AZ vom 07.08.2012, Seite 17, Titel "Berufsverbot"
Der deutsche Radikalenerlass vom 28.01.1972 verweigert lediglich den Mitgliedern einer radikalen Partei, deren Verfassungstreue in Zweifel gezogen wird, die Aufnahme in den öffentlichen Dienst, was faktisch einem Berufsverbot gleichkommt. Bei den Olympischen Spielen in London 2012 wird dieser Radikalenerlass auf deutscher Seite nicht nur verwand, sondern sogar noch erweitert und verschärft. So bestellt der Generaldirektor des DOSB, Michael Vesper, die Ruderin Nadja Drygalla zum Rapport und erklärt sie zur "Persona Non Grata", weil sie eine Liebesbeziehung zum NPD-Mann Michael Fischer hat. Diesen heuchlerischen olympischen Sippenhaftgedanken kann ich nicht tolerieren, und ich bin fürwahr kein Anhänger der NPD. Das unterscheidet den DOSB in keinster Weise von den Nazi-Organisatoren der Olympischen Spiele 1936 in Berlin, die deutsche Athleten von der Teilnahme ausschlossen, weil sie eine Liebesbeziehung mit Juden hatten.
Roland Klose