Der Chef der Jungen Union, Tilman Kuban, hat die Thüringer CDU-Landtagsabgeordneten aufgefordert, bei der Wahl des Ministerpräsidenten am Mittwoch den Plenarsaal zu verlassen. „Unser Beschluss lässt keine Zusammenarbeit mit AfD oder Linkspartei zu – auch keine indirekte“, sagte Kuban den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Deshalb darf die CDU einem Ministerpräsidenten von der Linkspartei oder der AfD nicht ins Amt verhelfen und sollte zur Wahl den Plenarsaal verlassen.“
Stellungnahme des Leserbriefschreibers: zum dritten Mal: der CDU – Beschluss ist grundgesetzwidrig! Im Artikel 38, Absatz 1 des Grundgesetzes steht klipp und klar (Zitat): „Die Abgeordneten…sind Vertreter des ganzen Volkes, AN AUFTRÄGE UND WEISUNGEN NICHT GEBUNDEN und nur ihrem Gewissen unterworfen!“
Auch Herr Kuban gehört zu der nicht geringen Anzahl von Leuten, die sich dringend auf einem politischen Seminar die für ihre Tagesarbeit erforderlichen Kenntnisse des Grundgesetzes aneignen sollten. Otfried Schrot