seit mehreren Jahren engagiere ich mich im Thema "ÖPNV" und bin Mitglied und Vors. im Fahrgastbeirat der RSVG.
Darin bemühen wir uns um Verbesserung, Ausweitung ; Qualitäts- und Effizienzverbesserung des ÖPNV.
Dazu gehören u. a. auch Initiativen und Vorschläge an Entscheider und Interessierte im kommunalen Umfeld.
 
Mir fiel in Oberpleis folgende  - aus ÖPNV-Sicht - etwas merkwürdige Konstellation auf , die jedoch an anderern Orten in
großer Zahl in gleicher Weise vorherrscht!
 
Auf der von den Busliniern durch O´pleis befahrenen Straße finden sich verschiedene öffentliche Gebäude , u. a. natürlich die Schule, aber auch ein Gebäude der Kommunalverwaltung mit regem Publikumsverkehr. Außerdem befindet sich direkt neben dem "Rathaus-Gebäude" das Altenzentrum, zu dem ebenfalls reger und intensiver Publikumsverkehr gehört.
Auffallend  - aus Sicht des ÖPNV - ist nun, daß  zwar große Flächen an öffentlichem Raum als Parkplätze zum Anfahren dieser Gebäude für den individuellen PKw-Verkehr vorgehalten werden, aber eine Bushaltestelle dort nicht vorhanden ist.
Mein Vorschlag besteht nun darin,  für Bürger die den ÖPNV benutzen,  vor dem "Rathaus-Gebäude"  dort vohandene Flächen für eine Bushaltestelle zu nutzen.
 
Begründung:  Der Gleichberechtigungs- und Gleichbehandlungsgrundsatz  (Nicht-Diskriminierung) gebietet es und es ist aus Gemeinwohl-Sicht geradezu legitim, ÖPNV-Fahrgästen eine  gleichwertige und gleichberechtigte Nutzung des öffentlichen Raumes einzuräumen.
 
Auf solche  Situtationen angewandt bedeutet dies :
Den Bürgern, die den ÖPNV benutzen, sollte die gleichberechtigte (diskriminierungsfreie) Chance gegeben werden, diese Gebäude ebenso bequem, d. h. mit der gleichen kurzen Fußweg-Distanzen zu erreichen, wie  Pkw-Nutzer.
Diese können den vorgehaltenen öffentlichen Raum für Parkzwecke ihres privaten PKw`s nutzen.
Mit dem heutigen Zustand wird der PKW- Bürgergruppe eine vorrangige Nutzung des öffentlichen Raumes eingeräumt  Damit findet gegenüber ÖPNV-Benutzern eine Diskrimierung statt, die durch die Einrichtung einer Bushaltestelle zur gleichberechtigten Erreichbarkeit der öffentlichen Gebäude  (Rathaus) ausgeglichen werden kann!
 
Die Entrichtung einer Parkgebühr durch PKw-Nutzer stellt keinen gleichwertigen Ersatz und damit Ausgleich der festgestellten Diskriminierung dar, zumal der ökologische Schaden durch PKw-Nutzung ebenfalls noch auszugleichen wäre!

Freundliche Grüße

H. Federmann
-Dipl.Volkswirt-

Teilen, Hinweis der Redaktion, Kommentieren und Bewerten in den sozialen Netzwerken und in der Bürgerredaktion:
  • Hinweis der Redaktion: Dies ist ein ungekürzter, unzensierter Originalleserbrief. Die Bürgerredaktion ist neutral. Verantwortlich für den Inhalt (auch der Kommentare) ist ausschließlich der Autor. Gedruckter Text ist farbig. Bewerten am Ende des Beitrags. INFO zum Autor, auch alle seine weiteren Artikel z.B. bei (+x neuere Briefe): klicken Sie bitte oben bei den Schlagwörtern den Namen des Autors. Wenn der Artikel nicht vollständig angezeigt wird (...), klicken Sie bitte auf den Titel. Ende des Hinweises.

Keine Kommentare