Die Eindämmung der Corona-Krise wird neben dem zu erwartenden Impfstoff weiterhin entscheidend vom Verhalten der Bürgerinnen und Bürger beeinflusst,
wobei ab Frühjahr 2021 insgesamt positive Entwicklungen zu erwarten sind.
Das Jahr 2021 bringt daneben zahlreiche gesetzliche Änderungen in den verschiedensten Bereichen sowohl für die Wirtschaft als auch für die Bürgerinnen und Bürger.
Für letztere sollen zur Information die wichtigsten Neuerungen kompakt dargestellt werden:
- Kurzarbeitergeld: Erleichterung des Bezugs von Kurzarbeitergeld entsprechend dem Beschäftigungssicherungsgesetz.
- Sonderzahlungen: Bis zu € 1.500,00 können Arbeitgeber aufgrund der Corona-Krise weiter steuerfrei auszahlen – vorerst begrenzt bis 30. Juni 2021
- Grundrente: Ca. 1,3 Millionen Rentner mit kleiner Rente (davon 70 % Frauen) und 33 Beitragsjahren (einschließlich Zeiten der Kindererziehung und Pflege von Angehörigen) werden ab 1. Januar 2021 einen Rentenaufschlag erhalten, der gestaffelt ist. Eine Beantragung ist nicht erforderlich, weil das zuständige Finanzamt anhand der Rentendaten überprüft, wem die Erhöhung zusteht (sog. automatische Einkommensprüfung). Schwierigkeiten entstehen, wenn keine Steuererklärungen abgegeben wurden.
- Nationale CO2-Kohlendioxyd-Kosten für die Bereiche Heizen und Verkehr: Jeder Anbieter von Waren oder Dienstleistungen der Kohlendioxyd ausstößt, muss € 25,00 pro Tonne bezahlen (weitere Anhebungen bis zum Jahr 2025 geplant). Dies bedeutet konkret, dass sich der Liter Benzin um rund 7 und der Liter Diesel um rund 8 Cent verteuern, unabhängig von anderen Erhöhungen, die auf Verbraucher abgewälzt werden.
- Pendlerpauschale: Ab dem 21. Kilometer Erhöhung von 30 auf 35 Cent bis zum Jahr 2023. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel Pauschale bis max. € 4.500,00.
- Für Elektro-Hybrid-Fahrzeuge: Weiter individuelle steuerliche Förderungen.
- Soli: Für fast alle Bürgerinnen und Bürger wird der Soli weg fallen. Nur 10 % der Menschen mit höherem Einkommen zahlen ihn weiter.
- Mehrwertsteuer: Die Senkung der Mehrwertsteuer ab 1. Juli 2020 von 19 % auf 16 % Prozent bzw. von 7 auf 5 % ab wird zum 31. Dezember 2020 beendet.
- Mindestlohn: Wird von derzeit € 9,35 auf € 9,50 erhöht; geplant ist, den Mindestlohn ab 1. Juli 2021 weiter auf € 9,60 anzuheben.
- Kindergeld: Das Kindergeld wird für das erste und zweite Kind auf € 219,00, für das dritte Kind auf € 225,00 und ab dem vierten Kind auf € 250,00 angehoben.
- Kinderzuschlag: Für Familien mit kleinem Einkommen wird der Zuschlag von bisher € 185,00 auf höchstens € 205,00 erhöht.
- Kinderfreibetrag: Der steuerliche Kinderfreibetrag wird erhöht auf € 5.460,00.
- Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf: Betrag wird auf € 2.928,00 erhöht.
- Personalausweis: Die Kosten für die Ausstellung eines Personalausweises erhöhen sich von € 28,50 auf € 37,00 bis zum Mindestalter von 24 Jahren. Jüngere Personen zahlen € 22.80.
- Einweg-Plastik-Verbot: Kein Verkauf mehr von Trinkbechern, Bestecken, Tellern, etc..
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