Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem Leserbrief von Dr. Peter Karl Schmidt "Feier erinnert an Götzendienst", ( Link: NNP: „Adolf Hitler ist kein Ehrenbürger“ (buergerredaktion.de) NNP vom 3. Januar 2024, bezogen auf den Artikel "Adolf Hitler ist kein Ehrenbürger", NNP vom 21. Dezember 2023, schreibe ich den folgenden Leserbrief:
Als Initiator des Antrags zur Ehrenbürgerschaft von Adolf Hitler und Paul von Hindenburg muss ich Aussagen von Dr. Peter Karl Schmidt richtigstellen. Nach der Hessischen Gemeindeordnung können nur lebende Menschen Ehrenbürger sein. Man kann deshalb die einstigen Ehrenbürgerschaften weder aberkennen noch Beschlüsse von 1933 aufheben. Nach juristischer Überprüfung fasste die Stadtverordnetenversammlung von Bad Camberg am 21. Dezember 2023 einstimmig folgenden Beschluss: „Die Stadtverordnetenversammlung distanziert sich symbolisch von den ehemaligen Ehrenbürgerschaften von Adolf Hitler und Paul von Hindenburg.“ Ich kann nicht nachvollziehen, dass Dr. Schmidt diesen Beschluss als „lapidar“ bezeichnet. Auch seine Meinung, der Ortsbeirat der Kernstadt könnte in der Angelegenheit aktiv werden, ist nicht realisierbar. Ein Ortsbeirat kann nur Wünsche oder Vorschläge für den Magistrat beschließen. Ich jedenfalls freue mich, dass die Stadtverordnetenversammlung einen solchen Beschluss gefasst hat. Gerade in der heutigen Zeit ist dies ein positives Signal.
Dieter Oelke
Stadtverordneter von Bündnis 90 / Die Grünen in Bad Camberg