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Marbacher Zeitung vom 27.02.2020

Vor etwa 25 Jahren zogen mein Mann und ich nach Rielingshausen. In den folgenden Jahren konnten wir erleben, wie sich die Landschaft veränderte. Die Jahrhunderte alten Streuobstwiesen wurden immer weniger. Konnte ich anfangs noch meine Joggingrunden auf den Wegen zwischen den Obstwiesen drehen, wurden diese immer mehr von einem Steinbruch verdrängt. Die Maßnahmen zur Aufforstung der zugeschütteten ausgebeuteten Bereiche des Steinbruchs bieten nicht das gleiche für die am Ort lebenden Menschen und die wildlebenden Tiere. Nun will der Betreiber des Steinbruchs weiter in ein Landschaftsschutzgebiet und die daran anschließenden Felder und Streuobstwiesen drängen. Mit neuen maschinellen Methoden lässt sich der Flächenfraß doppelt so schnell vollziehen, wie noch vor 25 Jahren. So weit darf es nicht kommen. Das letzte Wort ist hierzu noch nicht gesprochen.

Klima-, Natur- und Artenschutz spielen heute in der Gesellschaft eine immer größer werdende Rolle. Und das ist gut so, denn wir haben nur diese eine Erde! Landwirtschaftsminister Peter Hauk sieht in den Streuobstbeständen des Landes einen wertvollen Teil der Kulturlandschaft (05.12.2019). Das Innenministerium hat ein Volksbegehren zum Artenschutz für zulässig erklärt: Mit dem Gesetzentwurf soll nach dem Willen der Antragsteller insbesondere ein besserer Schutz von Biotopverbunden und Streuobstwiesen erreicht werden. Bis zum 23. März 2020 kann sich in den Eintragungsblättern bei den Gemeindeverwaltungen eingetragen werden. Die politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen dürfen nicht beim Wohn- und Straßenbau enden. Mensch und Tier brauchen mehr! Erholung und Heimatschutz spielt für den Artenschutz traditionell eine große Rolle. Es ist wichtig, alte Landschaften als Lebensraum für wildlebende Populationen und damit die biologische Vielfalt zu erhalten. Der Mensch profitiert letztendlich davon: Freizeitvergnügen, Genuss an der Frucht, Reinigung der Luft, Bestand von Genpoolen und viel mehr. Auch die Tourismus und Marketing GmbH Baden-Württemberg betont in ihrem Internetauftritt, dass Streuobstwiesen zur landschaftlichen Vielfalt Baden-Württembergs gehören. Steinbrüche werden hier nicht genannt.

Karin Kegel


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