Das Schicksal von Stefanie aus Montenegro ließ mich nicht los: Ein Mädchen, 14 Jahre alt, 2019 als Analphabetin nach Hamburg gekommen, inzwischen gute Schülerin, Klassensprecherin … und jetzt soll das Mädchen zurück in die Heimat, wo sich auf ihrem Lebensweg wohl diverse Türen wieder schließen. Sie muss zurück, weil es das deutsche Recht so vorgibt: Geht die Familie nicht freiwillig, wird sie abgeschoben.
Hierzu meine unmaßgeliche Meinung:
Gesetz hin oder her, alles im Einzelfall betrachtbar. Nachdem der deutsche Amtschimmel verdammt oft auch die die falsche Richtung wiehert, wird diesem Mädchen und ihrer Familie wohl kaum zu helfen sein. In Anbetracht dessen, dass sich in unserem Lande inzwischen sehr Viele ohne jeglichem, astreinen Nachweis der Herkunft befinden, wäre es nur sinnvoll, hier das Gesetz einmal weniger hart anzuwenden. Ich fürchte, wie so häufig schon erfahren, dass das Bleiberecht für Stefanie mit einer großen Portion des Vitamins, namens "Beziehungen", durchaus möglich wäre.
Alois Sepp
Hamburger Morgenpost vom 12.05.2021, Seite 36 Bleiberecht für Stefanie
Gesetz hin oder her, alles sollte im Einzelfall betrachtet werden. Nachdem der
deutsche Amtsschimmel verdammt oft auch in die falsche Richtung galoppiert,
wird diesem Mädchen und seiner Familie wohl kaum zu helfen sein. In Anbe-
tracht dessen, dass sich in unserem Lande viele Menschen ohne jeglichen
Nachweis ihrer Herkunft befinden, wäre es nur sinnvoll, hier das Gesetz einmal
weniger hart anzuwenden. Ich habe häufig erfahren, dass das Bleiberecht für
Stefani mit einer Portion des Vitamins namens "B" wie Beziehungen, durchaus
möglich wäre. Schön, wenn Ihr Beitrag etwas zu Gunsten des Mädchens bei-
tragen könnte!
Alois Sepp