16 BEWOHNER • 6 MIETPARTEIEN • 52 DOKUMENTIERTE VORGÄNGE

GERBERSTRASSE 19 IN SCHORNDORF

Heizungsprobleme, Wasserschaden, Ratten, Keller, Betriebs- und Heizkosten sowie weitere gemeinsame Hausprobleme beschäftigen die Bewohner seit Jahren. Stadtbau reagierte mit Schreiben, Gesprächen, Handwerkern und Maßnahmen. Auch Oberbürgermeister und Erster Bürgermeister wurden eingeschaltet. Trotzdem sehen mehrere Mietparteien wesentliche Fragen bis heute nicht nachvollziehbar geklärt.

Es geht nicht um die Behauptung, niemand habe reagiert. Es gab Antworten. Es gab Gespräche.
Es gab Handwerkereinsätze. Es gab Reparaturen und technische Maßnahmen.

Gerade deshalb stellt sich die Frage, wie aus Problemen eines einzelnen Wohnhauses ein Vorgang mit sechs Mietparteien, 16 Bewohnerinnen und Bewohnern und 52 zusammengetragenen Vorgangspunkten werden konnte. Jahrelange Beschwerden, wiederkehrende Probleme und bis heute offene Fragen an Stadtbau und Stadtspitze

AN OBERBÜRGERMEISTER BERND HORNIKEL UND ERSTEN BÜRGERMEISTER THORSTEN ENGLERT – ZUR KENNTNIS

Die bereits angekündigte Weitergabe der dokumentierten Vorgänge zur Gerberstraße 19 an Medien, öffentliche Stellen und politische Ansprechpartner wird nun umgesetzt. Stadtbau, Oberbürgermeister und Erster Bürgermeister wurden am 24./25.09.2026 nochmals vorab darüber informiert. Sechs Mietparteien mit insgesamt 16 Bewohnerinnen und Bewohnern. 52 zusammengetragene Vorgangspunkte. Jahrelange Schreiben, Meldungen, Fotos, Messprotokolle, technische Unterlagen, Widersprüche und Gespräche.

Wie kann es sein, dass sich bei einem Wohnhaus über Jahre derart viele Vorgänge ansammeln, zahlreiche Beteiligte eingeschaltet werden und trotzdem wesentliche Fragen aus Sicht der Bewohner unbeantwortet oder ungeklärt bleiben?

Es geht um Heizung, Rattenbefall, Wasserschäden, Hochwasserfolgen, Keller, Stromversorgung, Gemeinschaftsflächen, Betriebskosten und Mieterhöhungen. Es geht ebenso um den Umgang mit den Bewohnern, die wiederholt auf Probleme aufmerksam gemacht haben und eine nachvollziehbare Klärung verlangen. Die Stadtbau hat geantwortet, Reparaturen und weitere Maßnahmen veranlasst und verschiedene Forderungen der Bewohner zurückgewiesen. Auch die Stadtspitze wurde mit dem Vorgang befasst. Doch zahlreiche Antworten und Einzelmaßnahmen sind nicht dasselbe wie eine nachvollziehbare Gesamtklärung. Genau daran entzündet sich der fortdauernde Konflikt.

1. HEIZUNG: KESSEL BIS ETWA 70–78 °C – HEIZKREISE TEILWEISE NUR UM 40 °C

Die Heizungsproblematik beschränkt sich nicht auf die Behauptung, einzelne Heizkörper seien zeitweise nicht warm geworden. Private Foto- und Messprotokolle dokumentieren über mehrere Jahre erhebliche Temperaturunterschiede zwischen Wärmeerzeuger und Heizkreisen. Festgehalten wurden beispielsweise Kesseltemperaturen von etwa 72 bis 78 °C, während an Verteilern beziehungsweise Heizkreisen teilweise Werte um 40 bis 45 °C gemessen wurden. Für den 19.03.2026 enthalten die Aufzeichnungen beispielsweise Verteilerwerte von 48/40 beziehungsweise 36/40 °C bei einer Kesseltemperatur von 62 °C. Die Messungen stammen aus privaten Aufzeichnungen und sind kein unabhängiges Fachfirmenprotokoll. Bereits in früheren Schreiben wurde beanstandet, dass die Anlage zeitweise mit hohen Erzeugungstemperaturen lief, während der Vorlauf zum Haus nach Darstellung der Bewohner ungefähr auf 40 °C begrenzt gewesen sei. Die Stadtbau schrieb am 24.10.2024: „Unbestritten war die Heizung nicht funktionsfähig, da die Wärme nicht ordnungsgemäß im Haus verteilt wurde.“ Gleichzeitig verwies die Stadtbau auf Reparaturen und widersprach der von der Mieterseite vorgenommenen Mietminderung. Damit liegt eine konkrete schriftliche Aussage der Stadtbau vor. Hinzu kommen Messwerte, Reparaturvorgänge und weitere Bewohnerbeschwerden. Die offenen Fragen: Welche technischen Ursachen bestanden? Welche Maßnahmen wurden tatsächlich durchgeführt? Wurde anschließend nachvollziehbar überprüft, ob die Wärmeversorgung dauerhaft ordnungsgemäß funktionierte?

2. HEIZRAUM: ÜBER JAHRE GENUTZT – DANN VERSCHLOSSEN UND DIE WEITERE NUTZUNG BESTRITTEN

Der Heizraum wurde nach Darstellung der Bewohner über viele Jahre zum Wäschetrocknen genutzt. Es handelte sich aus ihrer Sicht nicht um eine kurzfristige oder einmalige Nutzung. Bereits eine E-Mail vom 29.10.2018 dokumentiert den Heizraum als Trocken- beziehungsweise Ablagebereich. Die Bewohner berufen sich darüber hinaus auf die langjährige Duldung und mündliche Absprachen. Umso schwerer ist für sie nachvollziehbar, dass der Heizraum später verschlossen wurde und die Stadtbau mit Schreiben vom 03.06.2026 erklärte, ein mietvertragliches Nutzungsrecht zum Wäschetrocknen bestehe nicht. Mit Schreiben vom 01.04.2026 hatten die Bewohner bereits beanstandet, dass der Raum verschlossen worden sei, ohne dass ihnen eine nachvollziehbare schriftliche Regelung über die weitere Nutzung vorgelegen habe. Damit steht nicht nur die Frage im Raum, ob ein ausdrückliches mietvertragliches Nutzungsrecht bestand. Es geht ebenso darum, wie eine über Jahre praktizierte und nach Darstellung der Bewohner geduldete Nutzung behandelt wurde, weshalb der Zugang beendet wurde und wie die Stadtbau diese Veränderung gegenüber den Bewohnern nachvollziehbar begründete. Hinzu kommt der Zusammenhang mit der Heizungsproblematik und den Arbeiten nach den Hochwasserfolgen. Nach Darstellung der Bewohner konnten sie die Heiztechnik im Zusammenhang mit der Kellerreinigung wieder unmittelbar beobachten. Dabei fielen ihnen die dokumentierten Unterschiede zwischen Kesseltemperatur und Heizkreislauf auf. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Verschließung des Heizraums und der technischen Heizungsproblematik ist damit nicht bewiesen. Die zeitliche Abfolge ist jedoch Bestandteil der dokumentierten Vorgänge und gehört in eine vollständige Prüfung.

Die zentrale Frage bleibt: Warum wurde eine über Jahre genutzte Fläche später verschlossen, wie wurde die bisherige Nutzung bewertet und welche nachvollziehbare Klärung erhielten die betroffenen Bewohner dazu?

3. HOCHWASSER, KELLER UND STROM: WENN SELBST DIE REINIGUNG ZUM NÄCHSTEN PROBLEM WIRD

Die Unterlagen dokumentieren wiederholte Auseinandersetzungen über Hochwasserfolgen, Kellerreinigung, Trocknung, Zugang zum Heizraum und die Nutzung gemeinschaftlicher Bereiche. Nach Bewohnerdarstellungen wurden Zugänge für notwendige Reinigungs- und Aufräumarbeiten ermöglicht beziehungsweise besprochen. Später wurden Nutzung und Zugang wieder eingeschränkt oder anders bewertet.

KELLERREINIGUNG: STROMVERSORGUNG ÜBER DAS GEGENÜBERLIEGENDE VW/AUDI-AUTOHAUS

Bei der Kellerreinigung am 27.10.2025 kam es nach Angaben der Bewohner zu Problemen mit der vorhandenen Stromversorgung. Die eingesetzten leistungsstärkeren Reinigungsgeräte hätten wiederholt die vorhandenen Sicherungen ausgelöst. Die Anwohner mussten deshalb selbst eine Kabeltrommel bereitstellen, damit Strom vom gegenüberliegenden VW/AUDI-Autohaus für die Reinigungsarbeiten zur Verfügung gestellt werden konnte. Damit stellte sich für die Bewohner die Frage, weshalb die erforderlichen Reinigungsarbeiten nicht über die vorhandene Stromversorgung im Gebäude durchgeführt werden konnten und warum sie selbst eine alternative Stromversorgung organisieren mussten. Der Vorgang gehört zur Dokumentation der Kellerreinigung und der dabei aufgetretenen Probleme mit der Stromversorgung. Diese Schilderung ist als Bewohnerangabe gekennzeichnet. Sie wirft dennoch konkrete Fragen zur vorhandenen Stromversorgung, zur Durchführung der Arbeiten und zur Behandlung der gemeldeten Probleme auf. Auch hier geht es nicht um eine isolierte Meinungsverschiedenheit, sondern um einen weiteren Vorgang innerhalb einer jahrelangen Folge von Meldungen und Auseinandersetzungen.

4. WASSERSCHADEN: DURCHKORRODIERTER SIPHON – 580 kWh – 191,40 EURO ERSTATTUNG

Bei einem weiteren Wasserschaden liegen konkrete technische Unterlagen vor. In den vorhandenen RMHS-Unterlagen wird ein durchkorrodierter Badewannen-Siphon als Ursache genannt. Für die eingesetzten Trocknungsgeräte wurden insgesamt 580 kWh Stromverbrauch dokumentiert. Die Stadtbau erstattete später 191,40 Euro. Hier geht es nicht nur um Erinnerungen oder unterschiedliche Bewertungen. Schadensursache, technischer Aufwand, Stromverbrauch und Erstattung sind anhand der Unterlagen nachvollziehbar. Diese Belege gehören ebenso zur Gesamtchronologie wie die späteren Auseinandersetzungen über weitere Probleme im Haus.

5. RATTENBEFALL: MELDUNG, PRESSEBERICHT, MASSNAHMEN UND SPÄTERE GEGENPOSITION

Am 27.02.2024 wurde Rattenbefall schriftlich gemeldet. Die Stadtbau reagierte und verwies unter anderem auf Schädlingsbekämpfung und weitere Maßnahmen. Am 13.03.2024 berichteten die Schorndorfer Nachrichten über die Problematik. „Im Nachhinein kritisierte die Stadtbau die Berichterstattung der Schorndorfer Nachrichten vom 13.03.2024 als einseitig. Gleichzeitig bestätigte sie in einem späteren Schreiben vom Dezember 2025 selbst einen erhöhten Rattenbefall im Bereich Gerberstraße, Lederstraße und Untere Uferstraße. Damit stellt sich die Frage, weshalb die damalige Berichterstattung als einseitig bewertet wurde, obwohl ein erhöhter Rattenbefall in diesem Bereich von der Stadtbau später selbst bestätigt wurde.“ Damit stehen eine frühere öffentliche Berichterstattung, die Kritik der Stadtbau daran und ihre spätere Bestätigung eines erhöhten Rattenbefalls nebeneinander. Die Originalunterlagen ermöglichen es, die unterschiedlichen Darstellungen und den zeitlichen Ablauf miteinander zu vergleichen.

6. STROM, WASCHKÜCHE, STELLPLÄTZE, GARTEN UND WÄSCHEFLÄCHEN

Die Auseinandersetzungen reichen bis in das Jahr 2018 zurück. Schon damals wurden Fragen zu Waschraumsteckdosen und einer stark gestiegenen Stromrechnung angesprochen. Später kamen weitere Beanstandungen zu Stromanschlüssen in Keller und Waschküche hinzu. Beim Thema Stellplätze enthält der Mietvertrag die Bezeichnung Wohnung „nebst PKW-Stellplatz“, ohne dass in der vorhandenen Vertragsfassung eine konkrete Stellplatznummer eingetragen ist. Die Stadtbau erklärte andererseits, die Entscheidungsbefugnis über die Stellplätze liege bei ihr.

Auch Gartenflächen, Außenbereiche und Wäschetrockenplätze wurden zum Streitpunkt. Die Stadtbau unterscheidet in eigenen Schreiben zwischen verschiedenen Wäscheplätzen an den Gebäuden 19 und 21. Weitere Unterlagen betreffen Gartenmöbel und die anderweitige Nutzung von Teilen der Wäschetrockenanlage. Hinzu kamen Beschwerden über Eingangsstufen, Geländer und Außenanlagen. Später wurden hierzu Arbeiten beauftragt. Aus Sicht der Bewohner handelt es sich nicht um einen einzelnen Konflikt, sondern um eine Vielzahl miteinander zusammenhängender Fragen zum Zustand, zur Nutzung und zur Verwaltung des Wohnhauses.

7. DAS GESPRÄCH VOM 19.03.2026: BEWOHNER BERICHTEN VON EINGESCHRÄNKTEN WORTMELDUNGEN UND EINER ESKALATION

Am 19.03.2026 fand ein Gespräch mit mehreren Bewohnern und Vertretern der Stadtbau statt. Es sollte dazu beitragen, die bestehenden Probleme zu besprechen. Zu Teilen des Gesprächs liegen getrennte schriftliche Bewohnerdarstellungen vor. Nach diesen Darstellungen wurde ein Mieter aufgefordert, den Raum zu verlassen. Eine Bewohnerin hielt schriftlich fest, sie habe sich „regelrecht einmischen“ müssen, um überhaupt zu Wort zu kommen. Weitere Bewohner schilderten Einschränkungen bei Wortmeldungen und die Ankündigung, das Gespräch bei weiteren Fragen zu beenden. Diese Schilderungen sind konkrete Aussagen der beteiligten Bewohner. Sie werden nicht als unabhängig bewiesene oder gerichtlich festgestellte Tatsachen ausgegeben. Sie sind jedoch auch nicht durch eine pauschale Formulierung wie „es gab unterschiedliche Auffassungen über die Gesprächsführung“ zu ersetzen. Denn genau darin liegt der Unterschied: Die Bewohner schildern nicht lediglich eine Meinungsverschiedenheit. Sie beschreiben eine Gesprächssituation, in der sie sich nach eigener Darstellung nicht ausreichend gehört fühlten und in der ein Mieter den Raum verlassen sollte. Ein Gespräch, das zur Klärung langjähriger Probleme beitragen sollte, hinterließ nach diesen Schilderungen weiteren Konfliktstoff. Eine abschließende Gesamtklärung entstand daraus nach Darstellung der Betroffenen nicht. Der Schriftverkehr ging weiter. Die schriftlichen Bewohnerdarstellungen müssen deshalb vollständig neben die Stellungnahmen der Stadtbau gestellt werden. Erst ein solcher Vergleich ermöglicht eine faire und nachvollziehbare Bewertung des Gesprächsverlaufs.

8. BETRIEBSKOSTEN: WIDERSPRÜCHE UND VORBEREITETE RÜCKNAHMEERKLÄRUNGEN

Mehrere Mietparteien erhoben Einwendungen gegen Betriebskostenabrechnungen.

Nach den vorhandenen Unterlagen erhielten einzelne Bewohner am 15.07.2026 Schreiben mit vorbereiteten Erklärungen zur Rücknahme ihrer Widersprüche. Eine Bewohnerin erklärte mit Fax vom 24.07.2026 ausdrücklich, dass sie ihren Widerspruch nicht zurücknehme, keine Anerkennungs- oder Verzichtserklärung abgebe und die weitere Kommunikation schriftlich erfolgen solle. Mit Schreiben vom 11.08.2026 wurde die Nicht-Rücknahme erneut aufgegriffen und mit der möglichen Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe verbunden. In dem Schreiben heißt es unter anderem, die Bewohner ließen der Stadtbau „quasi keine andere Wahl“. Diese Vorgänge sind anhand der Originaldokumente unmittelbar vergleichbar. Die wesentlichen Fragen lauten: Auf welcher Grundlage wurden die Rücknahmeerklärungen vorbereitet? Wie wurden die Einwendungen sachlich behandelt? Und wie ist die weitere Kommunikation zwischen den Parteien verlaufen?

9. MIETERHÖHUNG: „KEINE ANDERE MÖGLICHKEIT“ – UND EIN LAUFENDES GERICHTSVERFAHREN

In einem Schreiben vom 26.03.2026 erklärte die Stadtbau im Zusammenhang mit einer Mieterhöhung, sie müsse innerhalb einer bestimmten Frist Klage erheben; ohne Zustimmung bleibe ihr „keine andere Möglichkeit“. Die Bewohner hielten dem entgegen, dass § 558b Abs. 2 BGB dem Vermieter die Möglichkeit einer Zustimmungsklage eröffnet und dafür eine Frist vorsieht, ohne ihn generell zur Klageerhebung zu verpflichten. Inzwischen läuft das Verfahren vor dem Amtsgericht Schorndorf, Aktenzeichen 1 C 225/26. Über die streitigen Rechtsfragen wird hier nicht vorgegriffen. Die unterschiedlichen Positionen sind anhand der Originalschreiben und der Gerichtsunterlagen zu prüfen. Das Verfahren ist ein weiterer Bestandteil des Gesamtvorgangs, ersetzt jedoch nicht die Prüfung der übrigen technischen, organisatorischen und kommunikativen Streitpunkte.

10. 52 VORGANGSPUNKTE – OBERBÜRGERMEISTER UND ERSTER BÜRGERMEISTER WAREN BEFASST

Am 29.05.2026 wurden die zusammengetragenen Unterlagen mit 52 Vorgangspunkten persönlich beim Sekretär des Bürgermeisters übergeben. Das Büro des Oberbürgermeisters bestätigte später, dass Oberbürgermeister Bernd Hornikel mit dem Sachverhalt vertraut sei, die Anliegen wiederholt aufgegriffen und diese auch mit der Geschäftsführung der Stadtbau thematisiert habe. Auch Erster Bürgermeister Thorsten Englert wurde nach Angaben der Betroffenen wiederholt mit Unterlagen befasst. Es wird deshalb ausdrücklich nicht behauptet, die Stadtspitze habe von den Problemen nichts gewusst oder überhaupt keine Maßnahmen ergriffen. Gerade weil die Stadtspitze befasst war, stellt sich die entscheidende Frage: Welche nachvollziehbaren Ergebnisse wurden erreicht, welche Punkte wurden verbindlich geklärt und welche sind weiterhin offen? Wenn Bewohner über Jahre Meldungen und Schreiben einreichen, technische Probleme dokumentieren, an Gesprächen teilnehmen und wiederholt um Klärung bitten, muss sich der Erfolg dieser Bemühungen an konkreten Ergebnissen messen lassen. Eine Vielzahl von Kontakten allein beantwortet diese Frage nicht.

DIE ENTSCHEIDENDE FRAGE AN STADTBAU UND STADTSPITZE

Wie kann ein Vorgang mit 52 dokumentierten Punkten über Jahre anwachsen, obwohl Mieter, Stadtbau, Geschäftsführung, Oberbürgermeister, Erster Bürgermeister, Handwerker, Schädlingsbekämpfer, Mieterbund und Anwälte damit befasst waren und inzwischen auch ein Gerichtsverfahren läuft? Welche Punkte sind tatsächlich abgeschlossen? Welche wurden lediglich beantwortet, ohne die zugrunde liegende Streitfrage abschließend zu klären? Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen wurden überprüft? Und wer übernimmt die Verantwortung dafür, dass die noch offenen Punkte nachvollziehbar bearbeitet werden? Diese Fragen sind anhand der Dokumentation zu beantworten – nicht durch Vermutungen, aber auch nicht durch eine weitere Verkürzung der Vorgänge auf einzelne, voneinander getrennte Beschwerden.

DIE ANGEKÜNDIGTE WEITERGABE AN MEDIEN UND ÖFFENTLICHE STELLEN WIRD UMGESETZT

Stadtbau, Oberbürgermeister und Erster Bürgermeister wurden am 24./25.09.2026 nochmals darüber informiert, dass die dokumentierten Vorgänge bei weiterhin ausbleibender nachvollziehbarer Gesamtklärung an öffentliche Stellen und Medien weitergegeben werden. Diese Weitergabe wird nun umgesetzt. Zur unabhängigen Prüfung stehen unter anderem folgende Unterlagen zur Verfügung: Originalschreiben und Antworten; Fax- und Versandnachweise; technische Unterlagen und private Messprotokolle; Foto- und Bewohnerdokumentationen; Unterlagen zum Wasserschaden und zur Kellerreinigung; Schriftverkehr über Heizung, Heizraum und Gemeinschaftsflächen; Betriebskostenwidersprüche und Schreiben der Stadtbau; Bewohnerdarstellungen zum Gespräch vom 19.03.2026; wesentliche Unterlagen aus dem laufenden Gerichtsverfahren. Die Stadtbau hat eigene Stellungnahmen und Gegenpositionen abgegeben. Diese gehören ausdrücklich zur Dokumentation. Ziel ist eine unabhängige Prüfung, bei der sowohl die Aussagen der Bewohner als auch die Antworten der Stadtbau berücksichtigt werden. Personenbezogene Daten unbeteiligter Bewohner sind bei einer Veröffentlichung angemessen zu schützen.

16 BEWOHNER • 6 MIETPARTEIEN • 52 DOKUMENTIERTE VORGÄNGE

GERBERSTRASSE 19 – SCHORNDORF

Es geht nicht darum, eine ungeprüfte Schuldzuweisung zu verbreiten. Es geht darum, nachvollziehbar zu klären, warum sich die dokumentierten Probleme über Jahre fortgesetzt haben und welche Fragen bis heute offen sind.

Die betroffenen Mieterinnen und Mieter sind Bürgerinnen und Bürger Schorndorfs. Sie haben ihre Anliegen wiederholt vorgetragen und dokumentiert. Sie erwarten eine sachliche Auseinandersetzung mit den vorliegenden Unterlagen und eine nachvollziehbare Antwort auf die noch offenen Fragen. Sie lassen sich aber nicht bei der berechtigten Klärung ihrer Anliegen nicht ohne triftigen Grund in die Rolle von Bittstellern drängen.

Die Originalunterlagen sollen für sich sprechen. Die dokumentierten Aussagen dürfen dabei weder verschwiegen noch verharmlost werden.  

Mit Wissen der derzeit noch im Haus wohnenden Bewohnerinnen und Bewohner.

Stand: 19. Oktober 2026

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I.A.U.V A.Hegedüs

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