Im Grundgesetz stehen viele edle Vorsätze, die in der politischen Praxis beschädigt werden. Obwohl im Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes steht, dass niemand wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf, hat die Bundes – CDU der Landes – CDU in Thüringen verboten, sowohl mit der AfD als auch mit der Linken eine Regierungskoalition zu bilden. Das ist nicht die Toleranz, welche das Grundgesetz fordert. Die AfD mag eine „Ekelpartei“ sein, aber sie ist nicht verboten. Solange sie nicht verboten ist, hat sie die gleichen Rechte wie alle übrigen Parteien. Es taucht hier allerdings die Frage auf, was eine Partei noch alles anstellen muss, bevor sie endlich verboten wird. – In der Linken mag es noch Köpfe geben, die der seit 30 Jahren verschwundenen Mauer nachtrauern. Das ist aber für die Zukunft Deutschlands bedeutungslos. Die CDU muss ihre Einstellung zum Grundgesetz einmal einer Korrektur unterziehen. Bodo Ramelow ist ein ehrenwerter Mann, der auch das Vertrauen konservativer Parteien verdient. Im Übrigen verstößt der „Maulkorb“ der Bundes – CDU für die „Genossen“ im Thüringer Landtag ganz klar gegen Artikel 38, Absatz 1 des Grundgesetzes, der da lautet: „Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen!“ Es ist also nichts dagegen einzuwenden, wenn ein AfD – Mann einem Liberalen seine Stimme gibt oder ein CDU –Abgeordneter einem Linken! Liebe „politische Schreihälse“ von ganz links bis ganz rechts, gehen Sie doch alle mal für eine Woche in Klausur und „inhalieren“ Sie das Grundgesetz! Sie alle haben es bitter nötig! Otfried Schrot
Die Probleme der CDU mit dem Grundgesetz
- von Otfried Schrot
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