Bürgerkommunikation in Bergen eingeschränkt – „Datenschutz“ und „Deepfake-Angst“ sorgen für Irritationen

Bergen auf Rügen hat jüngst Teile der digitalen Bürgerkommunikation deaktiviert und dies mit „Datenschutzgründen“ sowie einer angeblichen „Deepfake-Gefahr“ begründet. Gleichzeitig wurde öffentlich geäußert, Bürgerinnen und Bürger sollten künftig „keine Wertung mehr vornehmen“ dürfen, wenn sie Fragen an die Verwaltung richten.

Diese Aussagen werfen erhebliche Fragen auf.

Die freie Meinungsäußerung ist ein Grundrecht nach Artikel 5 des Grundgesetzes. Bürger dürfen Kritik äußern, Bewertungen abgeben und politische Entscheidungen hinterfragen. Eine Kommune kann diese Rechte nicht einschränken, indem sie Wertungen in Bürgeranfragen untersagt oder Kommunikationskanäle abschaltet.

Auch die Begründung mit „Deepfake-Angst“ erscheint ungewöhnlich: Bürgeranfragen erfolgen schriftlich oder mündlich – nicht als KI‑generierte Videos. Die Argumentation wirkt daher weniger wie eine technische Notwendigkeit, sondern eher wie ein Versuch, öffentliche Debatten stärker zu kontrollieren.

Die kommunale Selbstverwaltung lebt von Transparenz, Kritik und offener Kommunikation. Wenn eine Verwaltung Kommunikationswege reduziert oder Bürgern vorschreibt, wie sie ihre Fragen formulieren dürfen, berührt dies den Kern demokratischer Teilhabe.

Es ist daher notwendig, dass die Stadt Bergen die rechtlichen Grundlagen und die tatsächlichen Gründe für diese Maßnahmen offenlegt und erklärt, wie sie künftig eine freie und ungehinderte Bürgerkommunikation sicherstellen will.

Demokratie braucht offene Ohren – nicht ausgeschaltete Kanäle.

Peter Ahrend

 

 


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