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Der Kommentar von Herrn Dr. Prantl ist wieder einmal ein Lichtblick, denn selten wird von Juristen erkannt und formuliert, dass die Widerspruchlösung grundgesetzwidrig ist.  Obwohl im Bundestag überwiegend Juristen sitzen, hat man bei manchen ‚wichtigen‘ Themen den Eindruck, dass sie eine kollektive juristische Amnesie befällt und auch das grundlegendste juristische Wissen intellektuell abhanden gekommen ist.

Recht hat Prantl auch damit, dass es bei der Or­gan­spen­de  um Fun­da­men­tal­fra­gen des Mensch­seins geht.

Warum wird zu diesem fundamentalen Thema von allen Chefintellektuellen Deutschlands bisher nur eloquent geschwiegen? 

Obwohl der Deutsche Ethikrat mehrfach dem gängigen Irrtum entgegentreten ist, dass die Frage, wann ein Mensch tot sei, naturwissenschaftlich zu beantworten sei.  Nein, es sei vielmehr eine kulturelle Wertungsfrage, die durch gesellschaftlichen Diskurs entschieden werden müsste und vom Ethikrat gar nicht entschieden werden konnte. Darüber waren sich alle Ethikräte einig, egal, ob sie den 'Hirntod' für den 'Tod des Menschen' halten oder nicht, wie sieben der Ethikräte. Deshalb habe man sich mit dieser Frage auch gar nicht auseinandergesetzt, stellte der Ethikrat bei der Pressekonferenz im Februar 2015 fest.

 

Die Brisanz der Entscheidung von sieben Wissenschaftlern des Ethikrats, die nach einer zweijährigen Diskussion über Organtransplantation 2015 in der Abschlussbroschüre erklären, warum sie den Hirntod nicht für den Tod des Menschen halten, wurde entweder nicht erkannt oder ignoriert. Sind die Menschen nicht tot, denen man nach dem Ausfall des Gesamtgehirns, die Organe entnimmt, werden diese Menschen, die sich in einem Zustand befinden, wie es 'arg- und wehrloser' nicht geht, ermordet. Da hilft auch keine Beschwörung der Nächstenliebe, mit denen die Verlängerung des Lebens von Schwerkranken durch die entnommenen Organe ethisch begründet wird. Merkwürdigerweise scheint von dieser Nächstenliebe für die ca. 20.000 Hygienetoten in unseren Krankenhäusern nichts übrig zu bleiben, die mit einer besseren Hygiene sehr viel unaufwendiger retten könnte, als die Kranken, die ein fremdes Organ zum Weiterleben benötigen.

 

Wobei es bei der 'Organspende' wirklich geht, würde sehr schnell klar, wenn man sich umfassend mit dem Beginn der Organspende beschäftigen würde. Die erste Niere wurde in der BRD 1963 transplantiert, danach stiegen die Transplantationen jährlich sehr schnell an, obwohl es weder das Transplantationsgesetz, noch ärztliche Leitlinien zum "Hirntod", wie seit 1982, gab. 

Nach der ersten Lebertransplantation 1969 in Bonn, wurde in einem darauffolgenden Zivilprozess, den die Angehörigen des unfreiwilligen Leber-'Spenders', einem 37-jährigen Försters, angestrengt hatten,  ernsthaft von hochrangigen Juristen diskutiert, ob man vor einer Organentnahme die Angehörigen überhaupt fragen müsse. Der BGH-Anwalt Kohlhaas verneinte dies mehrfach in juristischen Aufsätzen. Die Richter des Landgerichts Bonn waren anderer Meinung. Sie stellten zwar fest, dass die Angehörigen gefragt werden müssten, die Erkenntnis, dass es sich bei den Entnahmen zwangsläufig um Morde, begangen durch Ärzte, gehandelt hatte, konnten diese Richter gedanklich wohl gar nicht zulassen.

 

Das große, dunkle Geheimnis der Transplantationsmedizin ist die Tatsache, dass in den Anfangsjahren tausende von Organen sterbenden Menschen kurz vor ihrem Herztod in den Operationssälen entnommen wurden, ohne dass die Angehörigen davon etwas erfuhren.  Diese Menschen wurden fremdnützig auf besonders grausame Weise getötet und damit ermordet. Die damals tätigen Mediziner waren die Jahrgänge, die zwischen 1933 uns 1945 ihre medizinische Ausbildung durchlaufen und ihre Karriere begonnen hatten.

 

Der einzige Philosoph, der über die Entwicklung des Menschen vom beseelten Humanum zur verfügbaren Biomasse ausführlich geschrieben hat, ist der Italiener Giorgio Agamben (z. B. „Homo Sacer, Die souveräne Macht und das nackte Leben“, Suhrkamp, 2002).

 

Prof. Nagel, Transplanationsmediziner, langjähriges Mitglied des Deutschen Ethikrats und langjähriges Präsidiumsmitglied des Evangelischen Kirchentages, antwortete bei einer öffentlichen Veranstaltung auf die Frage von mir nach der Rechtsgrundlage für die Organentnahmen in den 60er und 70er Jahren: "Das weiß ich nicht, ich bin kein Medizinhistoriker."  Zynischer geht es kaum.

 

Beschäftigt man sich intensiver mit dem Thema Organspende, weiß man: Den offiziellen Verlautbarungen ist in so gut wie keinem Punkt zu glauben.  Verdient wird nicht nur an den Operationen, sondern weltweit vor allem an den Immunsuppressiva, die ein Mensch mit einem fremden Organ bis zu einem endgültigen Tod täglich einnehmen muss.

 

Übrigens: Der Opfergedanke unwerten, weil zu Ende gehenden Lebens, ist mit den Wertvorstellungen unserers Grundgesetzes unvereinbar. 



Mit freundlichen Grüßen,

Dagmar Schön
Rechtsanwältin


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