http://sueddeutsche.de/muenchen/fall-teresa-z-gericht-bestaetigt-urteil-gegen-pruegel-polizisten-1.1908717 auf den Artikel: 10. März 2014 14:56
Fall Teresa Z.
Gericht bestätigt Urteil gegen Prügel-Polizisten
Leider wurde im Prozessbericht wieder Wesentliches weggelassen. Es heißt: "Im Fahrzeug verweigerten die Beamten der Tierarzthelferin einen Anruf bei ihrer Mutter und nahmen ihr das Handy ab. Sie wurde wütend, man legte ihr schließlich Handschellen an." In der Verhandlung stellte sich heraus, dass ihr nicht nur das Handy 'abgenommen', sondern 'entrissen' wurde. Als sich Teresa Z. gegen dieses Verhalten verständlicherweise wehrte, wurde sie sofort in den Schwitzkasten genommen und ihr Kopf auf den Boden des Wagens gedrückt. Dagegen wehrte sie sich verständlicherweise vehement, worauf man ihr Handschellen anlegte - wogegen sie sich noch mehr wehrte usw..
Die Eskalation ging also NUR und AUSSCHLIESSLICH von der Polizei aus, die Teresa Z. zu Hilfe gerufen hatte. Sie war sicher nervlich angeschlagen, weil sie die ganze Nacht Party gemacht hatte - ohne ihren Freund - mit dem sie daraufhin in Streit geriet.
Man sollte von Polizisten, die täglich mit geladenen Pistolen herum marschieren, obwohl sie jährlich nur 2 x auf einem Schiesstand üben dürfen, erwarten, dass sie eine so einfache Situation deeskalieren können, statt sie auf eine so unnötige Weise zu eskalieren.
Der Täter W. glaubte seinen Faustschlag damit entschuldigen zu können, dass er sich gar nicht mehr erinnern könne, tatsächlich mit der Faust zugeschlagen zu haben. Das soll eine Entschuldigung sein? Allein wegen dieses Eingeständnisses seines Bewusstseinszustands im Dienst müsste er aus diesem entfernt werden. Polizisten, die einer gefesselten Frau das Gesicht zu Brei schlagen und sich dieses Schlages nicht bewusst sind, sind eine Gefahr für die Allgemeinheit. Interessanterweise wurde diese Aussage des Täters weder von der STAin noch vom Gericht gewürdigt. Ich hatte bei der Urteilsbegründung vielmehr das Gefühl, dass der Richter sich fast entschuldigen wollte, weil er die Berufung aufrechterhalten musste. Ein Freispruch war in diesem offensichtlichen Fall polizeilichen Fehlverhaltens tatsächlich einmal nicht möglich. Der Täter hat nach wie vor kein Unrechtsbewusstsein - auch seine Kollegen nicht, die alle versuchten für ihn auszusagen - obwohl das aufgrund der Sachlage nicht wirklich gelang. Das gesamte Verhalten der Polizisten zeigt, dass sie noch nicht im Grundgesetz angekommen sind. Das muss auch an ihrer Ausbildung und dem herrschenden Geist bei ihrem Dienstherrn liegen. Ich habe mir den gesamten Prozess zu Recherchezwecken angesehen und bin als Zivilanwältiin nur entsetzt.
Nachtrag: Bei ihren Zeugenaussagen sprachen die Polizisten von Teresa Z. immer als von der 'Dame'. Hätte man sie von Anfang an als Dame behandelt wäre es zu diesem ganzen Vorfall gar nicht gekommen.