jedes Jahr werden alle Bürger von der Stadt zu Beginn der Wintersaison auf ihre Schneeräumpflicht hingewiesen, manchmal sogar mit dem Hinweis auf Ordnungsgeld bei Nichterfüllung.
Diese Pflicht scheint jedoch nicht für alle „Anlieger“ zu gelten.
Als Anwohner der Wipperfürther Straße in Bensberg stelle ich fest, dass die Belkaw ihrer Räumpflicht vor ihrem Hochbehälter in Höhe des Schlossparks seit Jahren nicht nachkommt! Mit einem Kinderwagen, einem Einkaufstrolley oder einem Rollator ist der Gehweg nicht zu benutzen. Insbesondere für die vielen älteren Menschen, die Schlosspark wohnen besteht hier eine hohe Gefährdung.
M.W. ist die Stadt Bergisch Gladbach Anteilseigner der Belkaw. Hier wird also seit Jahren gegen die von ihr selbst propagierte Räumungspflicht verstoßen. Mich würde interessieren, ob und in welcher Höhe hier bereits Ordnungsgelder „gegen sich selbst“ verhängt wurden.
Ditmar Weis
Schneeräumpflicht für alle? Ⓚ
- von Ditmar Weis
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Ein Kommentar
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Ordnungsgelder für sich selbst, Fehlanzeige. Die Kommunen allgemein setzen die Pflichten gegen Andere schnell und konsequent durch. Auch bei irgendwelchen Unebenheiten, wird sofort auf "Unfallträchtigkeit" hingewiesen. Bei städtischem Grund passiert monatelang nichts, oder erst dann, wenn jemand darauf hingewiesen hat. Das Gleiche ist auch auf den Friedhöfen. Hier findet man Löcher im Boden, die niemanden der Friedhofsverwaltung zu stören schein.