Das OVG Münster verkündet sein Urteil im Rechtsstreit zwischen AfD und Verfassungsschutz. Es bestätigt die Einstufung der Partei als Verdachtsfall. Politiker fordern Konsequenzen.
Meine Meinung:
Sind wir in Deutschlands politischer Führung schon wieder im Jahr 1933?
Die AfD hätte nun theoretisch die Möglichkeit, gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) beim Obersten Gerichtshof Klage einzureichen.
Was hätte das für einen Sinn? Es wird sich doch auch in der obersten Instanz „kein“ Richter finden, der gegen die Ministerien spricht. Das wäre sicherlich nicht gut für den eigenen Posten.
Diese, wie auch mehrere in der jüngeren Vergangenheit gefällten Urteile, Bestrebungen und Vernichtungs-Kampagnen unserer Bundespolitik versetzen mich geistig in das vergangene Jahrhundert. Auch hier wurde von der politischen Führung alles vernichtet und verboten, was den „Führern“ des Systems unangenehm war.
Jederlei Gegenströmungen wurden gewaltsam aus dem Verkehr gezogen, so wie heute alles gegen die ungeliebte Opposition, nämlich der AfD. Man will förmlich, ohne es laut sagen zu wollen, auch alle AfD-Wähler zum ungeliebten Personenkreis degradieren. Wer glaubt, dass die 6 Millionen Wähler der AfD zu „Demokratiefeinden, Nazis, Verschwörer oder ungebildeten Bürgern" gehören, der irrt gewaltig. Die AfD ist das Produkt der letzten Jahrzehnte in der Politik. Das Produkt, das sich die ehrsamen Altparteien selbst geschaffen haben. Anstatt endlich Selbstkritik zu üben, Besserungen zu geloben, noch viel mehr, Besserung zu zeigen, zeigt man mit nicht nur einem Finger auf Andere! Jeder dieser degradierten Wähler wünscht sich absolut nicht das „Nazi-Regim“ herbei. Im Gegenteil, wir wollen eine echte „Demokratie“ im Lande, so wie es in unserer Verfassung steht, immer wieder so vollmundig verkündet wird: „Die Macht geht vom Volke aus“! Frage ist nur, wer ist mit „Volke“ wirklich gemeint?
Alois Sepp