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Focus-Money 36/2013, Seite 79, Titel "Weniger wäre mehr"
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„Ich habe überhaupt keinen Ehrgeiz, mich mit diesem Thema zu beschäftigen.“ Mit ähnlichen Worten hat sich einer von Malu Dreyers Amtsvorgängern, nämlich Helmut Kohl zur Länderneugliederung geäußert. Zugegeben, das Thema ist nicht besonders spannend, dennoch angesichts knapper Kassen und der in einigen Jahren greifenden Schuldenbremse aktueller denn je. Warum wird es dennoch seit Jahrzehnten von der Politik entweder totgeschwiegen oder in sinnlosen Debatten zur Saure-Gurken-Zeit zerredet? Die politischen Schach- und Winkelzüge zur Sabotierung eines Verfassungsauftrags füllen ganze Bände wissenschaftlicher Literatur. Dafür gibt es nur eine einzige plausible Erklärung: wer macht sich schon gerne selbst überflüssig? Bei 16 Bundesländern, Landesparlamenten, Landesverwaltungen usw. sind viele politische Pfründen zu verteilen. Ein Schelm, der Arges dabei denkt!

Sollten die Länder mehr zusammenarbeiten? Ein Argument, das auch Frau Dreyer bringt, das aber nicht greift. Dies würde am Verschiebebahnhof 'Länderfinanzausgleich' nichts ändern. Seit den 70er Jahren hat sich die Abhängigkeit der finanzschwachen Länder von diesem Ausgleichsinstrument verdreifacht. Geberländer wie Hessen und Bayern klagen mittlerweile gegen das milliardenschwere Umverteilungssystem. Nehmerländer wie Berlin, Bremen oder das Saarland wären ohne diese Zahlungen überhaupt nicht lebensfähig. Aber auch Rheinland-Pfalz bezog allein im ersten Halbjahr 2012 129 Millionen Euro aus diesem Topf (pro Kopf 32 Euro) und konnte dadurch Segnungen wie kostenlose Kita-Plätze auch für Zweijährige einführen - sehr zum Verdruss der hessischen Nachbarn.

Für den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier ist die Länderneugliederung – mit dem Ziel deutlich weniger, aber dafür gleich leistungsfähiger Bundesländer – Vorbedingung für die Neuordnung der Finanzverfassung und aller anderen Schritte auf dem Wege einer Föderalismusreform.

Ob die Neugliederung des Bundesgebietes nur ein 'running gag' des politischen Alltags bleibt, wie es die Wissenschaftler des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung einmal formulierten oder ob sie irgendwann dann doch mal angegangen wird, liegt nicht zuletzt in der Hand der Bürger. Artikel 29 des Grundgesetzes (ansonsten eher ein „Länderneugliederungsverhinderungsartikel“) verbirgt nämlich einen Absatz der zum politischen Sprengstoff werden könnte: nach Absatz 4 kann in einem zusammenhängenden abgegrenzten Siedlungs- und Wirtschaftsraum, dessen Teile in mehreren Ländern liegen und der mindestens eine Million Einwohner hat, durch zehn Prozent der Wahlberechtigten eine einheitliche Landeszugehörigkeit gefordert werden. Dann ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren entweder zu bestimmen, ob die Landeszugehörigkeit in diesem Sinne geändert wird oder dass in den betroffenen Ländern eine Volksbefragung stattfindet.  

Bernward Rothe (Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt), einer der wenigen, wenn nicht der einzige, Politiker die sich trauen, das heiße Eisen anzupacken, hat nun genau dies vor. Im September 2013, gleich nach der Bundestagswahl, wird die „Initiative Neugliederung des Bundesgebietes“  eine Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren gemäß Artikel 29 Abs. 4 Grundgesetz im Siedlungs- und Wirtschaftsraum Halle-Leipzig beginnen. Dies könnte zur Initialzündung für eine umfassende Neugliederung des Bundesgebiets werden. Wenn nicht, bleibt es beim pessimistischen Fazit von Hans Fenske: „Seit dem Ende der Monarchie findet Neugliederung in Deutschland vornehmlich auf dem Papier statt. Es steht zu vermuten, daß das auch in Zukunft so bleibt.“

Wenn es denn so sein wird, sollte man wenigstens ehrlicherweise Artikel 29 des Grundgesetzes ganz abschaffen - den einzigen der überhaupt eine Volksbeteiligung vorsieht.

 Manfred Kiefer


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