Jobcenter Elmshorn: Behördenwillkür, Datenmissbrauch.
- von Klaus-Michael Peschel
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Geschäftsführer, Herr Gerold Mellem
Adenauerdamm 1
25337 Elmshorn
Anfrage zur Eingliederungsvereinbarung und zum Datenschutz
Sehr geehrter Herr Mellem,
bei meinem letzten Termin am 30. Jan. 2014 im Jobcenter in der Friedenstrasse, teilte mir meine Integrationsfachkraft Frau Bogedein-Alpsoy auf meine Anfrage zur Kostenübernahme meiner Eigenbemühungen (ich hatte seit Oktober diesbezüglich keine Zahlungseingänge mehr auf meinen Konto) mit, das sie zwar meine Unterlagen erhalten habe, aber eine Auszahlung nicht mehr möglich sei, weil die Frist verstrichen und ich auserdem nicht die richtigen Formulare zur Antragstellung verwendet habe. Nur für den Dez. 2013 könnte sie noch mal „was machen“. Ich bekam die „richtigen Formulare“ und stellte für den Dezember meinen Antrag von neuem.
Auf meine Frage, warum ich denn nicht früher (rechtzeitig) von diesen Veränderungen der Formgerechten Antragstellung von Frau Bogedein-Alpsoy erfahren habe (zeitnah sind meine Anträge ja gewesen), sagte mir Frau Bogedein-Alpsoy, darum müsse ich mich selber kümmern. Das mache ich ja gerne, aber dazu brauche ich auch die Information über Veränderungen, spätestens dann, wenn ich ein falsches Formular verwende. Dieses von mir bis Oktober verwendete Antragsformular war zumindest seit Juli 2011 bei dem Vorgänger Herrn Tefci gültig, zumal ich diese ja von Ihm erhalten (im Juni 2013 sogar gleich mehrere im Voraus, um nicht immer wieder neu Anfragen zu müssen) habe. Auch bei der Kommissarischen Vertreterin Frau Wildgrube waren diese Anträge kein Problem.
Lieber Herr Mellem woher soll ich nun wissen:
• Das es neue Formulare gibt
• Warum wird mir meine Fehlantragstellung nicht umgehend mitgeteilt, um Frist- Versäumnissen zuvor zukommen?
Auf diesem Wege bin ich jetzt auf 49,- Euro „sitzen“ geblieben.
Als ich zum Ende des Jahres 2013 einen Antrag zur Arbeits-medizinischen Untersuchung persönlich bei Frau Bogedein-Alpsoy abgegeben habe, öffnete sie vor meinen Augen, einen verschlossenen Umschlag, in dem sich meine ärztlichen Gutachten befanden. Dieser Umschlag ist von mir verschlossen worden, weil die darin enthaltenen Unterlagen ausschließlich für den Arbeitsmedizinischen Dienst zur Einsichtnahme vorgesehen sind. Das dafür vorgesehene Kuvert, trägt in Schriftform, unübersehbar, den ermahnenden Hinweis: Nur vom ärztlichen Dienst zu öffnen!
Ist das eine Auffassung von Datenschutz?
Meine Mitmenschen bezeichnen mich als ruhigen Zeitgenossen, der ich auch gerne bleiben möchte. Es verwundert mich aber wenig, wenn so ein Kunden- Umgang gepflegt wird, hierbei Emotionen (wie in jüngster Vergangenheit in der Presse zu lesen war) ausgelöst werden.
Lieber Herr Mellem, vergossene Milch kann niemand mehr einsammeln, aber vielleicht hilft meine Anfrage an Sie, das dass Qualitätsmanagement bis zu den ausführenden Organen, durchdringt und gelebt wird.
Über eine zeitnahe Eingangsbestätigung von Ihnen freue ich mich.
Mit freundlichen Gruß
K. Peschel
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