Die sexuellen Verbrechen der Katholischen Kirche an den anvertrauten Kindern!
Solange ich Zeitungen lesen kann, ca. 70 Jahre kamen alle paar Jahre durch Medien, wie Spiegel, Stern und Süddeutsche Zeitung ans Tageslicht, dass sich Priester und Angehörige des Klerus der Katholischen Kirche sich an Messdiener und Messdienerinnen, in Klosterschulen und anderen Kindereinrichtungensexuell an ihre Schutzbefohlenen, vergangen haben. Immer stellen die Führungsstellen, wie Bischofsämter, es als Einzelfälle hin. Immer kam es erst ans Tageslicht, wenn diese Taten schon verjährt waren.
Im Februar 2010 ging eine Welle an Veröffentlichung durch die Printmedien über die sexuellen Übergriffe von einem Jesuitenpater.
Der damalige Papst Benedikt XVI (Kardinal Joseph Ratzinger) schwieg dazu. Es herrschte damals sehr viel Aufregung und der Verdacht, dass der Papst davon schon Monate vorher Kenntnis hatte, verdichtete sich. Mit dieser Welle kamen weitere Verdachtsfälle und Anzeigen gegen Mitglieder des Klerus an die Öffentlichkeit.
Die Katholische Kirche versprach laut tönend eigene Nachforschungen anzustellen. Alle verliefen im Sande.
Es stellte sich auch heraus, dass die katholische Kirche über einzelne Priester eigenen Verfahren durchführten, aber nicht die staatlichen Behörden unterrichteten, sondern sogar öffentliche Verfahren blockierten. Die betreffenden kirchlichen Straftäter wurden innerhalb der Kirche versetzt, auch wieder mit dem Zugang zu Kindern.
Es wurden Gutachten in Auftrag gegeben und wenn die untersuchende Stelle etwas herausgefunden hatte wurden diese geschwärzt, nicht veröffentlicht bzw. den beauftragten Firmen wurde der Auftrag entzogen.
Es wird Zeit, dass in unserer Verfassung die absolute Trennung von Staat und Kirche aufgenommen wird und die Glaubensfreiheit unterhalb der Verfassung angesiedelt wird, damit die Religionsgemeinschaften es endlich begreifen, dass das Staatliche Recht über alle Rechte von Religionsgemeinschaften steht.
Das die Verfassung eines Staates ohne Wenn und Aber das höchste Recht in einem Staat ist.
Schränken wir die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft darin ein, dass Glaube eine Privatangelegenheit ist und nicht einen besonderen Schutz durch den Staat erfordert.
Unsere Strafgesetze haben ausreichende Schutzparagrafen, die alle Glaubensgemeinschaften vor Straftaten durch Fanatiker, schützt.
21. Januar 2022
Klaus Kröger