-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ab dem 1. August gibt es den Anspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kita oder Betreuungsgeld vom Staat, wenn das Kind zu Hause betreut wird. Hierbei wurde insbesondere von Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) viel Wert darauf gelegt, den Eltern eine sogenannte Wahlfreiheit zu suggerieren. Aber haben die Eltern wirklich eine Wahl, wenn sie die Löhne beider Elternteile dringend zum Lebensunterhalt benötigen? Natürlich nicht. Schon jetzt sehen wir, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in der Kita enorm ist und nicht in allen Städten Deutschlands gleichermaßen befriedigt werden kann. Die Anträge auf Gewährung von Betreuungsgeld halten sich dagegen in Grenzen.
Roland Klose, per E-Mail
Im wiedervereinten Deutschland 21 ist das mittlerweile fast genauso. Aufgrund des demographischen Wandels und des Fachkräftemangels bzw. im Zeitalter von Hartz IV-Aufstockung, Leiharbeit und Dumpinglöhnen ist auch die gesamtdeutsche Wirtschaft und die Familie an sich auf die Arbeitskraft von Männern u n d Frauen gleichermaßen angewiesen. Was fehlt sind lediglich die kostenlosen Ganztags-Betreuungsplätze in Kita, Kindergarten und Schule, um auch den Frauen eine Karriere in der Arbeitswelt zu ermöglichen und ihnen die stressige Doppelbelastung in Familie und Beruf zu ersparen. Dafür gibt es ab dem 1. August 2013 in Deutschland einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kita o d e r ein Betreuungsgeld vom Staat, wenn das Kind zu Hause betreut wird.
Hierbei wurde insbesondere von Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) viel Wert darauf gelegt, den Eltern eine sog. Wahlfreiheit zu suggerieren. Aber haben die Eltern wirklich eine Wahl, wenn sie die Dumpinglöhne beider Elternteile dringend zum Lebensunterhalt benötigen? Natürlich nicht. Schon jetzt sehen wir kurz vor dem 01.08.2013, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in der Kita enorm ist und nicht in allen Städten Deutschlands gleichermaßen befriedigt werden kann. Die Anträge auf die Gewährung eines Betreuungsgeldes halten sich dagegen in Grenzen. Und im Land der Bayern wurden bisher trotz hoher Bewerbung durch die CSU nur ganze 500 Anträge auf Betreuungsgeld gestellt. Die Abstimmung mit den Füßen hat bereits begonnen. Und wie die Mauer durch Deutschland so scheint auch das Betreuungsgeld ein Riesenflop zu werden. Eben kein "antifaschistischer Schutzwall" für die herkömmliche Familie"!
Roland Klose, Bad Fredeburg