der jährliche Zuschuss in die Rentenkasse ein Geschenk der Regie-rung für die Rentner ist und halten diese Politiker für Wohltäter. Diese Wähler sind auch der Meinung, dass das „C“ und „S“ im Namen der Parteien für „christlich“ und „sozial“ steht, aber genau das Gegenteil ist er Fall. Für mich ist dieses Verhalten absolut unchristlich und unsozial.
In früheren Jahren, als die Rentenkasse noch prall gefüllt war, als es noch Vollbe-schäftigung gab und man sich keine Gedanken über zu viele Rentner machte, konnte aus dem Vollen geschöpft werden. Das Geld wurde für alles Mögliche ausgegeben, eben auch für versicherungsfremde Leistungen. Die Beamten in meinem Freundes-kreis haben in den Gesprächen mit mir über die Rente und Beamtenpension nie ver-säumt lauthals zu erwähnen, dass der Staat jährlich einen Milliardenzuschuss an die Rentenversicherung zahlt. Tatsache ist aber, dass diese Zuschüsse nicht einmal die jährlichen Plünderungen und somit Ausgaben für versicherungsfremnde Leistungen, die aus der Rentenkasse entnommen werden, decken. Seit 1957 sind über 700 Milliar-den Euro von den Beiträgen der Rentenversicherten für diese „versicherungsfremden Leistungen“ abgezweigt worden, wobei die staatlichen Zuschüsse hier schon berück-sichtigt worden sind. Diese Leistungen müssten eigentlich direkt vom Staat getragen werden, also von allen Steuerzahlern und nicht von den Rentenversicherten, weil es seine Pflicht ist, für soziale Gerechtigkeit zu sorgen. Während die Standardpensionen der Beamten um fast ein Drittel gestiegen sind, ist die Standardrente nur um ca. elf Prozent angehoben worden bei ständig wachsenden Beiträgen.
Am 21.11.1994 wies der damalige VDR-Präsident Professor Franz Ruland auf diese Problematik der Bedienung aus den Versicherungstöpfen hin:
Er erklärte, dass damals die den Sozialversicherungen aufgebürdeten Fremdleistungen pro Jahr 170 Milliarden DM betrugen, während der Staat sich daran aber nur mit ca. 70 Milliarden DM beteiligt hat, was dazu führte, dass die Beitragszahler mit über 100 Milliarden DM belastet wurden. Würde der Staat diese Fremdleistungen komplett übernehmen, was eigentlich seine Pflicht wäre, könnte der Beitragszahler um 8 % entlastet werden. Die Regierung hat aber überhaupt kein Interesse, auf diese Einnahmequelle zu verzichten. Aus diesem Grunde wird auch keine Veränderung im Gesetzestext der Rentenversicherung vorgenommen. Es wird viel lieber auf die hohen Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung hingewiesen und so getan als ob die Regierenden Wohltäter seien, ohne gleichzeitig die vorher noch höheren, versiche-rungsfremden Ausgaben zu erwähnen, die der Rentenkasse entnommen worden sind. Da spricht man nicht drüber. Mit dem lauten Hinweis auf die Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung will man die Versicherten bewusst täuschen und sie Glauben machen, dass seine Beiträge nicht reichen. Mittlerweile hat sich der Fehlbetrag auf über 700 Milliarden Euro summiert. In Wirklichkeit ist das also eine Plünderung der Ren-tenkasse durch den Staat. Ehrlichkeit und soziale Gerechtigkeit sehen anders aus.
Ich erinnere hier nur einmal an die Wiedervereinigung und die damit verbundene Rentenzahlung an unsere Schwestern und Brüder in der ehemaligen DDR. Die Bundes-regierung hat damals selbstherrlich darüber entschieden, dass die Auffüllung dieser Ostrente aus dem Rententopf der Westbürger gezahlt wird. Wenn der politische Wille eines Staates so ist, dass die ehemaligen Ostbürger über ihre Ostrente hinaus und ohne Einzahlung in den Rententopf annähernd die gleichen Renten bekommen wie die Westbürger, dann ist diese politische Entscheidung explizit Wille des Staates und damit auch von allen zu finanzieren, also von allen Steuerzahlern und nicht nur von
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den Beiträgen der in die Rentenkasse einzahlenden Werktätigen im Westen. Ein west-deutscher Arbeiter, der nie in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekommt im Westen auch nicht einen einzigen Euro Rente aus der Kasse, er muss zum Sozialamt gehen und Sozialhilfe beantragen. Er hat keinen Anspruch auf Rente, wenn er nicht eingezahlt hat. Diese Regel ist von unserer damaligen Regierung einfach außer Kraft gesetzt wor-den. Politiker denken eben nicht immer an Gerechtigkeit, sondern nur an sich und ihre Partei. Sie denken an die nächste Wahl, an Macht, Einfluss und vor allem an die Ge-schichte. Herrn Kohl und seiner Regierung war es egal, ob der Rententopf durch dieses Rentengeschenk an die ostdeutschen Schwestern und Brüder schrumpfen würde und ob später die Beiträge zur Rentenversicherung angehoben werden mussten, Haupt-sache, er steht als Wiedervereinigungskanzler in den Geschichtsbüchern.
Es kommt ja noch schlimmer. Man hat die Ostrente nach der Zeit gemäß der gleichen im Westen erworbenen Höhe eines entsprechenden Berufstandes berechnet. Da es im Osten aber faktisch keine Arbeitslosigkeit gab, bekam auch so gut wie jeder Ost-Werktätige nach der Wende eine angemessene Altersrente. Bei der Frauenrente war es dann so, dass die meisten Ostrentnerinnen eine höhere Rente bekamen als die Frauen im Westen. Dieses war aber nur möglich, weil der Staat im Osten den Frauen tagsüber die Kinder abgenommen hat, damit sie ganztägig zur Arbeit gehen konnten. Allein für diesen Umstand müssten die Kinder erziehenden Westfrauen im Nachhinein noch geldgerecht entschädigt werden. Für einen geringen Beitrag von 25 Ostmark im Monat wurden die Kinder in Kinderkrippen von ausgebildeten Kindergärtnerinnen und Krippenerzieherinnen betreut, während die Frauen ihrer Ganztagsbeschäftigung nachgehen konnten. Diese Krippen waren von morgens 6.00 Uhr bis abends 18.00 Uhr geöffnet. Später gab es den Hort, in den Kinder bis zum 4. Schuljahr vor und nach der Schule einschl. Betreuung der Hausaufgaben untergebracht waren. Das bedeutet doch, dass in der ehemaligen DDR der Staat sich um die Ganztagsversorgung der Kinder gekümmert hat, damit die Frauen arbeiten konnten, während die Mütter in der alten BRD sich selbst um die Kinder kümmern mussten. Es gab auch hier im Westen Kindergärten, in welche die Kinder gebracht werden konnten. Das waren aber keine Ganztags-Kindergärten. Die Kinder mussten gegen Mittag abgeholt und anschließend zu Hause verwahrt und versorgt werden. Zum einen war für diese Kindergärten privat ein dem Einkommen entsprechender Monatsbeitrag zu entrichten, und zum anderen konnten aufgrund der Tatsache, dass die Ganztagsversorgung nicht gesichert war, die Frauen keinen anderen Beruf ausführen. Die wenigen Einrichtungen, die es den Eltern ermöglichten, ihre Kinder gen ganzen Tag unterzubringen, waren in der Regel so teuer, dass eine Frau mit einer durchschnittlich bezahlten Tätigkeit diese Kosten nicht aufbringen konnte. Das war nur den privilegierten Frauen möglich. Man kann also sagen, dass die Mütter im Westen durch ihre Kindeserziehung und Verzicht auf die Berufsausübung die späteren Renten-Beitragszahler groß gezogen haben und damit auf ihre eigene berufliche Karriere sowie auf ihren späteren Rentenanspruch zu-gunsten der Gesellschaft verzichtet haben. Wie mag sich so eine Westmutter fühlen, wenn sie hört, dass die Ostmütter aus dem westdeutschen Rententopf Altersrente beziehen, obwohl sie nie in den Rententopf eingezahlt haben. Hinzu kommt noch, dass dieser Rententopf auch von ihren eigenen, durch beruflichen Verzicht erzogenen und später arbeitenden Kindern gespeist worden ist.
Vielleicht hätte dieses System der staatlichen Kindererziehung hier im Westen den Familien ebenfalls gut getan. Der Wiederaufbau hat auch hier im Westen viel Geld gekostet und die Familien hatten ebenso Geld nötig. Ich kann mir vorstellen, dass viele Frauen hier auch den Wunsch nach beruflicher Vollbeschäftigung hatten. Aber das westliche Nachkriegsdeutschland war ziemlich stark von der Kirche beeinflusst und geprägt. Diese sah die Frauen eher als liebevolle, aufopfernde Mutter am Herd in der Familie, denn als beruflich orientierte Karrierefrau. In der Gesellschaft war noch eher der Gedanke, dass die Mutter zu den Kindern, Heim und Hof gehört und nicht
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tagsüber irgendeinem Beruf nachkommt, um sich karrieremäßig zu verwirklichen. Im Berufsfall hätte es dann aber auch für diese Mütter eine entsprechende Rente gegeben. Denken Sie jetzt bitte nicht, dass ich den Ostmüttern diese Rente nicht gönnte. Wenn sie staatlich gezwungen einer Arbeit nachgehen mussten, dann haben sie auch Anspruch auf eine Altersrente. Diese muss aber von allen Bürgern, also von allen Steuerzahlern und nicht nur von wenigen Arbeitnehmern getragen werden. Der Griff in die Rentenkasse der westl. Arbeitnehmer war und ist ungerecht, unsozial und somit verbrecherisch.
Nun ist es ja nicht so, dass alle Frauen und Mütter im Osten unbedingt einer Ganztags-beschäftigung nachgehen wollten, nein, das war politisch so gewollt. Die Regierung der ehemaligen DDR wollte gegenüber den anderen Staaten den Eindruck erwecken, dass es im Staat Vollbeschäftigung gab. Man wollte beweisen, dass die Wirtschaft blüht, und dass aus diesem Grund jede Arbeitskraft nötig war. Diese Vollbeschäftigung hat der DDR aber nichts genutzt. Mit der Wirtschaft und dem Staat ging es langsam bergab. Man fragt sich unvermittelt, was die Vollbeschäftigten denn den ganzen Tag und die ganzen Jahre gemacht haben. Wenn alle voll beschäftigt und produktiv waren, müsste man doch am Umfeld erkennen, dass neue Dinge geschaffen worden waren, nicht nur Plattenbausiedlungen. Ich schweife zu sehr ab. Das hat alles nichts mit der Rente zu tun. Nur noch kurz: es lag nicht an den Menschen, sondern an der Politik. Die Menschen in der ehemaligen DDR hatten Geld, konnten aber damit nichts kaufen, weil es nichts gab außer den nötigsten Grundnahrungsmitteln und Dinge des täglichen Bedarfs. Die Planwirtschaft hatte auch nur geringe Privatinitiativen zuge-lassen.
Wer einmal vor der Wende in Ostdeutschland (ehem. DDR) zu Besuch war, der weiß, was ich meine. Er hat gesehen, wie es dort aussah, und was man mit seinem Zwangs-umtausch kaufen konnte.
Eine adäquate Rente sollte auch den Westmüttern zustehen; denn diese haben in Vollzeit die Kinder erzogen, die heute den Rententopf speisen. Diese Mütterrente gehört aber zu den versicherungsfremden Leistungen. Denn Mütterrente bekommen alle Mütter, die den Bedingungen entsprechen, auch wenn sie nie in die Renten-versicherung eingezahlt haben. Diese Leistung muss von der Allgemeinheit über- nommen werden. Schließlich gibt es unter den Beamten auch Mütter. Durch Kinder und deren Erziehung wird der Fortbestand des deutschen Staates gesichert. Die Tatsache, dass die Kinder später als Erwachsene alle Arbeiten und Leistungen übernehmen und fortführen, die heute von deren Eltern und Großeltern als Bürger des deutschen Staates durchgeführt werden, bedeutet auch, dass diese Kinder in jeder Hinsicht und mit allen erdenklichen Mitteln gefördert werden müssen. Die Kinder sind unsere Zukunft. Diesen Satz predigen unsere Politiker ständig gebetsmühlenartig vor den Wahlen. Sie versprechen immer, alles Mögliche zur Förderung unserer Kinder im Sinne einer positiven Entwicklung und Zukunft zu tun, wenn sie nur gewählt würden. Werden Sie aber dann gewählt, so verfahren sie getreu der Devise „ was stört mich mein Geschwätz von gestern; denn nichts hindert mich, weiser zu werden“. Wenn es denn nur so wäre, dass sie weiser würden. In Wahrheit wissen sie genau, wie es um die Staats- oder Landesfinanzen steht. Sie hätten sich diese Versprechungen sparen können, wohlwissend, dass sie bewusst lügen. In ihnen steckt nur der Wunsch nach Wiederwahl, Machterhalt, eigenem Wohlstand und Sicherung ihrer Pfründe.
Der Autor „Hans Gilles“ schreibt in seinem Beitrag zur Entwicklung des deutschen Rentensystems, dass die politisch handelnden in den Regierungen die Beiträge zweckentfremdet und damit veruntreut haben. Es wäre Aufgabe eines Rechtsstaates gewesen, den Rententopf wie ehrliche Treuhänder zu verwalten und das Geld sicher
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und verzinslich anzulegen. Die Verwendung von Milliarden Beitragsgeldern für ver-sicherungsfremde Zwecke lässt an den Straftatbestand der Untreue (§266 StGB) denken und müsste eigentlich die Staatsanwaltschaft reagieren lassen.
Es hat auch schon gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) und deren Träger Anzeigen wegen Veruntreuung der Beiträge in Höhe von 600 bis 700 Milliarden Euro an die Staatsanwaltschaft Berlin gegeben. Aber Staatsanwälte und Richter sind eben auch nur Beamte, die sich nach ihrem Vorteil richten bzw. manchmal dem poli-tischen Willen der Regierung folgen und entsprechend konform handeln. Man sieht, auch Staatsanwälte denken an ihre Karriere.
Nach einer „Strafanzeige gegen Unbekannt“ an die Oberstaatsanwaltschaft Berlin mit dem Inhalt, dass ein Betrugsverdacht darin begründet ist, dass nachweisbar in der Regel die Beitragszahler als Rentner nicht ihre Einzahlungen in die Rentenkasse als Rente zurück erhalten, hat der Oberstaatsanwalt das Ermittlungsverfahren mit der Begründung eingestellt, dass der Versicherte keinen Anspruch auf Rückzahlung seiner eingezahlten Beiträge, sondern nur die Anwartschaft oder Chance auf eine künftige Rentenzahlung erwirkt hat. Er stellt damit klar, dass die Höhe der Rente völlig willkürlich ist u. keinen Bezug auf die eingezahlten Beiträge hat. Geschützt ist nur der Anspruch, die Chance auf eine mögliche Rente, deren Höhe nach staatlichem Ermessen und politischen Gesichtspunkten festgelegt wird. Der Staat (die Regierung) betrachtet also den Rententopf als normale, rechtmäßige Staatseinnahmequelle, aus der er sich be-dienen kann wie er will und es auch fleißig tut.
Leider gibt es seit einigen Jahren keine genauen Bilanzen der Rentenversicherung mehr, aus denen zu ersehen ist, wie die exakten Summen verteilt und ausgegeben werden. Als man vor Jahren in der Regierung festgestellt hat, dass aus dem Rechen-schaftsbericht der Rentenversicherung die genauen versicherungsfremden Geldab-flüsse zu erkennen waren, hat man diese genaue Bilanzierung für die interessierten Bürger aufgegeben, damit dies nicht mehr prüfbar ist und solche Beschwerden mit ge-nauen Zahlen nicht mehr möglich sind. Ob es aber einen anderen, detaillierten Bericht mit differenzierten Aussagen gibt, ist mir nicht bekannt. Ich habe im Internet auch nichts finden können. Wie nennt man das, wenn mann diese Informationen bewusst zurückhält, um die in die Rentenkasse einzahlende Bevölkerung zu täuschen?
In der Tabelle des VDR/DRV (Teufel-Tabelle), in der die versicherungsfremden Lei-stungen vom Jahre 1957 bis 2016 kostenmäßig zusammengestellt sind, kann man für das Jahr 2016 ablesen, dass die Summe der versicherungsfremden Leistungen 84,833 Milliarden Euro beträgt. Der Staat hat einen Zuschuss von 64,469 Milliarden Euro gezahlt, was bedeutet, dass es einen nicht gedeckten und somit nicht bezuschussten Betrag von 20,364 Milliarden Euro gibt, der von den Beiträgen der Rentenkassen-mitglieder übernommen werden muss. In dieser Tabelle sind allein die Transferlei-stungen für die Ostrentner mit 19 Milliarden Euro ausgewiesen. Der Gesamtbetrag der nicht gedeckten Leistungen hat sich laut dieser Tabelle von 1957 bis zum Jahre 2016 auf über 768 Milliarden Euro summiert. Dieser Betrag ist nur von den Beiträgen aus der Rentenversicherung bezahlt worden.
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Zu den versicherungsfremden Leistungen zählen z. B:
1. Transferleistungen für die Ostrente
2. Mütterrente
3. Familienlastenausgleich
4. Anrechnungszeiten
5. Rentenrechtliche Absicherung des Risikos der Arbeitslosigkeit
6. Bestandsschutz in den neuen Bundesländern
7. Hinterbliebenenrente
8. Überhöhte Knappschaftsrenten
9. Prävention und Rehabilitation
Private Firmen würden vom Finanzamt gerügt werden, wenn bestimmte Ausgaben offensichtlich nicht ausgewiesen werden, um die wirklichen Verwendungszwecke zu vertuschen. Im Jahresbericht der Rentenversicherung für 2017 steht, dass es eine Rekordbeschäftigung mit einer spürbaren Rentenanhebung von 1,9 % im Westen und 3,59 % im Osten gab. In diesem Bericht steht auch, dass selbst die Verantwortlichen der RV der Überzeugung sind, die Mütterrente sei aus Steuermitteln zu finanzieren und nicht aus dem Rententopf. Die Inflationsrate für 2017 war 1,8 %. Was meint die RV damit, dass 1,9 % Rentenerhöhung eine spürbare Anhebung sind. Das ist ein Witz. Damit wird gerade der Inflationsbetrag abgedeckt. Die prognostizierte, mittlere Inflationsrate für 2018 liegt bei 1,9 %. Für den August 2018 ist eine Rate von 2,0 % errechnet worden. Um spürbar eine echte Rentenerhöhung zu bekommen, muss zu dem Inflationswert ein Gewinn hinzukommen, der eine wirkliche Verbesserung der Rente darstellt. Bei Lohnerhöhungen wird das auch immer angestrebt, leider aber nicht immer erreicht.
Im Geschäftsbericht 2018 der Rentenversicherung Bund sind zum 31. Dezember 2018 genau 10,2 Millionen Rentner ausgewiesen. Die Gesamtausgaben für Renten im Jahre 2018 werden mit 133,9 Milliarden Euro angegeben. Das sind pro Rentner im Durch-schnitt ca. 13.127,45 € pro Jahr und somit 1.093,95 € im Monat. Davon gehen jetzt noch die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung runter. Wir wissen alle, dass der Restbetrag zuwenig zum Leben und zuviel zum Sterben ist.
Ich bezweifele, dass die Politiker sich trauen würden, so mit den Beamtenpensionen umzugehen. Das ist auch nicht möglich, weil es noch keinen angesparten Pensions-topf gibt. Es wird dort eh immer in den Steuertopf gegriffen, wenn es um Geld für Beamte und Politiker geht. Selbst die ab 2007 eingeführten Pensionsrücklagen kom-men aus dem Steuertopf.
Die Beamtenpensionen bewegen sich auf einem ganz anderen Level:
Der Staat hat seit 2007 Pensionsrücklagen gebildet, die bis heute insgesamt 14 Milliarden Euro betragen. Dieser Betrag reicht beiweitem nicht aus, um die laufenden Pensionsansprüche zu bezahlen. Im Jahre 2016 hat der Staat nur an Staatsbeamte einen Betrag von 63,91 Milliarden Euro ausgegeben. 10 Jahre vorher waren es noch 44,46 Milliarden Euro. Professor Bernd Raffelhüschen vom Forschungszentrum der Universität Freiburg hat im Auftrag des Bundes der Steuerzahler eine Studie erstellt, die
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besagt, dass der Staat bis zum Jahre 2050 für die Versorgung seiner Beamten ca. 1,3 - 1,4 Billionen Euro ausgeben wird, wobei davon allein ca. 870 Milliarden Euro auf Pensionen entfallen werden, der Rest auf Beihilfen und ähnliches.
Die Ungerechtigkeit zwischen der Höhe der Beamtenpension und der Arbeiterrente ist ebenso ein Thema wie die Zahlungen in die Sozialkassen der Arbeitslosen- und Renten-versicherung. In Gesprächen mit Beamten ist mir immer versichert worden, dass sie sich als Teil einer großen Familie betrachten und aus diesem Grunde kein Gehalt, sondern Alimente bekommen. Der Staat als Familienoberhaupt sorgt sich um seine Kinder (Beamten) und alimentiert sie, damit sie ein gutes, ordentliches Leben führen können. Dieses gute Leben soll er auch in seiner Rentenzeit (Pension) weiterführen können. Aus diesem Grunde gewährt er seinen Kindern (Beamten) eine Pension in Höhe von 71,5 % der letzten Brutto-Monatsgehälter. Hier wird nicht das Durch-schnittseinkommen vom Beginn der Tätigkeit im öffentlichen Dienst gerechnet, sonder nur das Einkommen der letzten Monate, das höchste Einkommen also. Damit der Beamte auch noch den vollen Rahm abschöpfen kann, wird er spätestens 2 Jahre vor seinem Pensionseintritt noch einmal befördert, wenn er nicht schon vorher die letzte Stufe seiner Laufbahn erreicht hatte. Ein besonderes Bonbon ist für einige Pensionäre (je nach Dienstherrn) das Weihnachtsgeld in Form einer 13. Pensionszahlung. Man stelle sich vor, bei den Arbeiterrenten wäre es genauso, dann gäbe es für manchen Rentner eine ordentliche Rente, von der er leben könnte.
Die Zahlung von Weihnachtsgeld als 13. Pensionszahlung im Rentenalter empfinde ich als Ungeheuerlichkeit und Veruntreuung von Steuergeldern. Schließlich sind das auch Steuergelder, die von der Allgemeinheit gezahlt werden. Gerechtigkeit ist etwas anderes.
Von den Bruttoalimenten zahlt der Beamte seine Krankenversicherung, Solizuschlag und Steuern. Ein Beamter ist von Berufswegen privat versichert. Wenn er einen Arzt-termin haben will, hat er Wartezeiten weit unterhalb einer Woche. Im Wartezimmer sitzt er keine Stunde für sein Gespräch mit dem Arzt bzw. die Behandlung. Er bekommt anschließend eine Rechnung, die er begleichen muss. Diese Rechnung leitet er an seinen Arbeitgeber weiter, welcher ihm dann bis auf einen Eigenanteil die Kosten zurückzahlt. Im § 46 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) ist geregelt, dass der Beihilfeberechtigte 50 % der Aufwendungen erstattet bekommt, der Versorgungs-empfänger 70 %. Für den Eigenanteil (50% oder 30%) muss der Beamte eine private Krankenversicherung abschließen.
Es gibt übrigens auch Beamtengruppen, die in ihrer aktiven Zeit in den Genuss einer „freien Heilfürsorge“ kommen. Diese Beamten zahlen keinen Euro hinzu. Zu diesen Gruppen gehören Polizisten, Feuerwehrleute, Justizvollzugsbeamte und Soldaten. Mit Eintritt in den Ruhestand erlischt auch hier die freie Heilfürsorge. Stattdessen wird dann Beihilfe gezahlt.
Weiterhin wird den Beamten eine Mindestversorgung zugestanden, welche in Form eines Mindestruhegehaltes schon nach 5 Dienstjahren erreicht wird. Diese Mindest-versorgung beträgt ca. brutto 1.500,00 € monatlich. Um solch einen Rentenbetrag zu erreichen, muss ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer sein ganzes Leben lang arbeiten und fast immer den Höchstbeitrag einzahlen.
Das Alimentationsprinzip sagt, dass Pensionäre Anspruch auf eine Mindestversorgung haben (siehe oben), welche die unabhängige Amtsführung der Beamten gewähr-leisten soll. Sie sollen sich keine unnötigen Gedanken über ihren Lebensunterhalt im Rentenalter machen. Betteln um Grundsicherung, Wohngeld und andere staatlichen Sozialleistungen will man ihnen ersparen. Wenn man so will, erkauft der Staat sich die
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Arbeitsbereitschaft und Wohlfälligkeit seiner Beamten mit Bestechung in Form von überzahlten Gehältern und Pensionen. Eine Pflichtbeteiligung an der sozialen Pflege-versicherung fällt für privat versicherte Beamte nicht an, sie müssen aber eine private Pflegeversicherung abschließen, welche die Hälfte der Beiträge abdeckt, weil die andere Hälfte vom ehemaligen Arbeitgeber als Beihilfe gewährt wird. Hier wird man als normaler Rentner wieder benachteiligt, zumal die weit höheren Pensionen diese 1,3 Prozentpunkte locker hergeben.
Nachdem am 1. Januar 1995 die Pflegeversicherung als Pflichtversicherung eingeführt worden war, hat es in den Jahren 2015 bis 2017 drei Pflegestärkungsgesetze gegeben, die sowohl eine Änderung der Bedingungen und Leistungen mit sich brachten als auch eine Erhöhung der Pflichtbeiträge. Zurzeit liegt der Beitrag für Personen mit Kindern bei 2,55 % und für Kinderlose bei 2,8 %. Der Beitrag wird von den für die Sozialversicherungen herangezogenen Gesamteinnahmen berechnet, maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.
Im Umkehrschluss kann man also sagen, dass der Staat seine nicht alimentierten Kinder, die den Staat am Kacken halten, verstößt und wie Bastarde oder Sklaven behandelt. Er lässt zu, dass sehr viele Arbeiter nach 45 Arbeitsjahren neben ihrer Rente noch um Wohngeld betteln und Sozialhilfe beanspruchen müssen, um leben zu können. Beamte können sich überhaupt nicht vorstellen, was es bedeutet, zum Sozialamt zu gehen und bei Anträgen auf Unterstützung sich nackt ausziehen zu müssen. Das Wort „Menschenwürde“ kommt ihnen in diesem Zusammenhang nicht in den Kopf.
Fast Jeder Politiker, der fremde Staaten besucht, glaubt, er müsse sich dort als Wohltäter betätigen und das Geld mit vollen Händen in Form von Geldgeschenken oder finanziellen Zusagen für irgendwelche Aktivitäten ausgeben, als wenn es in Deutschland nur vom Boden aufgehoben werden müsste. Während hier in West-deutschland kein Geld für die maroden Strassen, Schulen und Infrastruktur vorhanden ist, wird weiterhin der nach der Wende eingeführte Solizuschlag erhoben, auch wenn das ganze Geld nicht mehr zur Sanierung der Infrastruktur Ostdeutschlands ausgege-ben wird, sondern in den großen Topf des Finanzministers wandert. Hier hat sich der Staat wieder eine Quelle geschaffen, die er ungeniert sprudeln lässt. Mittlerweile wird der Soli allerdings nur noch von hohen Einkommen einbehalten.
Sinn der Lebensarbeitsrente ist es, nach seinem beruflichen Leben mit Eintritt in das Rentenalter eine Rente zu beziehen, mit der die betroffene Person leben kann. Das bedeutet, dass von diesem Rentenbetrag die laufenden Kosten wie Monatsmiete, Nebenkosten, Energieversorgung, Versicherungen und die täglichen, notwendigen Ausgaben zum Leben bezahlt werden können. Da das Leben aber nicht nur aus Essen und Schlafen besteht, sollten auch Beträge für Kleidung, Urlaub, kulturelle Interessen sowie Erhaltung der freundschaftlichen Bande mit Freunden, Bekannten und Vereins-kollegen ebenfalls enthalten sein. Kurzum, der Rentner sollte auch am gewohnten, täglichen Leben wie früher teilnehmen können. Ich spreche hier nicht vom wöchent-lichen Theaterbesuch oder täglichem Golfspiel mit Essensaufnahme in teuren Restau-rants und ähnlichen. Nein, aber es muss auch mal eine Currywurst und ein Kirmes- oder Kinobesuch möglich sein, ohne Angst haben zu müssen, dass die nächste Stromrechnung nicht mehr bezahlt werden kann. Wenn man weiß, dass man mit Eintritt in das Rentenalter nie wieder in Urlaub fahren kann, sich maximal 1 Paar Schuhe im Jahr leisten kann, Kleidung vielleicht alle 3-5 Jahre, dann kann das nicht erstrebenswert sein, und schon gar nicht mit sozialer Gerechtigkeit gemeint sein.
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Natürlich hat nicht jeder soviel Geld verdient, dass er die Höchstbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Da nützt es auch nicht, dem Arbeitnehmer ständig zu erzählen, dass er privat vorsorgen soll. Wenn das Geld kaum zum Leben reicht, dann ist nichts zum Vorsorgen da. Solche klugen Sprüche geben immer nur die von sich, die im Schmalztopf sitzen und so gut versorgt sind, dass sie von ihrer Pension noch die Baufinanzierung für die Kinder und Enkel bezahlen können. Hier geht es auch nicht um Neid, sondern vor allem um Gerechtigkeit. Es ging auch nicht um Neid, als ein Beamter eine Klage einreichte, die zum Zweck hatte, dass auch Rentner von ihrer mickrigen Rente Steuern zahlen sollen. Er fand sich als Beamter ungerecht behandelt und wollte auch wohl nur Gerechtigkeit, die er dann bekommen hat.
Wer ein Jahreseinkommen von weniger als den entsprechenden Grundfreibetrag hat, der muss sich um die Einkommenssteuer keine Gedanken machen. Zum Jahres-ein-kommen zählen neben den Renten noch alle anderen Einkommen.
Grundfreibetrag für Steuer im Jahr 2018: Alleinstehende = 9.000,00 €
Bei Rentnern: Verheiratete = 18.000,00 €
Aufgrund der Klage eines Beamten hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass auch Renten besteuert werden müssen. Daraufhin hat eine Kommission (Rürup-Kommission) ein neues Gesetz, das Alterseinkünftegesetz erarbeitet.
Dieses Alterseinkünftegesetz trat im Jahre 2005 in Kraft. In dem Jahr blieben 50 % der Renten steuerfrei. Seit dem Jahr 2005 verringert sich der Freibetrag je Rentenjahr um 2 %. Bei allen, die im Jahre 1973 oder später geboren wurden, werden die Altersrenten voll zu 100 % steuerpflichtig sein. Wer also im Jahr 2005 Rentner wurde, musste nur 50 % seines Einkommens versteuern, der Freibetrag betrug ebenfalls 50%. Wer Im Jahre 2018 in Rente gegangen ist, hat nur einen Freibetrag von 100 % -50 % -13 x 2 % = 24 %. Er muss also 76 % seiner Rente versteuern. Der Freibetrag aus dem Anfangsjahr bleibt für den Betroffenen sein Leben lang konstant.
Von diesem Betrag werden aber noch andere Beträge abgezogen:
1. Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Kirchensteuer, Haftpflicht- u. Unfallversicherung)
2. Werbungskosten wzB. Gewerkschaftsbeiträge, Kosten für Steuer- oder Rentenberatung
3. Außergewöhnliche Belastungen wie Arzt und Krankheitskosten. Kuren, Klinik- aufenthalte, Arzneimittel und Pflegekosten.
4. Altersentlastungsbetrag.
Jeder, der am normalen Arbeitsleben teilgenommen hat und bis zu seinem Eintritt ins Rentenalter über 45 bis 50 Jahre gearbeitet hat und pflichtversichert war, muss von seiner Rente leben können, und zwar in etwa der gleichen Qualität, wie er vorher als Arbeitnehmer seinen Lebensunterhalt gestaltet hat. Diejenigen, die viel Lohn oder Ge-halt bekommen haben, konnten sich naturgemäß mehr leisten als die Geringver-diener. Nichts desto trotz haben auch Geringverdiener durch ihre Arbeit einen wichti-gen Beitrag zur Volkssicherheit und zum Volksvermögen beigetragen. Sie haben durch ihre Arbeit einen reibungslosen Ablauf und eine durchgehende Produktion erst ermög-licht. So gesehen haben sie auch einen Anspruch auf eine Rente, die annähernd ihrem alten Lebensstandard entspricht. Man muss sich nur mal vorstellen, dass wir kei-ne Arbeiter mehr hätten, die bereit wären, die sogenannten niedrigen und unwichti-gen Arbeiten auszuführen, die kein anderer hoch ausgebildeter Angestellter oder Be-amter mehr leisten will und übrigens auch nicht kann, die aber gemacht werden müssen. Das gäbe ein Chaos. Der Müll in den Strassen würde sich haushoch stapeln.
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Die Straßen würden nicht mehr repariert. Das gilt auch für Autos und andere technischen Gewerke. Ohne die nicht studierten Kraftfahrer käme der Transport von notwendigen Lebensmitteln und anderen Waren auf der Stelle zum Erliegen. Die Firmen könnten nicht mehr produzieren, weil sie keinen Nachschub an Material erhalten. Personal müsste entlassen werden. Firmenpleiten wären die Folge. Sowohl Arbeiter als auch Fachleute, Abteilungsleiter und Manager würden arbeitslos werden. Kein Umsatz bedeutet auch keine Steuern für den Finanzminister. Wegen der Müll- und Rattenflut kann es dann zu epidemischen Erkrankungen kommen. Die unterbezahlten Krankenschwestern und Pfleger würden wegen absoluter Überlastung ebenfalls ihre Arbeit einstellen. Wenn dann das Volk murrt, wird es Aufruhr geben. Protestwellen und Übergriffe würden folgen. Es könnte dann auch den Politikern an den Kragen gehen. Die alten Römer haben schon gewusst, dass das Volk beruhigt werden muss und boten ihm „Panem et Circenses“ (Brot u. Spiele). Ob das dann noch reicht, möchte ich bezweifeln, zumal wir heute schon die Live-Fußballübertragungen der 1. Bundes-liga bezahlen müssen. In unserer aufgeklärten Zeit sind die Bürger politisch reifer und werden die Verantwortlichen suchen und zur Rechenschaft ziehen wollen. Der Politik kann es also nur recht sein, wenn Eintracht herrscht, der innere Frieden gewahrt bleibt und durch solche Unruhen nicht gestört wird. Das kann keine Regierung gebrauchen. In diesem Zusammenhang wäre mal zu überlegen, ob man nicht jetzt schon so eine Art „Schwarzes Brett Deutschland“ einrichtet, auf dem die Entscheidungsträger und Verantwortlichen für diese wichtigen Dinge festgehalten werden, damit man später nicht die Falschen zur Rechenschaft zieht. Man kann sich gar nicht vorstellen, dass den Politikern nicht bewusst ist, einen großen Teil dieser rechten Gesinnung verursacht zu haben. Wenn das Volk zufrieden wär, würde keiner den rechten und braunen Flügel wählen.
Wer kann sich nicht mehr an die drohenden Sätze seines Vaters erinnern, der da sagte „ Wenn du in der Schule nicht lernen willst und keinen Abschluss schaffst, schicke ich dich zur Müllabfuhr“. Mein Vater hatte mir auch immer gedroht, mich zum Pütt zu schicken. Bei diesem Gedanken kam in mir immer eine panische Angst hoch, weil ich das mit Grubenunfällen wie Verschüttung und Erstickung durch Grubengas verbunden hatte. Da ich in der frühen Kindheit mal direkt neben einer Zeche gewohnt hatte, habe ich auch oft genug Unglücke und Unfälle mit Todesfolge mitbekommen, die auf der Zeche geschehen waren.
In den späteren Jahren hatte ich mir manchmal gewünscht, auf der Zeche gearbeitet zu haben, weil ich dann schon 15 Jahre eher mit einer wesentlich höheren Knapp-schaftsrente in den Ruhestand gegangen wäre. Ich hätte noch über Jahre hinaus meine Kohleration (Deputat) erhalten und wäre bevorzugt beim Verkauf der ehemali-gen Zechenhäuser behandelt worden. Darüber denkt man aber in jungen Jahren nicht nach. Der Rentenfall ist dann so weit weg, dass man sich lieber Gedanken über andere Dinge machen will, wzB. Familie gründen, Existenz aufbauen und Haus bauen. Das alles teilweise während oder auch nach der Studienzeit. Komisch ist, dass die mei-sten studierten Politiker wohl vergessen haben, wie sie selbst ihre Existenz aufgebaut haben. Dass sie während ihrer Studienzeit jobben mussten und selten Geld übrig hat-ten, es sei denn, sie lebten von der Unterstützung ihrer reichen Eltern. An Renten-vorsorge hat in dieser Zeit kaum einer gedacht. Das Geld hat auch gerade gereicht, um die nötigen Ausgaben zu decken. Wenn dann noch Kinder kamen, war an Kapitalrücklagen gar nicht zu denken. Man steckte seine ganze Kraft und Geld in die Familie, Wohnung und Erziehung. Nebenbei versucht man auch noch eine Stufe der Karriereleiter zu erklimmen, um etwas mehr Geld zu verdienen. Regelbeförderungen gibt es in der freien Wirtschaft nicht. Selbst, wenn man sich nach Jahren etabliert hat und durch Berufswechsel auch ein einigermaßen Gehalt bezieht, ist es nicht leicht,
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Geld für eine sichere Altersvorsorge zurückzulegen bzw. anzulegen. Dann muss es auch noch sicher angelegt sein, um nicht alles wieder zu verlieren. Das Risiko beim Anlegen von Geld trifft natürlich auch auf Beamte zu, nur haben die kein Problem, ihre gesicherten Pensionen und ihren Job zu verlieren. Durch die zwischendurch eingetre-tenen Wirtschaftskrisen, hat man erst festgestellt, was es heißt, eine unkündbare, gut bezahlte Position zu haben, bei der das Gehalt zum Leben gut reicht und auch noch genug Geld zum Sparen und Urlaub vorhanden ist.
Es ist nicht einfach, sich mit Beamten in der Kneipe über gerechte Bezahlung und Pen-sionen zu unterhalten. Der Beamtenbund scheint wohl regelmäßige Rundschreiben in die Ämter zu schicken, damit ihre Mitglieder genug Argumentationsstoff für Diskussio-nen erhalten. Es ist mir aufgefallen, dass die Argumente fast immer gleich sind. Es ist wohl so eine Art Gehirnwäsche, der sie sich in ihren Seminaren und Fortbildungskursen unterziehen müssen. Anders sind diese stereotypen Antworten nicht zu erklären.
„Beamte haben alle studiert, sind klüger und bei der Beförderung zum Oberinspektor hätten sie in der freien Wirtschaft eigentlich den Rang eines Abteilungsleiters mit min-destens 20 Untergebenen“. Wer sich solch einen Quatsch ausgedacht hat, muss wohl schon sehr lange Beamter sein. Viel schlimmer ist ja, dass sie das auch noch glauben und prompt weitersagen. An solchen Aussagen kann man erkennen, wie weit diese Kollegen von der Wirklichkeit und dem richtigen Leben entfernt sind. Mit richtigem Leben meine ich auch richtige Arbeit. „Du hättest ja auch Beamter werden können. Jeder, der will, kann Beamter werden“, höre ich auch immer wieder. Eigentlich muss man zu diesem Satz nichts mehr sagen, wenn er nicht von einem Beamten gekommen wäre. „Nein“ muss ich da antworten, nicht jeder kann Beamter werden. Nur so kluge Köpfe wie Ihr können Beamte werden. Aber wer soll denn dann arbeiten? So richtig arbeiten und Geld verdienen, um Steuern davon zu zahlen? Steuern, von denen Ihr Eure Alimente und später die überhöhten Pensionen bekommt? Steuern für Eure Sessel in den Rathäusern und für die Infrastruktur, damit nicht nur der Bürger, sondern auch Ihr Beamten mit Bus, Bahn oder Auto zur Arbeit fahren könnt? „Und außerdem“, geht es dann von der Beamtenseite weiter, „zahlen wir mehr Steuern von unseren Alimen-ten als ihr“. Stimmt! Weil die Alimenten so hoch sind, zahlen sie auch mehr Steuern. Bei diesen Steuern geht es aber von der linken Tasche in die rechte Tasche. Der Staat, das Land oder die Kommune zahlen die Alimente von den Steuerzahlungen der Bürger und nehmen anschließend einen Teil wieder als Lohnsteuer vom Beamten zurück. Es geschieht aber dadurch kein Zuwachs an Staatsfinanzen. Der Beamte selbst hat zwar dann weniger in der Tasche, aber dafür werden die Alimenten entsprechend hoch berechnet, - für ein sorgenfreies Leben eben. Bei solchen Gesprächen wird der Hals immer dicker, und wir sind dann irgendwann übereingekommen, in der Kneipe nicht mehr über Beamte und Religion zu sprechen.
Wenn Sie jetzt denken, ich wäre ein Beamtenhasser und würde denen nicht ihr groß-zügiges Einkommen und Pensionen gönnen, dann liegen sie falsch. Ich finde es gut, dass es Beamte gibt und meine auch, dass es darunter viele fleißige, angagierte gibt, die wirklich mehr als nur ihren Job machen, nicht klagen und sich auch nicht nach einigen Beamtenjahren innerlich verweigern, indem sie nur Dienst nach Vorschrift ma-chen und sich ansonsten am Arbeitsplatz um private Dinge kümmern. Ich habe schon beide Seiten dieser Medaille kennengelernt. Beamte sind absolut nötig für hoheitliche Dinge, die erledigt werden müssen. Wenn ich nur an polizeiliche Aufgaben denke, dann geht das nur mit Beamten. Nein, sie sind sehr wichtig und sollen wirklich gut verdienen, aber das sollte auch für den normalen Arbeiter und Angestellten gelten. Wer bis zu 40 Stunden in der Woche ganztägig zur Arbeit geht und sie auch leistet, der soll ebenso wie Beamte davon gut leben können. Das muss vor allem auch für die Rente gelten. Wenn man als Arbeitnehmer nicht weiß, ob man als Rentner die Wohnungsmiete noch bezahlen kann oder umziehen muss, dann ist man schnell
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psychisch instabil und gerät in eine unangenehme Lage. Daraus resultierende Krankheiten sind oftmals die Folge. Darüber machen sich die Politiker keine Gedanken. Sie sprechen vor jeder Wahl immer von Gerechtigkeit und wissen nach der Wahl nicht einmal, wie Gerechtigkeit geschrieben wird.
Als die SPD-Regierung unter Schröder in Zusammenarbeit mit dem später vorbestraften VW-Vorstand Hartz die Agenda 2010 entwickelt und verabschiedet hatte, war eigent-lich jedem klar, wohin das führen würde. Allein der Gedanke, dass man einen ehe-maligen Manager und Personalvorstand von VW solch ein Gesetz gegen Arbeitneh-mer ausarbeiten ließ, zeugt davon, dass die SPD mit Schröder zu diesem Zeitpunkt schon die Bodenhaftung verloren hatte. Was die Arbeitgeberparteien CDU und FDP immer schon wollten, hat ihnen Schröder ohne Zwang und Druck frei Haus geliefert, nämlich, den Arbeiter zum Sklaven und zum Sozialhilfeempfänger zu degradieren. Schröder hat sich den Arbeitgebern und Großkopferten angebiedert. Sowohl die Ar-beiter und Gewerkschaften als auch die CDU und FDP sind aus allen Wolken gefallen. Die einen, weil sie es nicht glauben wollten, so ein Geschenk zu bekommen, die anderen, weil sie nicht glauben wollten, dass ihre Soziale Partei sie so erbärmlich und unsozial verraten hat. Mit Cohiba und Armanimantel hat Schröder seinen Wählern und Arbeitern mitgeteilt, dass sie ab sofort nicht nur faulenzen, sondern mit vielen Anstren-gungen Bewerbungen schreiben und vor allem Minijobs annehmen sollten, als wenn sie ihre durch Betriebsschließungen erlangte Arbeitslosigkeit durch Faulheit selbst ver-schuldet hätten. Und heute wundert sich die SPD, dass sie keine Stimmen mehr bekommt. Sie hat bei ihren Stammwählern bis in alle Ewigkeit verschissen. Von den alten Stammwählern wird sie nie wieder auch nur eine Stimme bekommen. Nach meinem Ermessen müssen der Genosse Schröder und die an Hartz 4 mitgestaltenden Genossen sofort aus der Partei ausgeschlossen werden. In der Partei denken auch viele so, nur keiner traut sich, das auszusprechen.
Es ist sicherlich nicht leicht, als Nichtbeamter eine gerechte, adäquate Rente zu erwerben. Nicht jeder verdient soviel, dass er Rücklagen für sein Alter bilden kann. Es muss daher mal überlegt werden, ob es nicht sinnvoll ist, eine bedingungslose Grund-rente einzuführen, die über der Grundsicherung liegt, und mit der es möglich ist, men-schenwürdig seine Rentenzeit zu verbringen. Darüber ist schon mal nachgedacht wor-den, aber genauso schnell sind diese Gedanken wieder verworfen worden, weil es im-mer diese Schnellnörgeler in den Parteien gibt, welche erst einmal alles ablehnen, ohne über die Sache nachzudenken. Von denen kommt dann anschließend sofort die Frage nach der Finanzierung. Wenn wir mal kurz über die Zukunft unserer Arbeitswelt nachdenken, dann muss uns doch klar sein, dass immer mehr Arbeit digitalisiert wird und von Maschinen ausgeführt werden wird. Diese Maschinen ersetzen die Arbeiter, zahlen aber weder Steuern noch Sozialabgaben. Hier ist doch zu überlegen, ob pro-duzierende Maschinen nicht auch wie Arbeiter behandelt werden müssen, indem man sie mit Sozialabgaben und Steuern belegt. Das bedeutet auch im Umkehrschluss, dass irgendwann immer weniger Leute überhaupt noch eine Arbeit haben werden, die ihnen ein sorgenfreies Leben ermöglicht. Immer mehr werden arbeitslos sein oder nur zeitweise einer Beschäftigung nachgehen können. Schröder hat das große Pro-blem mit den Minijobbern gestartet und somit die Industrie mit billigen Arbeitskräften geflutet. Diese Minijobber wird man auch nie wieder abschaffen. Im Gegenteil. Weil es immer weniger Vollzeitjobs gibt, werden die Minijobs und Zweitjobs für die Arbeitneh-mern immer mehr werden, um überleben zu können. Als Politiker wird man auch ge-wählt, um nach vorne zu sehen und nicht nur das eigene Wohlergehen im Auge zu haben. Nach vorne in die Zukunft zu sehen heißt aber auch, dieses Problem zu erken-nen und früh genug dagegen zu steuern.
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Ich will damit sagen, dass es nicht reicht, die Leute mit Sozialhilfe abzuspeisen und wie Bettelmönche zu behandeln. Nichthandeln und Wegsehen führt unweigerlich zu großen sozialen Problemen, zu Unruhen, Protest-märschen und Aufständen. Der innere Frieden wäre wieder einmal sehr gefährdet.
Darüber hinaus ist ja mal zu überlegen, ob unsere gewählten Volksvertreter überhaupt ihren Job richtig machen. Einen Staat zu führen heißt auch, die Zukunft und damit die technische, kulturelle und ökonomische Entwicklung unserer Gesellschaft im Auge zu behalten und rechtzeitig die Weichen zu stellen.
Kann es denn wirklich sein, dass unsere verantwortlichen Politiker dieses Problem nicht erkennen? Oder wollen sie es nicht sehen. Sind ihnen ihre Partei und ihre Karriere wich-tiger als das Wohlergehen des Volkes? Eindeutige Antwort: JA!
Eine bedingungslose Grundrente bzw. Grundeinkommen, welches zum Leben reicht, würde den Arbeitern auch einen großen Teil an Menschenwürde zurückgeben. Das Gefühl zu bekommen, ein Recht auf ein Einkommen zu haben, mit dem ich mein Le-ben gestalten kann, ohne dass mir die Behörde da ständig reinredet und mich bevor-mundet, ist schon ein Stück Freude, Beruhigung u. Lebensqualität. Natürlich muss das Einkommen auch zum Leben ausreichen und nicht gewollt so niedrig gehalten wer-den, dass man doch wieder neues Sklaventum schafft. Das Einkommen muss so ge-staltet sein, dass der Bürger von diesem Geld auch alle seine Ausgaben bezahlen kann, es muss zumindest deckungsgleich sein. Ich denke, dass es sowieso irgendwann in diese Richtung gehen wird, wenn man nicht einen Bürgerkrieg riskieren will. Die Einkommensschere und die Vermögensschere driften mit Unterstützung der verant-wortlichen Regierung immer weiter auseinander. Man muss schon blind sein, wenn man das Ergebnis dieser Entwicklung in der Zukunft nicht sehen will. Ich kann nur je-dem Politiker raten, sich so früh wie möglich darüber Gedanken zu machen und zu agieren.
Vorab gibt es eine gute Möglichkeit, die Löhne und die Renten etwas gerechter zu machen, indem Lohn- und Rentenerhöhungen nicht mehr nach Prozent erhöht wer-den, sondern nach festen Beträgen. Man würde so das Auseinanderdriften der Schere stoppen. Heute sieht es folgendermaßen aus: Bei einer Lohn- bzw. Gehaltserhöhung von 3 % bekommen Arbeiter, Angestellten und Beamte folgende Erhöhungen:
Beispiel a): monatlich monatlich monatl. Jahres-
Erhöhungs- Erhöhungs-
Nr. Personen Bruttolohn Erhöhung betrag betrag
1. Arbeiter 2.000,00 € 3 % 60,00 € 720,00 €
2. Angestellter 3.500,00 € 3 % 105,00 € 1.260,00 €
Beamter
3. Beamter 4.500,00 € 3 % 135,00 € 1.620,00 €
im gehobenen Dienst
bzw. Angestellter
Bei gleichen Prozentsätzen werden die monatlichen u. jährlichen Bezüge immer höher, je größer der Grundbetrag ist. Die Schere geht somit immer weiter auseinander.
Das gleiche Bild gibt es auch bei Rentenerhöhungen. Die schon viel haben, bekom-men auch immer mehr dazu. Das tägliche Leben ist aber für alle gleich. Die Lebens-haltungskosten sind auch für alle gleich. Die Waren, welche im Supermarkt an der Kasse bezahlt werden müssen, haben für alle Kunden denselben Preis, egal ob ich
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1.000,00 € Rente oder 3.000,00 € Pension bekomme. Von daher wäre es gerecht, wenn ein Betrag errechnet würde, den alle in der gleichen Höhe bekämen. Der Betrag muss den Inflationsausgleich abdecken und eine spürbare Steigerung enthalten. Nehmen wir mal ein mittleres Einkommen von br. 3000,00 € an. Bei 2 % Inflation sollte der Erhöhungsbetrag mindestens das Doppelte der Inflationsrate betragen, mindestens also 4 %, um
einen echten Mehrwert zu erhalten, also 2 + 2 = 4 %. Die Erhöhung wäre dann 4 % von 3000,00 € = 120,00 € pro Monat. Das anzurechnende, mittlere Einkommen muss natür-lich realistisch sein. Statistiken werden ja je nach Bedarf von der politischen Kaste oft passend erstellt bzw. gefälscht. Von daher ist es schon sinnvoll, einen ehrlichen Mittelwert zu errechnen.
Beispiel b): monatlich monatlich monatl. Jahres-
Erhöhungs- Erhöhungs-
Nr. Personen Bruttolohn Erhöhung betrag betrag
1. Arbeiter 2.000,00 € pauschal 120,00 € 1.440,00 €
2. Angestellter 3.500,00 € pauschal 120,00 € 1.440,00 €
Beamter
3. Beamter 4.500,00 € pauschal 120,00 € 1.440,00 €
bzw. Angestellter
4. Rentner und Pensionäre Pauschal 120,00 € 1.440,00 €
Wenn also statt der prozentualen Erhöhung die Zahlung eines Geldbetrages für die monatlichen Lohn-, Gehalts- und Rentenerhöhungen bei Arbeitern, Angestellten und Beamten gleich ist, wird sich die Einkommensschere im Laufe der Zeit langsam schlie-ßen. Die Lohndifferenzen werden immer geringer. Wichtig ist aber, dass die Erhöhung bei allen Berufen und in allen Gehaltsklassen wirklich gleich ist. Wenn die Erhöhungen bei Bankangestellten, Arbeitern, Beamten und Rentnern unterschiedlich sind, dann ist nichts erreicht und das Problem wird nur verschoben. Außerdem müssen der Staat, die Länder und Kommunen ihre regelmäßigen Steuer- und Gebührenerhöhungen vorab in den Inflationswert einrechnen, damit nicht gleich wieder alles weg ist, wenn mal wieder die Müllabfuhrgebühren, Abwasser oder ähnliches angehoben werden.
Ein Satz zur Statistik:
Wer kennt nicht den Satz: “Ich glaube nur der Statistik, die ich selbst gefälscht habe.“ Ich persönlich bin ja der Ansicht, dass der Staat diese Behörde nur zum Selbstzweck eingerichtet hat. Der Bürger wird so mit statistischen Tricks an der Nase herumgeführt. Man kann alle möglichen Ergebnisse so darstellen wie es Steuerzahler wissen darf und soll.
Wie die Statistik manipuliert wird, zeigt folgende Aussage vom 21.02.2019:
„Die Zahlen des statistischen Bundesamtes zeigen, dass die Armutsgefährdungsquote im Jahr 2017 im ganzen Land bei rund 15,8 Prozent lag. Dabei ist jede Person armuts-gefährdet, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens verdient.“
Matthias Birkwald von der Linkspartei und Gerd Bosbach, Professor an der Hochschule Koblenz, haben diese Aussage untersucht und festgestellt, dass in dieser Rentner-gruppe auch Pensionäre, also ehemalige Beamte, die deutlich mehr als die meisten Rentner bekommen, mitgezählt worden waren. Nimmt man nur die Gruppe der Rent-ner, so sind mindestens 19,5 Prozent von ihnen armutsgefährdet, also fast 20 %, somit jeder Fünfte. Der Wert 15,8 liegt also fast 25 % niedriger als die tatsächliche Armuts-situation von 19,5 %. So wird politisch getrickst, damit alles weniger schlimm aussehen soll.
- Rente 16 -
Im Februar 2019 hat jetzt Bundesarbeitsminister Heil angekündigt, dass er eine Respekt-rente einführen will, die in der Summe 10 % über der Grundsicherung liegt. Da die Grundsicherung im Alter zurzeit bei 800,00 € liegt, bedeutet das eine Gesamtrente in Höhe von 880,00 €. Es soll allerdings nur die Differenz von der tatsächlichen Renten-zahlung der Deutschen Rentenversicherung bis zur Summe von 880,00 € ausgezahlt werden. Im günstigsten Fall könnten das bis zu 447,00 € pro Monat sein für Rentner, die
nur 433,00 € Rente beziehen. Es handelt sich hier also um eine Aufstockung der tat-sächlichen, monatlichen Altersrente. Die Voraussetzung für diese Zahlung ist allerdings eine mindestens 33-jährige Einzahlung in die Rentenkasse des Arbeitnehmers. Was ge-schieht aber mit Personen, die nur 32 Jahre und 10 Monate eingezahlt haben? Haben die keinen Anspruch auf Aufstockung, wenn die Rente nicht reicht?
Nicht nur, dass die Erhöhung um 10 % auf 880,00 € monatlich bei weitem nicht aus-reicht, um ein menschenwürdiges Dasein zu führen, nein, hier werden wieder weitere Ungerechtigkeiten eingeführt. Rentner, die nur 30 oder 32 Jahre eingezahlt haben, u. deren Rente unter der Grundsicherung liegt erhalten keinen Respekt u. somit auch keine Respektaufstockung. Für den Anspruch auf eine sogenannte Regelaltersrente reichen 5 Jahre Einzahlungen in die Deutsche Rentenversicherung. Wenn man nun 33 Jahre als Eckpunkt festlegt, dann ist es nur gerecht, wenn auch alle anderen Renten-ansprüche der Einzahlungszeiten von 5 Jahren bis 35 Jahren interpoliert werden. Die Maximalauszahlung sollte dann aber den vorgesehenen Höchstbetrag nicht über-schreiten.
Apropos Höchstbetrag: Die geplante Höhe von 10% über dem Sozialsatz, also max. 880,00 €, ist ein Witz. Damit lässt sich kein menschenwürdiges Leben führen. Die Min-destsumme sollte wie auch bei den Beamten bei zurzeit 1.500,00 € netto liegen. Die Tatsache, dass sich durch die Währungsumstellung auf Euro die Verbraucherpreise fast alle schlagartig verdoppelt haben, bedeutet im Umkehrschluss eine Geldentwertung um ca. 50 %; Das war eine gewollte Inflation, weil der Geldwert sich somit schlagartig halbiert hat. Die Menschen bekommen für das gleiche Geld nur noch die Hälfte. Da der Staat durch die Währungsumstellung auf Euro der Verursacher dieser Sachlage ist, müsste er auch verpflichtet sein, sich um die Folgen und Probleme dieser Verteuerung zu kümmern. Schließlich hat er durch die Verdopplung der Preise auch die doppelte Mehrwertsteuer eingezogen und damit sehr viel Geld eingenommen. Darüber sprechen die Regierenden nicht gerne, aber sie freuen sich über jede Preiserhöhung und Inflation, die Steuern einbringt und gleichzeitig die Schuldenlast verringert. Sie erzählen uns lieber, dass sie als Regierung angeblich durch ihren Verdienst die Kon-junktur angekurbelt haben, was natürlich Blödsinn ist. Außerdem sind Staat, Land und Kommunen Preistreiber Nr. 1. Sobald irgendeine Lohnerhöhung ausgehandelt worden ist, kann man schon in den Medien hören und lesen, dass öffentliche Gebühren, Steuern und Sozialbeiträge dringend angehoben werden müssen, weil man mit dem Geld nicht auskommt. Der Staat hat nie genug Geld. Denken wir nur mal an die Deutsche Bundesbahn, die Post und die ganzen kommunalen Abgaben.
Nachdem dieser Vorschlag von der Respekt-Rente auf dem Tisch lag, kamen sofort die Bedenkenträger. Allen voran einige von den christlichen Parteien mit der Näch-stenliebe im Namen. Sie fragten danach, wer denn dieses bezahlen solle, und mit der Rentenversicherung sähe es nicht so rosig aus. Da fasst man sich an den Kopf. Bei der Rettung von Banken und Europa (Griechenland) spielte Geld überhaupt keine Rolle. Da wurden Gewährleistungen von mehreren 100 Milliarden Euro übernommen, Bad-banks für faule Kredite gegründet und eine Europabank EZB geschaffen, die ständig gutes, schwer erarbeitetes Geld in das Mittelmeer wirft und ganz bewusst mit Zustim-mung der deutschen Politiker mittels Nullzinsen den deutschen Normalbürger enteig-net und in die Armut treibt.
- Rente 17 -
Viele Rentner bekommen schon seit Jahren von ihrer Pensionskasse keine Ren-tenerhöhung mehr, weil die Pensionskassen wegen der Null-Zinsen keine Rendite mehr erzielen. Warum übernimmt der Staat nicht diesen jährlichen Rentenverlust und zahlt den Rentnern die Differenz aus? Bei seinen Beamten haben die Regierenden diesbe-züglich ja auch keine Bedenken. Nach Rücksprache mit meiner Pensionskasse, warum es seit 5 Jahren keine Rentenerhöhung mehr gibt, bekam ich zur Antwort, dass man durch die Null-Zins-Politik der EZB keine Gewinne mehr erwirtschaften könne. Außer-dem könne ich froh sein, dass man den monatlichen Rentenbetrag nicht kürzen müsse. Diese Aussage hat mich sehr wütend gemacht. Während die regierenden Politiker jahrelang immer mit gehobenem Zeigefinger dem Bürger gedroht haben, selbst für die eigene Rente vorzusorgen, kann jetzt genau diese Rente wegen der EZB-Politik, die auch mit Unterstützung der Deutschen Regierung ihre Null-Zins-Politik weiter-führt, nicht erhöht werden. Bis heute habe ich noch keinen Satz vom Innenminister gehört, dass die Erhöhungen der Beamtenbesoldung bzw. Beamtenpensionen aus diesem Grunde nicht durchgeführt werden können. Das tangiert diese Gruppe übe-rhaupt nicht. Es sind ja nur vom Arbeiter erwirtschaftete Steuergelder. Ich bekomme also nicht nur keine Pensionserhöhung, nein, ich trage auch noch von meinen Steuern zu Erhöhungen der Beamtenbesoldung bei. Ist das gerecht? Wir hätten vielleicht doch alle Beamte werden sollen.
Zurzeit wird mal wieder über die private Rentenvorsorge diskutiert. Politiker verlangen, dass sich die Arbeitnehmer eine zusätzliche Rente in Form von Betriebsrenten sichern. Was bringt aber diese Rentenform, wenn aufgrund der EZB-Politik keine Gewinne und damit keine Rentenerhöhungen generiert werden. Politiker sehen es auch sehr gerne, wenn die Arbeitnehmer für ihre spätere Rente Versicherungsverträge abschließen und ein Teil ihres Geldes zunächst mal erst verbrennen, weil es für Provisionen der Versi-cherungen berechnet wird. Aber diese Verträge gelten zunächst dem Wohl der Ver-sicherungen, also den Lobbyisten. Wie aber die letzten Jahre gezeigt haben, können auch die Versicherungen keine großen Gewinne mehr für ihre Kunden erzielen und auszahlen. Die Zinspolitik der EZB hinterlässt auch hier ihre negativen Spuren. Viele Bürger, die vor Jahrzehnten eine Lebensversicherung als 2. Rentenbein abgeschlossen haben, wundern sich heute bei der Auszahlung, dass sie die versprochene Summe bei weitem nicht erreicht haben.
Zurück zur Respektrente:
Diese zusätzliche Respektrente muss natürlich von allen Steuerzahlern getragen wer-den. Wenn unser Staat sich nicht immer an der Rentenkasse bediente, wäre der Topf so voll, dass auch eine vernünftige, normale Altersrente in entsprechender Höhe gezahlt werden könnte. Dann hätten wir dieses Problem nicht. Da er aber nach wie vor in den Rententopf greift, können diese Kosten nur von der Allgemeinheit (Steuer-topf) übernommen werden.
Die Alternative ist ja die komplette Umstellung der Rentenpunkte und Neuberech-nung der Rente, damit nach 30 eingezahlten Jahren eine monatliche Rente von min-destens 1.500,00 Euro rauskommt. Bei Beamten wird dieser Betrag von 1.500,00 € als Mindestpensionshöhe bereits schon nach 5 Dienstjahren ohne eigene Beteiligung er-reicht. Dies wäre doch schon mal ein politischer Beitrag zur Gerechtigkeit; denn 30 Arbeitsjahre mit Beitragszahlungen sind immerhin wesentlich mehr als nur 5 Dienstjahre als Beamter ohne Beitragszahlung.
- Rente 18 -
Diese Respektrente heißt jetzt wieder Grundrente und ist am 19.02.20 vom Bundestag verabschiedet worden. Ich halte sie grundsätzlich für richtig, aber in dieser Höhe betrachte ich sie als einen Witz, weil sie in der Summe knapp über der Grundsicherung liegt. Sie wird kaum was ändern. Die maximale Höhe ist so weit von der Realität entfernt, dass man meinen könnte, die Politiker wollten das Problem ohne Widerstand einfach nur vom Tisch haben. Beschämend!! Schon wieder ein Grund, Protestwähler zu werden.
Ein weiterer Punkt zur Grundrente ist die Finanzierung. Richtig ist, dass sie aus Steuer-mitteln finanziert werden soll. Diese Mittel sollen als Zuschuss zur Rentenversicherung jährlich hinzukommen. Diese Aussage soll uns nur Sand in die Augen streuen. Die jährlichen Entnahmen aus der Rentenversicherung wegen Fremdleistungen sind weit höher als die staatlichen Zuschüsse, die immer schwanken. Es gibt keinen festen Zu-schussbetrag. Ich gehe davon aus, dass die Zuschüsse passend geregelt werden und wir glauben sollen, es wären Staatsgeschenke.
Noch ein paar Sätze zur Respekt- oder Grundrente:
Der Gedanke, arme Arbeitnehmer auf ein Rentenniveau zu heben, welches ihren Le-bensunterhalt vernünftig absichert, ist gut. Leider haben die wirklich armen Arbeitneh-mer überhaupt nichts davon, weil diese Arbeitnehmer aus vielen Gründen nicht in der Lage waren, über 35 Jahre in die Rentenkasse einzuzahlen. Das liegt eben nicht immer nur an Faulheit, sondern hat oft viele andere Gründe, für die der Arbeitnehmer nichts kann. Denken wir mal an Krankheiten, die lang und schwierig sind, oder an Firmenplei-ten, oder an Auftragsmangel und daraus resultierenden Entlassungen. Es gibt so viele, mannigfaltige Gründe, warum ein Arbeitnehmer nicht ständig gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat. Diese Grundrente geht also in Wirklichkeit am Problem vorbei und hilft nur denen, die aufgrund ihrer Einzahlungszeit sowieso eine Rente be-kommen, die fast an die Grundrente heranreicht. Mieteinnahmen oder sonstige Ein-nahmen durch ererbte oder selbst geschaffene Immobilien werden nicht berück-sichtigt.
Es wäre meines Erachtens auch viel gerechter, wenn alle Arbeitnehmer, Beamte und Selbständige gemäß ihrem Einkommen in ein und dieselbe Rentenkasse und Kranken-kasse einzahlten. Das sollte auch für Politiker gelten, die kein Ministeramt ausüben. Die Menschen im Lande müssen wieder das Gefühl bekommen, das die Regierung gewillt ist, mehr Gerechtigkeit zu erlangen. Dieses Gefühl ist sehr wichtig. Nur mit diesem Ge-fühl bekommen die Menschen auch wieder Vertrauen an ehrliche Politik, an den Glauben, dass Politiker tatsächlich gewillt sind, ihre Kraft für das Wohl der Allge-meinheit und das Wohl des Volkes einzusetzen. Wenn es dem Volk gut geht, wenn es den Eindruck gewinnt, nicht von den Politikern verarscht zu werden, dann gibt es auch keinen Grund mehr, rechtsradikale Parteien zu wählen. Von Ehrlichkeit und Volkswohl ist aber leider bei vielen Politikern nichts zu sehen. Für viele bedeutet der Einzug in den Deutschen Bundestag ein Sprungbrett zur Vervielfachung ihrer Einkünfte. Sie versu-chen so schnell wie möglich in irgendwelche Ausschüsse zu kommen, Verbindungen und Seilschaften zu schließen, damit man dann entsprechende Beraterverträge be-kommt, die gut dotiert sind. Mit den richtigen Ausschüssen hat man auch schnell Kon-takt zur Industrie und der richtigen Lobby, die alles dafür tut, dass der Politiker im Sinne der Lobby an Gesetzen mitwirkt. Oft wird ihm dann auch noch ein möglicher Posten in der richtigen gut dotierten Position in Aussicht gestellt. Es gibt genug Beispiele für Poli-tiker, die nach oder während ihrer politischen Karriere die Fäden geknüpft haben und zu der Firma gewechselt sind, für deren Gesetzesproblematik sie vorher zuständig waren. Warum das grundsätzlich nicht verboten wird bzw. nicht eine Karenzzeit von mind. 10 Jahren vorgeschrieben wird, ist wohl dem Umstand zu verdanken, dass diese Gesetze ja von ihnen selbst beschlossen werden müssten. Wer sägt sich aber gerne
- Rente 19 -
den eigenen Ast ab, auf dem er sitzt? Da sind wir schon wieder bei dem Gedanken „Zum Wohle des Deutschen Volkes“ und nicht nur der eigenen Tasche. Als Normal-mensch fragt man sich sowieso, was die vielen Lobbyisten im Bundestag zu suchen haben. Es gibt weit mehr Lobbyisten in Berlin als politische Abgeordnete. Diese Lobbyisten bedrängen täglich hunderte von Abgeordneten, um ihnen ihre Wünsche vorzutragen. Da zugegebenermaßen manche Sachlage schwierig ist, und die richti-gen Fachleute dazu gehört werden müssen, ist verständlich. Aber die Ministerien ha-ben auch Fachleute, die seit Jahren an diesen Problemen arbeiten. Die werden ja nicht ausgewechselt, wenn der Ministerposten neu besetzt wird. Wie muss man das also verstehen. Haben diese Fachangestellten keine Ahnung? Sitzen die nur in den Ministerien, um die Sessel warm zu halten?
Lobbyisten haben nur das Ziel, entsprechende Gesetze im Sinne ihres Auftraggebers zu manipulieren, was bei vielen Abgeordneten ein leichtes Spiel ist. Das geht sogar so weit, dass bei der Gesetzeserstellung der Text des Lobbyisten fast eins zu eins im Gesetz übernommen wird. Warum die Politiker nicht auf den Gedanken kommen, dass dieser Text im Sinne der Industrie geformt und formuliert worden ist, kann nur bedeuten, dass sie zu blöd dafür sind, oder, was viel schlimmer ist, dass sie es ganz bewusst zum Schaden des Deutschen Volkes so machen. Das legt den Verdacht auf Korruption nahe. Gibt es da niemanden im Bundestag, der solche Dinge hinterfragt und prüft? Es kann doch nicht sein, dass nur wir Bürger auf solche Gedanken kommen. Der nächste Gedanke ist doch, dass man sich fragt, ob es überhaupt nicht mehr anrüchig ist, wenn man sich öffentlich mit der Lobby zeigt und kooperiert? Es gibt Lobbyisten, die im Bundestag so regelmäßig ein- und ausgehen wie MDB`s, so dass man glauben könnte, sie seien Abgeordnete und gehören selbstverständlich dazu.
Jetzt mal einige Sätze zur Rentenpolitik, wie sie unsere EU-Nachbarn durchführen,
Stand 2017:
1. Niederlande:
In den Niederlanden bekommt jeder Bürger, der das 66. Lebensjahr erreicht und min-destens 50 Jahre ab seinem 15. Lebensjahr in den Niederlanden gelebt hat, eine Grundrente von brutto 1.200,00 €, auch wenn er nicht gearbeitet und nicht in die Ren-tenkasse eingezahlt hat. Gleichzeitig kann er seine Rente über eine betriebliche Zu-satzversicherung oder eine private Altersvorsorge privat aufstocken und den vollen Be-trag zu seiner Rente hinzurechnen. Jemand, der nicht gearbeitet hat, bekommt natürlich auch keine Zusatzrente. In der Summe erreichen die Arbeitnehmer eine Rente, welche in etwa ihrem vorherigen ihr Gehalt entsprach. Darüber gibt es in den Niederlanden keine Gerechtigkeitsdebatte. Eine Bedürftigkeitsprüfung findet nicht statt.
Übrigens: In den Niederlanden wird die Altersversorgung der Beamten nicht aus Steu-ermitteln finanziert.
2. Dänemark:
In Dänemark bekommt jeder Bürger, der zwischen seinem 15. Geburtstag und dem Renteneintrittsalter mindestens 40 Jahre dort gewohnt hat, eine Grundrente in Höhe von brutto 1.600,00 €. Für Mitbürger, die es nicht auf 40 Jahre bringen, werden Abschläge vorgenommen. Das 2. Standbein ist eine Kapitalpension, zu deren Abschluß die Arbeit-nehmer ab einer bestimmten Einkommenshöhe verpflichtet sind. Mit Hilfe solcher Firmenpensionen können die meisten Dänen ihre Grundrente (Folkepension) mehr als verdoppeln.
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3. Frankreich:
Am 11.12.2029 ist in Frankreich die neue Rentenreform vorgestellt worden, da die vorhandenen 42 Rentensysteme abgeschafft werden sollen. Frankreich will nun die Grundrente von 1000 € mtl. einführen. Das Renteneintrittsalter soll noch bei 62 Lebens-jahren bleiben. Allerdings wir die Rente ab 64 Jahren gerechnet. Wer eher in Rente gehen will, der muß mit Abschlägen rechnen. Für die Bemessung werden die besten 25 beruflichen Jahre des Rentners herangezogen. Es ist angedacht, dass die Grund-rente etwa 50 % der Gesamtrente ausmacht, die durch eine private oder betriebliche Zusatzrente dann auf 100 % aufgestockt werden kann.
4. Schweden:
Die Grundrente als Garantiepension ist in Schweden in etwa so wie bei der deutschen Grundrente. Es ist eine garantierte staatlich finanzierte Aufstockung der durch Beiträge erworbenen Rente wie auch in Deutschland. Die Höhe der Rente beträgt ca. 850 € pro Monat für Alleinstehende. Voraussetzung für die volle Rente ist eine Anwartschaft
über 40 Jahre ab dem 25. Lebensjahr. Eine Bedürftigkeitsprüfung findet nur in gerin-gem Maße statt. Das Niveau liegt etwas über der Sozialhilfe.
5. Norwegen:
Auch in Norwegen gibt es so was wie eine Grundrente.
Um den vollen Anspruch zu erreichen, muß man mindestens 40 Jahre lang Mitglied der norwegischen Sozialversicherung gewesen sein. Die Mindestrente für Alleinstehende ab 1.09.2016 beträgt ca. 194.192 NOK = 18.793,74 € pro Jahr, das entspricht 1.566,15 € im Monat. Für Anwartzeiten unter 40 Jahren wird die Rente im Verhältnis reduziert. Es gibt eine Zusatzrente, die anhand der 20 Jahre mit dem höchsten Einkommen errech-net wird. Die Zusatzrente kann bis zu 2.300,00 € mtl. betragen.
6. Belgien:
In Belgien können die Arbeitnehmer im Alter von 65 Jahren und mit einer Arbeitszeit von 41 Jahren in den Ruhestand gehen. Nach 42 Berufsjahren kann man schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Die Mindestrente für eine Person mit 45 Berufsjahren beträgt
dann 1.221,00 € im Monat. Alle Angestellten und Selbständige zahlen Beiträge in den gesetzlichen Altersfonds. Frauen dürfen nach 40 Berufsjahren mit dem 60. Lebensjahr in Rente gehen. Für Beamte gibt es eine separate Regelung. Die staatl. Basisrente be-trägt 75 % des Durchschnittgehaltes der Lebensarbeitszeit bei Ehepaaren, bei Allein-stehenden sind es 60 %.
Der Beitrag zur Rentenversicherung beträgt 16 % und wird je zur Hälfte vom Arbeitneh-mer u. Arbeitgeber gezahlt.
7. Luxemburg:
Das Renteneintrittsalter beträgt 65 Jahre. Um einen Rentenanspruch zu erreichen, müssen mindestens 120 Monate Versicherungszeit nachgewiesen werden. Davon müssen mindestens 12 Monate in Luxemburg erfolgt sein. Die anderen Monate können in anderen europäischen Ländern eingezahlt worden sein. Bei Erfüllung aller Bedin-gungen und mindestens 480 Monate Versicherungszeit kann auch die vorzeitige Rente ab dem 57Lebensjahr beantragt werden. Die monatliche Mindestpension bei 40 Versi-cherungsjahren beträgt 1.892,77 €. Die gesetzliche Mindestpension bei weniger Versi-cherungsjahren beträgt 1041,02 € + einem Zuschlag von 177,80 €. Die Berechnung erfolgt ähnlich wie in Deutschland nach Lebensjahr, Anzahl der Versicherungsjahre und Höhe der eingezahlten Beiträge. Die Beitragshöhe ist 24 % des Bruttoeinkommens, die je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einen gesetzlichen Fonds für Alters- und Arbeitsunfähigkeitsrenten eingezahlt werden. Die Beiträge werden auch
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dann weiter eingezahlt, wenn man nicht arbeitet und eine staatliche Unterstützung er-hält. In diesem Falle zahlt die zuständige Sozialbehörde die Beiträge. Die Standard-rente soll ca. 71 % des Durchschnittsgehaltes der Beitragsjahre erreichen.
8. Österreich:
In Österreich gibt es keine staatliche Mindestrente. Die Rentenberechnung erfolgt ähnlich wie in Deutschland nach Beitragsjahren sowie Beitragszahlungen und Renten-eintrittsalter (Männer 65Jahre, Frauen 60 Jahre). Es kommt aber zu höheren Bewertun-gen. Im Jahre 2018 lag die durchschnittliche, monatliche Altersrente für Männer bei brutto 2.539,40 € und für Frauen bei brutto 1.730,81 €. In Österreich werden allerdings 14 Monatspensionen ausgezahlt, was bedeutet, dass dieses umgerechnet eine mo-natliche Erhöhung von ca. 290,00 € ausmacht.
Die Beiträge zur Rentenversicherung betragen in Österreich 22,8 %, wobei der Arbeit-geber 12,55 % und der Arbeitnehmer 10,25 % zahlt. In Deutschland sind es 18,6 %, die zur Hälfte vom Arbeitnehmer u. Arbeitgeber eingezahlt werden, das sind für den Ar-beitnehmer 0,95 % mehr Beiträge als in Deutschland. Dafür sind die Beiträge zur Kran-kenkasse nur etwa halb so hoch, eine Pflegeversicherung gibt auch es nicht. Die Bei-tragspflicht gilt für alle Arbeitnehmer und auch für Selbständige. Für jeden Einzahler gibt es ein Pensionskonto, worauf für jedes Berufsjahr 1,78 % des jährlichen Bruttover-dienstes gutgeschrieben wird. Der erreichte Wert wird durch 14 geteilt, wodurch sich 12 x Rente, 1 x Weihnachtsgeld und 1 x Urlaubsgeld ergeben.
Beispiel 1:
Bei 50.000,00 € brutto jährlich ergibt die Gutschrift 1,78 % des Betrages = 890,00 €. Bei 40 Arbeitsjahren sind das 890,00 € x 40 : 14 = 2.542,86 € + 13. und 14. Monat. Das ent-spricht einer monatlichen Rente von ca. 2.960,00 €. Diese Rechnung passt auf einen Bierdeckel.
Beispiel 2:
Bei 35.000,00 € brutto jährlich und 30 Arbeitsjahren sind das:
35.000,00 x 1,78 % x 30 : 14 = 1.335,00 € monatlich + 13. Monat + 14. Monat. Das entspricht bei 12 Monaten einer Rente von 1.557,50 €.
Warum geht das in Österreich, aber nicht in Deutschland? Für eine monatliche Rente von 1.557,50 € müsste man bei diesem Jahreseinkommen in Deutschland mindestens 45 Jahre arbeiten, bis zum 67. Lebensjahr. Von den Renten müssen dann auch noch Steuern und Krankenversicherung gezahlt werden.
Ich kann mir nur vorstellen, dass man das aus politischen Gründen nicht will. Die Regierung erzählt zwar immer, dass sie etwas für die Armen tun will, in Wirklichkeit hat sie aber kein Interesse daran, weil sie diese Beträge zur Kompensierung der Steuer-Mindereinnahmen wegen der Steueroasen der Reichen benötigt.
Heute habe ich im Radio gehört, dass die Rentner im Jahre 2023 eine Renten-erhöhung von 3,5 % bekommen sollen, obwohl zurzeit die Inflationsrate bei ca. 10 % liegt. In derselben Sendung erwähnte der Sprecher, dass der Staat im Jahr 2023 einen Zuschuss zur Rentenversicherung in Höhe von 100 Mrd Euro gezahlt hat und endete mit der Erwähnung, die Beiträge erhöhen zu müssen.
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DAS THEMA BEAMTE!
Weil ich immer Diskussionen mit Beamten habe, wenn es um die Einzahlung aller Werktätigen einschl. Beamten und Selbständigen in die Allgem. Rentenversicherung geht, will ich hier noch mal einiges sagen:
Die Aussagen der Beamten:
- Man kann die Pensionen der Beamten so nicht direkt mit den Renten verglei-chen, weil der Staat auch nach dem Arbeitsleben (Dienst) voll verantwortlich für die Versorgung seiner Beamten wie für Kinder ist, und weil Beamte jederzeit bereit sein müssen, um wieder aktiviert werden zu können, da sie in einem besonderen Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn stehen.
- Beamte arbeiten nicht, sie sind ihrem Arbeitgeber, dem Dienstherrn, als Diener verpflichtet und verrichten Dienst. In ihrer Funktion müssen sie anwesend sein und können sich während ihres Dienstes mit Lesen der Zeitung weiterbilden, weil sie informiert sein müssen.
- Beamte dürfen nicht streiken und haben keine Gewerkschaft.
- Beamte können jederzeit von ihrem Dienstherrn gegen ihren Willen versetzt werden.
- Da Beamte in einem besonders engen Verhältnis zu ihrem Dienstherrn stehen, gelten sie nicht als Angestellte oder Arbeiter. Beamte bekommen kein Gehalt, sondern Alimente. Es gibt für sie keinen Arbeitsvertrag, sondern eine Vergütung nach dem Besoldungsgesetz.
- Beamte haben alle durch ihre innerbetriebliche Ausbildung einen Abschluss erreicht, der mindestens einem Abteilungsleiter bzw. Ingenieur in der freien Wirt-schaft gleichgestellt ist. Die Vergütung (Alimente) ist entsprechend zu bemes-sen.
- Beamte können nicht in die Rentenversicherung integriert werden, weil das Beamtentum in der Verfassung (Art. 33 Abs. 5 GG) so festgelegt ist und den Zusammenschluss mit der Rentenversicherung Bund verbietet.
Meine ANTWORT:
In der Verfassung Art. 33 Abs. 5 GG steht, dass hoheitliche Aufgaben des Staates von Personen durchgeführt werden müssen, die in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat stehen, von Beamten eben. Weiterhin steht in der Verfassung, dass der Dienst-herr seine Beamten so versorgen muss, damit sie sinngemäß keinen Hunger leiden müssen und sie in geordneten, wirtschaftlichen Verhältnissen leben können. Es steht aber nicht in der Verfassung, dass sie überbezahlt sein müssen, und dass die Pensionen ein Mehrfaches der Renten normaler Arbeitnehmer erreichen sollen. Es steht auch nicht in der Verfassung, dass die Berechnungsgrundlage für ihre Pension 71,5 % ihres letzten Monatsgehalts sein sollen. Ist das die Vorstellung der Politiker, dass Treue und Loyalität zum Dienstherrn nur eine Frage der Besoldungshöhe ist? Weiterhin steht nicht in der Verfassung, dass die Beamten nicht in die Rentenversicherung einzahlen dürfen und selbst zur Versorgung und Sicherung ihrer Rente (Pension) beitragen sollen.
Das Beamtenversorgungsgesetz legt die Höhe der Dienstbezüge von Bundesbeamten fest. Es gibt auch die mögliche Höhe der Pensionen vor. Vom jährlichen, ruhegehalts-fähigen Gehalt wird ein Satz von 1,79375 % für die spätere Pension festgelegt. Dieser Satz wird pro Jahr angespart bis maximal 40 Dienstjahre, was dann 71,75 % des letzten Gehalts als Pension ausmacht. Für die Treue, Loyalität und Arbeitskraft schuldet ihm der Dienstherr als Gegenwert die lebenslange Fürsorge, Existenzsicherheit und finan-zielle Absicherung.
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Das Landesbeamtenversorgungsgesetz sieht sinngemäß eine ähnliche Berechnung vor. Der Satz beträgt hier jährliche ebenfalls 1,79375 %, in der Summe auch höchstens 71,75 %.
Die Höhe der Gehälter und Beamtenpensionen ist willkürlich von den Politikern in den Besoldungsgesetzen festgelegt worden. Die Höhen der Besoldung und Pensionen stehen nicht im Grundgesetz. Wenn aber die Politik der Meinung ist, dass ihre Beamten so gut alimentiert und mit hohen Pensionen abgesichert werden müssen, um den Lebensunterhalt zu gewährleisten, dann heißt das doch im Umkehrschluss, dass den Politikern bewusst ist, dass ihre Beamten aufgrund der wirtschaftlichen Lage mit weni-ger Geld ihren Lebensstandard nicht halten können. Oder sollte ein anderer Gedanke dahinterstehen? Vielleicht will man auch Unzufriedenheit und Unlust in der Beamten-schaft vorbeugen, indem für jeden sichtbar höhere Gehälter und Pensionen gezahlt werden.
Alle die oben aufgeführten Gründe bedeuten nicht, dass die Beamten nicht in die Allgem. Rentenversicherung oder auch Krankenkasse aufgenommen werden können. Wenn man das will, dann ist das kein Problem. Das Problem sind die Politiker und die Beamtenlobby selbst. Sie müssten dann wie jeder Arbeitnehmer ihren Beitrag zahlen. Die Höhe ihrer Bezüge lassen das problemlos zu. Der entsprechende Dienstherr hat dann ebenfalls seinen Anteil in die Rentenversicherung einzubringen. Aus Gerechtig-keitsgründen muss dann auch die Rentenberechnung und die Pensionsberechnung in gleichem Maße erfolgen. Das heißt auch, entweder für alle 71,75 % des letzten, höheren Gehalts oder 48% des Durchschnitt-Nettolohns.
Die Grundsätze des Beamtentums sind nicht im Art. 33 Abs. 5 GG festgeschrieben. Sie
basieren auf der langen Tradition der von Königen und sonstigen Dienstherren einge-setzten Personen zur Abwicklung und Wahrung ihrer Geschäfte sowie die Verwaltung unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze. Unter Friedrich II. wurde erstmalig eine Form des Berufsbeamtentums eingeführt. Die Abkehr der Verwaltung durch Lehnsleute war Zeitgeist Grundlage der Änderung. Die Verwaltung wurde durch das Beamtentum ersetzt. Danach entwickelte sich das preußische Berufsbeamtentum, welches später von anderen Städten in ähnlicher Form übernommen worden war. Der Beamte war nun nicht mehr Diener eines Fürsten oder Adeligen, sondern Diener des Staates.
Will die Regierung ein 2-Klassensystem installieren, wobei die 1. Klasse, die Beamten, sehr gut mit ihrer Pension auskommen und die 2. Klasse, die Arbeitnehmer, mit ihrer Rente am Hungertuch nagen und zum Sozialamt betteln gehen müssen. Was dann im Lauf der Jahre zwangsläufig erfolgen wird, ist Unmut, Wut und Aufruhr. Mit Neid hat das überhaupt nichts zu tun, das ist einfach eine Frage der Gerechtigkeit. Schließlich werden alle Beamten von den Steuergeldern bezahlt, die die normalen Arbeitnehmer und Angestellten erwirtschaften. Das gilt übrigens auch für Politiker, die sich regelmä-ßig und üppig ihre Diäten erhöhen. Die Folge dieser ungerechten Behandlung ist ein Wechsel der Partei und ein anderes Wahlverhalten der Bürger. Man wird sich die Partei aussuchen, die mehr Gerechtigkeit in ihrem Programm bietet.
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Die Rentenkommission 2026:
Lieber Leser, nachdem ich jetzt einige Jahre mit dem Schreiben dieses Kapitels pau-siert habe, hat unser inzwischen neuer Bundeskanzler Friedrich Merz eine Rentenkom-mission ins Leben gerufen, um das Rentenproblem in den Griff zu bekommen. Die Ren-tenkommission wurde gebildet, weil alle Politiker, die glauben, Ahnung von der Mate-rie zu haben, immer wieder darauf hinwiesen haben, dass die Rente nach dem Umla-geprinzip in der bisherigen Form nicht mehr funktioniert. Sie sagen, der Staat müsse die Rente immer mehr bezuschussen, weil aufgrund des Generationenfaktors das Geld nicht mehr reicht.
Der Bericht dieser Rentenkommission liegt mittlerweile vor. Es sind genau 33 Empfeh-lungen, welche laut Kommission durchgeführt werden sollten.
Empfehlung 1:
Die Kommission empfiehlt, als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Alterssicherung im Mehrsäulensystem eine Nettoersatzquote von mindestens 79 % nach Steuern anzusetzen.
Empfehlung 2:
Die Kommission empfiehlt, als Kenngröße für die Leistungsfähigkeit des Alterssiche-rungssystems neben dem Sicherungsniveau vor Steuern künftig regelmäßig eine Netto-ersatzquote (Ersatzrate nach Steuern) auszuweisen. Die Nettoersatzquote soll anhand typisierter Modellfälle (z.B. Durchschnittsverdienende, Geringverdienende) und für unterschiedliche Rentenzugangsjahrgänge darstellen, wieviel Prozent des letzten, ver-fügbaren Nettoeinkommens im Erwerbsleben durch das verfügbare Nettoeinkommen im Ruhestand ersetzt wird. Die Nettoersatzquote soll sowohl für die obligatorische erste Säule, als auch als Gesamtversorgungsniveau im Zusammenspiel mit der freiwilligen zusätzlichen Altersvorsorge und sozialpolitischen Maßnahmen, ausgewiesen werden.
Empfehlung 3:
Die Kommission empfiehlt, die Indikatorik für das empirische Monitoring der Altersvor-sorge in der Bevölkerung weiterzuentwickeln und dazu die administrative Datenbasis zu verbessern.
Empfehlung 4:
Um die individuelle Altersvorsorgeplanung über alle Säulen hinweg zu erleichtern, empfiehlt die Kommission die Weiterentwicklung der Digitalen Rentenübersicht als Informations- und Planungstool. Zudem befürwortet die Kommission die Entwicklung einer lebensbegleitenden Finanzbildungsstrategie.
Empfehlung 5:
Die Kommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze nach 2031 bei einem weitern Anstieg der Lebenserwartung moderat anzupassen. Die Regelaltersgrenze für den Renten-eintritt soll so an die Lebenserwartung gekoppelt werden, dass sich die Änderung der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufteilen.
Empfehlung 6:
Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig versicherte abzuschaffen.
- Rente 25 -
Empfehlung 7:
Die Kommission empfiehlt, keine Regelung einzuführen, die einen Renteneintritt allein nach Beitragsjahren vorsieht.
Empfehlung 8:
Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze für die Rente für langjährig versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen. Danach soll sie parallel zur Entwicklung der Regelaltersgrenze angehoben werden. Das Renteneintrittsfenster soll dadurch auch bei Anhebung der Regelaltersgrenze bei 3 Jahren bleiben.
Empfehlung 9:
Die Kommission empfiehlt, die Umrechnungsfaktoren auch bei vorgezogenem bzw. aufgeschobenem Renteneintritt (Abschläge bzw. Zuschläge) weiterhin nach versiche-rungsmathematischen Grundsätzen zu berechnen und regelmäßig zu aktualisieren. Damit sollen die finanziellen Auswirkungen von vorzeitigen bzw. späteren Rentenein-tritten für die Versichertengemeinschaft weiterhin neutral bleiben.
Empfehlung 10:
Die Kommission empfiehlt, das zum Jahresbeginn 2026 eingeführte Fallmanagement der Träger der GRV und die freiwillige, individuelle, berufsbezogene Gesundheitsvor-sorge für Versicherte ab Vollendung des 45. Lebensjahres, die die Bundesregierung flächendeckend umsetzen will, wissenschaftlich eng zu begleiten und ggf. weiterzu-entwickeln. Im Lichte der Evaluation soll auch geprüft werden, ob ein zusätzlicher Check zu einem späteren Alter (z.B. Ü 63) angeboten werden soll.
Empfehlung 11:
Die Kommission empfiehlt, Reformoptionen zu prüfen, welche die Hinterbliebenenver-sorgung an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen an-passen.
Empfehlung 12:
Die Kommission empfiehlt, Rehabilitation in Deutschland durch passende Maßnahmen gezielt zu stärken, um Gesundheit, Teilhabe und die langfristige Stabilität der sozialen Sicherungssysteme zu sichern. Die Kommission empfiehlt ein Reha-Budget in der GRV, das sich an den tatsächlichen Versorgungsbedarfen orientiert.
Ich habe hier die ersten 12 Empfehlungen der Kommission aufgeführt, um mal so einen Einblick in die Vorgehensweise zu bekommen. Das von mir Geschriebene ist so eine Art Überschrift der Empfehlung. Alle Empfehlungen sind noch weiter mit Aussagen, Ergän-zungen, Erläuterungen und Vorschlägen verbunden, um zu begreifen, was die Kom-mission überhaupt mit den Empfehlungen ausdrücken will. Der Bericht ist sehr interes-sant und ich bin mit vielen Punkten einverstanden. Er basiert jedoch auf der Annahme, dass aufgrund der Überalterung der Bevölkerung und somit der enormen Zunahme der Rentner bei gleichzeitiger Abnahme der aktiven Beitragszahler das Geld für die Rentenauszahlungen nicht mehr reichen wird.
Die Empfehlung Nr. 17 ist in dieser Beziehung sehr interessant und unbedingt zu lesen. Sie besagt, dass die Kommission empfiehlt, eine nachvollziehbare Systematisierung und transparente Darstellung von Leistungen der GRV, für die keine Beiträge entrichtet wurden (nicht beitragsgedeckte Leistungen), weiterhin sicherzustellen. Die Kommission empfiehlt, klar abzugrenzen und in der Höhe zu prüfen, welche der nicht beitragsge-deckten Leistungen innerhalb der Versichertengemeinschaft der GRV zu tragen sind.
- Rente 26 -
Leistungen, die eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfüllen, sind perspektivisch voll-ständig über Bundesmittel zu erstatten. Eine Begrenzung von Bundesmitteln wird von der Kommission nicht befürwortet. Es wird empfohlen, die Bundesmittel zukünftig als „Bundesanteil“ statt als „Bundeszuschüsse“ zu bezeichnen.
In der Erläuterung zu diesem Punkt 17 wird klar und eindeutig festgehalten, dass die Bundesregierung die GRV ausplündert. Die Bundesregierung hat dem Haushaltsaus-schuss des Deutschen Bundestages im Jahre 2024 eine Aufstellung nicht beitragsge-deckter Leistungen der GRV vorgelegt. Auf dieser Basis hat die GRV den Umfang dieser Leistungen geschätzt und festgestellt, dass im Jahre 2023 sich diese Leistungen auf 124 Mrd Euro beliefen. Die sogenannten Bundeszuschüsse betrugen im selben Jahr lediglich 84 Mrd Euro, was eine Differenz von 40 Mrd Euro bedeutet, die die Beitrags-zahler von ihrem Beitrag für soziale Entlastungs- und Ausgleichsmaßnahmen der Bun-desregierung, die der Bund aus Steuern tragen müsste, bezahlt haben. Wenn man die-se gestohlenen 40 Milliarden Euro auf die 21 Millionen Rentner aufteilt, betrügen das ziemlich genau 158,73 Euro pro Monat mehr für jeden Rentner ohne staatliche Zu-schüsse. Auf genau diese Situation habe ich zum Anfang dieses Kapitels hingewiesen. Das geht jetzt schon seit Jahrzehnten so, dass die Beitragszahler der GRV staatliche Aufgaben finanzieren, ohne, dass ein Privatversicherter und Beamter sich an solchen Kosten beteiligt. Gleichzeitig wird von staatlicher Seite gestöhnt, dass man jährlich hohe Zuschüsse für die Rentner der GRV geben müsse, obwohl diese auch ohne Zuschüsse eine viel höhere Rente hätten bekommen müssen. Die Rentner sind so vom Staat betrogen und bestohlen worden.
Jeder Rentner, der schon 10 Jahre im Rentenstand ist, müsste vom Staat zunächst mal eine Entschuldigung und eine Nachzahlung in Höhe von mindestens 20 Tsd Euro be-kommen, mindestens aber 158,73 Euro + Zinsen für jeden Monat Rentenzeit. Wenn jetzt der Bund, wie damals zur Gründung der Rentenversicherung vereinbart, seinen Anteil jährlich dazu gäbe, könnte die monatliche Rente um ca. 400 bis 500 Euro aufgestockt werden.
Stattdessen verlangt der Bundeskanzler eine private, kapitalfinanzierte Rente, welche vom Beitragszahler in Höhe von monatlich 2 % zusätzlich anzusparen ist. In vielen Haus-halten ist das gar nicht möglich, weil das Geld vorne und hinten nicht reicht. Im Gegenteil. Das Geld braucht jetzt Herr Dobrindt für seine Beamten, weil es auch unter den Beamten Geringverdiener gibt, und ein Gericht ein Urteil gesprochen hat, wel-ches besagt, dass diese Geringverdiener mehr Geld bekommen sollen. Jetzt reicht es aber nicht, wenn man diese geringen Gehälter anhebt, nein, es gibt ja noch in der Beamtenbesoldung das Abstandsgebot, welches besagt, wenn ein niedrig Besoldeter höher eingestuft wird bei gleicher Leistungsbeschreibung, müssen alle darüber liegen-den Gruppen ebenfalls angehoben werden. Und es geht noch weiter. Das gilt dann auch für Pensionäre, die an allen Gehaltsveränderungen beteiligt sind. Mir ist nicht genau klar, was ein geringverdienender Beamter ist bzw. von welchem Gehalt die Rede ist, aber wenn jemand so wenig verdient, dass ein Gericht die Erhöhung der Besoldung in dieser Gruppe fordert, dann frag ich mich, was die bisher angemessen höherbezahlten Besoldungsgruppen damit zu tun haben. Hätte das Gericht dann nicht auch deren Besoldungserhöhung fordern müssen? Dieses Abstandsgebot scheint mir ein Zeichen von Gier zu sein, die sich da verselbständigt hat.
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