Zum Urteil des VG Berlin vom 14.02.2024
Als die Bundesregierung die letzten drei Meiler vom Netz nahm war das Drama
in der Ukraine bereits in vollem Gange. Habeck und sein Ministerium
kämpften mit allen juristischen Mittel um die Geheimhaltung der Internas zu
dieser Entscheidung.
Es drängen sich viele Fragen auf. Wäre die Energiekrise mit dem Verbleib
der Meiler nicht so intensiv geworden? Oder, Stände die Umweltbilanz mit
dem Verbleib der letzten AKW’s am Netz besser da als mit der vehement
durchgesetzten Entscheidung? Wieviel an Kosten hätte die Regierung mit
einer weiteren Laufzeitverlängerung *auf Zeit* gespart? Und, waren die
Auswirkungen auf die Energiepreise für die Bürger und Unternehmen in
Deutschland ohne die Abschaltung der Kernkraft vermeidbar gewesen?
Antworten darauf werden diese bis jetzt unter Verschluss gehaltenen Papiere
bestimmt liefern. Hoffentlich vor den nächsten Wahlen. Ich bin überzeugt,
dass das was jetzt durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin auf
Recht zur Veröffentlichung ans Licht kommen wird, für die Bundesregierung
und besonders für die Partei die GRÜNEN vernichtend sein wird.
War es schlussendlich die falsche Maßnahme und dann noch von beispiellos
törichten ideologischen Grundsätzen erzwungene Abschaltung, lege ich Herrn
Habeck schon heute den Rücktritt nahe.
Dieser Fehler kann leider nicht mehr rückgängig gemacht werden! Die
Bevölkerung hat ein Recht auf Expertenbewertung. Es lebe der investigative
Journalismus, ohne ein parteiiches einseitiges verlängertes Sprachrohr zu
sein.