Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dieser Thematik merke ich an, dass nicht immer der Hartz-IV-Empfänger der "Schuldige" ist; in meinem Fall wurde ich mit Nichtleistung bestraft, weil ich zunächst auf auswärtige Beschäftigungssuche gegangen bin und dann auch eine auswärtige Tätigkeit angenommen habe.
Laut Jobcenter Fürth hätte ich in Fürth bleiben und regelmäßig den Briefkasten leeren müssen, selbst als ich im Bautzener Land gearbeitet habe!
(Die Verwendung der modernen Kommunikation wurde strikt abgelehnt!)
Vor der in Vorfeld zugesicherten Erstattung von Zuschüssen, Fahrtkosten etc. wird sich im Nachhinein durch Schikanen und anderen juristischen Spitzfindigkeiten gedrückt.
Von der Bewiligung von Arbeitslosengeld ist ja auch die Erstattung und Befreiung von Gebühren/Beiträgen abhängig; Rundfunk, Krankenkasse, Umzugskosten etc.
Unter diesen Umständen verliert auch der Motivierteste den "Elan", sich zukünftig weiterhin um eine Beschäftigung zu bemühen.
Der Arbeitslose hat den Nachteil, dass die Zeit immer für die Behörde arbeitet.
M. E. ist es unfair, die Schuld der Arbeitslosigkeit ausschließlich bei dem Arbeitslosen zu suchen - m. E. nach dem Motto "...der kann sich nicht wehren"!
Ich bin davon überzeugt, dass die überwiegende Mehrzahl der Arbeitslosen, eine Beschäftigung suchen und es sich daher nicht in der Mehrzahl um "Drückeberger" handelt!
Freundliche Grüße
Jörg Denda

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Ein Kommentar

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