Gegen das neue Infektionsschutzgesetz ist an sich nichts einzuwenden.
In Notständen muss die Exekutive in die Lage gesetzt werden Notmaßnahmen zu ergreifen.
Wenn allerdings ein solches Gesetz Grundrechte einschränkt, sollte die Ausrufung des Notstandes mit der gleichen Mehrheit vom Bundestag beschlossen werden müssen, mit der das Grundgesetz verändert werden kann.
Die Ausrufung des Notstandes und die damit verbundene Ausschaltung von Grundrechten mit einfacher Mehrheit ist Ermächtigung und das Ergebnis schlicht Diktatur.
Um vorsorglich zu verhindern, dass Koalitionsparteien die über zwei Drittel der Stimmen verfügen die Demokratie über die Ausrufung des Notstandes abschaffen, sollte zusätzlich die Zustimmung mindestens einer Oppositionspartei vorgeschrieben sein. Diese Regel sollte auch für Grundgesetzänderungen gelten.
Das neue Infektionsschutzgesetz erfüllt alle diese Bedingungen. Der Gesundheitsnotstand wurde von allen Parteien, mit Ausnahme der AFD festgestellt,
Aber leider zufällig. Nicht auf gesetzlicher Grundlage.
Wenn die Zweidrittel Mehrheit plus 1 bei der Aussetzung von Grundrechten vorgeschrieben wäre, wäre kein Raum mehr für Verschwörungsphantasieen. Und das Heft des Handelns wäre dort wo es hingehört: beim Parlament und nur vorübergehend bei der Exekutive.
Michael Maresch