Olaf Zimmermanns

Heimatlandkreis: Mönchengladbach
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Zulässig bleibt der Betrieb von:,," VERKAUFSSTELLEN FÜR SCHNITTBLUMEN UND TOPFPFLANZEN VON GERINGER HALTBARKEIT"
Das sind keine Lebensmittel für den täglichen Bedarf und darauf kann in der jetzigen Zeit wirklich jeder verzichten!
Es gibt überhaupt keinen Grund, dass diese Läden öffnen dürfen.
Meine Frau ist Floristin, hat mit ihrer Arbeitgeberin und der Kollegin an 2,5 Vor-Weihnachtstagen vor 4 Wochen über 500 Kunden abgearbeitet und das auf knapp
25qm, selbstverständlich sind seitens des Verkaufs alle Schutzmaßnahmen eingehalten worden!- Hinweis der Redaktion: Dies ist ein ungekürzter, unzensierter Originalleserbrief. Die Bürgerredaktion ist neutral. Verantwortlich für den Inhalt (auch der Kommentare) ist ausschließlich der Autor. Gedruckter Text ist farbig. Bewerten am Ende des Beitrags. INFO zum Autor, auch alle seine weiteren Artikel: klicken Sie bitte oben bei den Schlagwörtern den Namen des Autors. Ende des Hinweises.