Die "Unabhängige Beauftragte des Bundes für Antidiskriminierung" Ferda Ataman, deren Berufung von Anfang an sehr umstritten war, strebt eine Gesetzesänderung an, dass allein schon "die Vermutung oder Wahrscheinlichkeit" einer Diskriminierung zur Verfolgung als Straftat ausreicht. Sie wird bei diesem unsere Rechtslage untergrabenden Ansinnen unterstützt von der "Beauftragten des Bundes für Integration" Reema Alabadi-Radovan. Frau Ataman wurde in Stuttgart geboren, und ihre Eltern stammen aus der Türkei. Frau Alabadi-Radovan wurde in Moskau geboren, und ihre Eltern stammen aus dem Irak. Beide stammen also aus Familien, die in nicht demokratischen Staaten beheimatet waren. Das Ansinnen, dass allein schon eine Vermutung ausreicht, um Mitbürger zu verurteilen, steht nicht auf dem Boden unseres deutschen Rechtsempfindens, das immer Beweise fordert. Dieser unseren Werten widersprechende Gesetzesänderungsvorschlag bedeutet Rechtsunsicherheit und öffnet Willkür Tür und Tor. Auch Art. 18 des Grundgesetzes würde bei diesem Gesetzesvorstoß eklatant verletzt. Gerade die Erfahrungen aus der deutschen Geschichte unter dem Nationalsozialismus und dem Kommunismus verpflichtet uns, solche totalitären Tendenzen frühzeitig zu bekämpfen. Es fragt sich, ob nicht bei der Besetzung solcher Schlüsselpositionen viel mehr Sorgfalt bei der Auswahl der Kandidaten notwendig ist, denn hier handelt es sich ganz offensichtlich bei beiden Personen um peinliche Fehlbesetzungen. Beide Beauftragte haben m. E.scheinbar unser demokratisches Wertesystem, das auf dem Boden der Menschenrechte steht, nicht verinnerlicht!
Dr. Helge Scheibe