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Am letzten Januartag diesen Jahres, einem Samstag, fand auf dem Theatervorplatz in Ingolstadt eine Kundgebung statt, genauer gesagt: Eine Gruppe von überwiegend jugendlichen Kurden in Kompaniestärke haben dort lautstark die Befreiung der Stadt Kubane durch kurdische Kämpfer gefeiert. Diese Veranstaltung im Sinne des Versammlungsgesetzes (VersammlG) war auch beim hierfür zuständigen Ordnungsamt der Stadt Ingolstadt entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (§§ 14 ff  VersammlG) angemeldet und von diesem unter dem Titel "Befreiung von Kubane" genehmigt worden (Die Angabe war nach § 14 Absatz 1 VersammlG zwingend erforderlich). Wie bei solchen Anläßen üblich, waren auch Polizeibeamte mit zwei Einsatzfahrzeugen vor Ort in Stellung gegangen und beobachteten aus einiger Entfernung das Geschehen. So weit, so gut. Die Besucher und Gäste des nahegelegenen Viktualienmarktes fühlten sich allenfalls durch die Lautstärke der Musik und der per Lautsprecher verkündeten Parolen gestört. In Unkenntnis der Sprache konnten sie aber weder den Inhalt des Gesagten, noch die Aufschriften auf den mitgeführten Plakaten und Transparenten verstehen. Anders dagegen die bereits in Ingolstadt geborene Türkin Jasmin G., die gemeinsam mit ihrer Schwester auf dem Viktualienmarkt einen Imbiß-Stand betreibt und sehr wohl mitbekommen hatte, dass für die Teilnehmer dieser Kundgebung die Befreiung von Kubane aus den Händen der IS-Milizen offenbar nur ein willkommener Vorwand war, um den in der Türkei inhaftierten PKK-Führer Abdullah Öcalan und dessen "Arbeiterpartei Kurdistans" zu feiern. Bekanntlich hat der Bundesminister des Innern gegenüber der PKK ein Betätigungsverbot für Deutschland ausgesprochen und die kurdische Arbeiterpartei (PKK)  - in Übereinstimmung mit der EU und zahlreichen anderen Staaten - als terroristische Vereinigung eingestuft, nachdem sich etwa ab Anfang 1993 auch bei uns  die Gewalttaten der PKK gegen türkische Einrichtungen gehäuft hatten. Aber seit Öcalan aus dem Gefängnis heraus seine Anhänger zum Gewaltverzicht aufgerufen hat und vor allem, seit sich PKK-Mitglieder aktiv am Kampf gegen den Islamischen Staat (IS) beteiligen, ist dieses Betätigungsverbot bei uns nicht mehr unumstritten und wird insbesondere von der Fraktion der LINKEN im Deutschen Bundestag in Frage gestellt. Das Thema ist jedoch zu komplex, als dass hier en passant darauf eingegangen werden kann; bis dato ist die  Rechtslage m.E.  noch unverändert. Jedenfalls ist an jenem Samstag die Inhaberin des besagten Imbiß-Standes auf die zur Überwachung der Kundgebung eingesetzten Polizeibeamten zugegangen, um sie über den wahren Sachverhalt aufzuklären. Deren Reaktion war jedoch gleich Null. Mag sein, dass die Polizisten vom Erscheinen der bildhübschen jungen Dame verwirrt und deshalb in ihrer Handlungsfähigkeit beeinträchtigt waren (was übrigens durchaus verständlich gewesen wäre). Wahrscheinlicher ist freilich, dass sie einfach ebenso hilflos wie ratlos waren und aus diesem Grund nicht reagiert haben. Diesbezüglich ganz anders verlief eine Protestaktion gegen die Gleichstromtrasse von Sachsen-Anhalt nach Schwaben im Mai des vergangenen Jahres in Ingolstadt: Damals war auf  einem Tansparent beim Wort "Monstertrasse" das Doppel-S durch SS-Runen ersetzt worden und schon hatte das einen übereifrigen Beamten des Staatsschutzreferats der Ingolstädter Kriminalpolizei zum Eingreifen bewogen. Dabei konnte selbst der Dümmste den ironisch-provokativen Sinn der Verwendung dieser Runenzeichen erkennen. So aber titelte der entsprechende Artikel im örtlichen DONAUKURIER mit "SS-Runen ein Fall für den Staatsanwalt". Ebenso hätte man die (Orginal)-Uniform eines SS-Hauptsturmführers (Hauptmann) im Bayer. Polizeimuseum in Ingolstadt zum Fall für den Staatsanwalt machen können. Seltsamerweise hat sich daran aber niemand gestört, obwohl sich bei der Eröffnung dieses Museums unter den Ehrengästen - ich war natürlich auch anwesend - u.a. mehrere Polizeipräsidenten (sogar eine Polizeipräsidentin war darunter!) und Polizeivizepräsidenten befunden hatten..........Wie heißt doch gleich wieder der schöne bayerische Spruch?" Der Glaube für die Armen und das Gesetz für die Dummen!" - oder auch umgekehrt.  Dieser Spruch kann noch mehr auf das polizeiliche Handeln Anwendung finden, das von den schwammigen, sog. unbestimmten Rechtsbegriffen der Verhältnismäßigkeit und des Ermessens bestimmt wird. 

Dr. Werner J. Leitmeier
Ingolstadt



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