A-B
-
Radikalenerlass bei Olympia 2012 in London (gedruckt)
AZ vom 07.08.2012, Seite 17, Titel "Berufsverbot"
Der deutsche Radikalenerlass vom 28.01.1972 verweigert lediglich den Mitgliedern einer radikalen Partei, deren Verfassungstreue in Zweifel gezogen wird, die Aufnahme in den öffentlichen Dienst, was faktisch einem Berufsverbot gleichkommt. Bei den Olympischen Spielen in London 2012 wird dieser Radikalenerlass auf deutscher Seite nicht nur verwand, sondern sogar noch erweitert und verschärft. So bestellt der Generaldirektor des DOSB, Michael Vesper, die Ruderin Nadja Drygalla zum Rapport und erklärt sie zur "Persona Non Grata", weil sie eine Liebesbeziehung zum
...- Hinweis der Redaktion: Dies ist ein ungekürzter, unzensierter Originalleserbrief. Die Bürgerredaktion ist neutral. Verantwortlich für den Inhalt (auch der Kommentare) ist ausschließlich der Autor. Gedruckter Text ist farbig. Bewerten am Ende des Beitrags. INFO zum Autor, auch alle seine weiteren Artikel: klicken Sie bitte oben bei den Schlagwörtern den Namen des Autors. Ende des Hinweises.
Seite 19 von 19