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Mehr als einen Monat nach den letzten Prozessen um den Bau in München gibt es nun für die komplett geplante Strecke gültiges Baurecht. Zwar hatten sich im Februar betroffene Anwohner und die Deutsche Bahn auf Vergleiche geeinigt, doch bestand bis Ende März die Möglichkeit einer Widerrufsfrist. Diese ist nun abgelaufen und von Seiten der Kläger bestätigt worden, dass sie davon keinen Gebrauch gemacht hatten, teilte Bayerns Bau- und Verkehrsministerin Ilse Aigner mit.
 
Das rund vier Milliarden Euro teure größte Schienenprojekt des Freistaats soll die Kapazitäten der chronisch überlasteten Strecke durch die Münchner Innenstadt fast verdoppeln. Kernstück ist ein sieben Kilometer langer Tunnel, der bis zu 40 Meter unter der Erde verlaufen wird. 2026 sollen die ersten S-Bahnen rollen. Gegner kritisieren das Projekt als Milliardengrab.

Es ist mir unverständlich, dass der erste Spatenstich für dieses Mega-Projekt getan werden kann, wenn alle baurechtlichen Voraussetzungen noch nicht gegeben sind. Widersprüche für ein solches Projekt sind zwar legitim und verständlich, bin mir aber sicher, dass genau diejenigen später darüber froh sind, auch auf der 2. Stammstrecke durch Münchens Untergrund zischen zu können. Mit dem eigenen Fahrzeug ist es in München sowieso kaum mehr sinnvoll, zumal es alleine schon die Verkehrsdichte und die vielen Einschränkungen auf der Straße nicht mehr zulassen.
 
Alois Sepp

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