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Appell an Viermieter – reicht nicht. Mietenstopp!

 

Gut, dass die finanzielle Unterstützung auch für Selbständige und den Mittelstand organisiert wird und hoffentlich auch so unbürokratisch umgesetzt wird wie angekündigt.

Eine Gruppe von Besitzenden sollte unbedingt zur Abfederung dieser Krise herangezogen werden, weil ihre Forderungen für viele Pandemie-Betroffene der finanzielle Todesstoß sein könnte: Die Immobilieneigentümer.

Nicht die, die nur ein oder zwei Wohnungen besitzen und die Mieten für die Bezahlung ihrer Finanzierungskredite brauchen.

Die vielen anderen jedoch, die seit Jahrzehnten von den Erwerbstätigen ständig steigende, inzwischen horrende Mieten kassieren, sollten in dieser Situation auch einen außergewöhnlichen Beitrag leisten. Die ständig steigenden Zuflüsse dieser Personengruppe beruhen nicht auf Leistung, sondern nur darauf, dass es zu wenig Wohnungen und Ladengeschäfte gibt, Grund und Boden nicht vermehrbar ist – ein Dach über dem Kopf jedoch, sei es privat oder geschäftlich, eine Notwendigkeit ist.

Zwei Monate ganz auf die Miete von Corona-Betroffenen zu verzichten und danach auf 50%           bis alles wieder normal läuft, wäre ein angemessener Solidaritätsbeitrag, der von diesen Leuten ohne weiteres zu leisten wäre – und viele Existenzen finanziell retten könnte, hoffentlich.

Abzulehnen ist, dass wir, die Steuerzahler, auch diesen Leuten etwas bezahlen um ihre Mieter zu entlasten. Diese Quatsch-Idee hat die BILD-Zeitung heute verbreitet. Der Münchner OB appellierte gleichzeitig an die Vermieter, bei Miet-Rückständen nicht von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Appellieren reicht hier nicht, dazu ist die Gier zu groß. Der Beitrag der Immobilieneigentümer braucht ein gesetzliches Fundament. Beim Kurzarbeitergeld war dies auch möglich, warum soll das bei den Wohnungen, die noch lebenswichtiger als die Jobs sind, nicht möglich sein?

Diesen Anspruch der Gemeinschaft  juristisch zu begründen, könnte eine Sternstunde für fähige Verfassungs- und Ziviljuristen sein.

Erinnern wir uns an die Aussage des Oberstaatsanwalts Meindl vor dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags im Fall Mollath:

"Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben…..“ Dass das stimmt und täglich praktiziert wird, weiß jeder Jurist. Bisher dienen die juristischen Gesetzesauslegungen meist nicht dazu, die Wertvorstellungen der Art. 3, 14 Abs.2 und 20 Abs.1 GG Realität werden zu lassen. Die Corona-Pandemie ist hierzu eine einmalige Gelegenheit und könnte ein Meilenstein bei der, lange verspäteten,  Realisierung unseres Grundgesetzes werden. Obdachlose haben wir schon genügend.

Mit freundlichen Grüßen,

Dagmar Schön

Rechtsanwältin


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