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Die Nichtbeistandsklausel (auch No-Bailout-Klausel) des Lissaboner Vertrages von 2009 schließt im Artikel 125 AEUV die Haftung der Europäischen Union sowie aller Mitgliedsstaaten für Verbindlichkeiten anderer Mitgliedsstaaten kategorisch aus. Aber genau das muten uns ehrliche Steuerzahler Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und alle anderen vertragsbrüchigen Herrscher Europas mit dem ESM-Teufelspakt (E uro S ado M aso) zu: für in Teufelsbuhlschaft befindliche Bankster und korrupte und unfähige Regierungspolitiker anderer Mitgliedstaaten zu bürgen und zu haften. Frei nach dem Motto von Schillers Bürgschaft: "Ich lasse den Freund dir als Bürgen. Ihn magst du, entrinn` ich, erwürgen."

Übrigens, der ESM-Teufelspakt ist seit dem 7. Oktober 2012 offiziell in Kraft - mit dem Segen des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom 12.09.2012. Trotzdem ist er nicht rechtens und verfassungswidrig. Der sog. ESM-Rettungsschirm wird den Finanzkrieg nicht beenden und der EU und ihren Finanzplätzen nicht den Frieden bringen. Nur den Friedensnobelpreis, weil jetzt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg letztendlich über die Rechtmäßigkeit des ESM entscheiden wird. Deshalb mein Tipp an die sog. Retterin der Welt, Angela Merkel, und ihre europäischen Vertragsbrecher: "In den Gerichtshöfen sollen die Gesetze sprechen und der Herrscher schweigen (Friedrich der Große)."

Roland Klose, Bad Fredeburg
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