
BayerVerfGH sagt "Nein" zu paritätischen Wahlvorschlagsregelungen!
Bei aller Liebe und die Stellung der Frauen absolut nicht untergraben oder in Abrede stellen zu wollen, dieses Ansinnen ist dann doch etwas zu viel. Die Kandidatenlisten der einzelnen Parteien, der sonstigen Gremien, setzen sich erstens aus vorhandenen Kandidatinnen und Kandidaten zusammen, zweitens sollten sich nach der jeweiligen Eignung der Kandidaten ergeben und nicht stur heil nach irgendwelchen anderen Zwängen. Wir haben freies Wahlrecht und kein Zwangsrecht, das gibt uns das Grundgesetz vor. Eigentlich eine ganz einfache Sache, möchte man meinen. Wenn es den abgehobenen Emanzen so nicht passt, sollen sie ihre überschüssige Geisteskraft gefälligst wo anders auslassen, als mit so einem Schmarrn. Es gibt weitaus wichtigere Themen und Probleme in unserem Land als nur noch "Frauenquote". Demzufolge wäre es wesentlich sinnvoller, so wie es in anderen Ländern geschieht, das Wahlrecht zur "echten Wahlpflicht" zu machen. Bei uns heißt es zwar immer wieder: "Wahlrecht ist Wahlpflicht", jedoch gesetzlich verpflichtet wird leider keiner. Gäbe es eine echte Wahlpflicht, so hätte es sicherlich das traurige Schauspiel beim vergangenen Wahldebakel am 24.9.2017 nicht gegeben. Bin felsenfest der Meinung, dass von vornherein eine andere Entscheidung vom Wahlvolk getroffen worden wäre.
Nachbemerkung des Leserbriefschreibers:
Ich erlebe es immer wieder, dass in vielen Sozialbereichen Mitarbeiter/innen und Ehrenamtliche fehlen und nötig wären. Hier könnten sich die scheinbar unterbeschäftigt fühlenden Frauen echt nützlich machen. Die Anerkennung wäre ihnen sicher!