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Die tödliche Messerattacke von Mannheim.

Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen wenige Tage nach der Tat übernommen. Sie geht von einer religiösen Motivation der Tat aus. Der Beschuldigte habe zu massiver Gewalt gegriffen, vermutlich, um Kritik am Islam zu unterbinden, so Jens Rommel. „Die tödliche Messerattacke von Mannheim ist eine „spezieller“ und „individueller“ Fall, der sich von anderen islamistisch-geprägten Angriffen unterscheide? Es gebe bislang keine Anhaltspunkte für eine dschihadistische Einbindung des Mannes.“

Werter Herr Generalbundesanwalt, was heißt hier die vereinfachte Formel: „Die tödliche Messerattacke von Mannheim ist eine „spezieller“ und „individueller“ Fall?

Ist denn eine solche Untat dann weniger schlimm, oder was soll diese Aussage im Klartext bedeuten? Ich meine, wenn jemand, egal welcher Nationalität der oder die Täter angehören, ist die drastische Strafverbüßung notwendig. Ist es ein ausländischer Bürger, der in Deutschland eine Untat begeht, muss er nach deutschem Recht abgestraft werden, muss seine Untat im deutschen Gefängnis ohne vorzeitiger Entlassungsmöglichkeit, absitzen. Würde man ihn nur abschieben, käme der Bursche sicherlich über eine Hintertür wieder nach Deutschland zurück.

Alois Sepp


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5 Kommentare

  • Eine Inhaftierung ausländischer Straftäter in Deutschland sollte aber auch unter dem Aspekt, was kostet das den Steuerzahler betrachtet werden? Ein Tag im Gefängnis wird im Durchschnitt mit über 80 € veranschlagt. In MV sogar mit über 100 €. Da sind die Untersuchungskosten noch gar nicht dabei.

    Ich wäre nach Aufnahme der polizeilichen Erkennungsdaten für sofortige Abschiebung und für ein Einreiseverbot.

    • Ja, liebe Frau Hollnagel, Danke für Ihre Meinung. Den gleichen Gedankengang hatte ich ebenfalls, fürchte aber, dass solche Typen trotz "Einreiseverbot" auf andere, illegale Weise wieder zu uns ins Land kommen, ihr möglicherweise unvollständiges Handeln, dann gänzlich vollbringen! Von einer sogenannten, rechtmäßigen Buße dann nichts zu spüren! Das solls ja auch nicht sein.

  • Wenn sich die Beziehungen zu Russland normalisiert haben werden, kann man darüber nachdenken, ob man im nördlichen Sibirien nicht ein Arbeitslager für diese Täter einrichten sollte. Fr. Dr. Hollnagel schreibt zu Recht, dass die Kosten hierzulande sehr hoch sind. Zur Zeit billigt die Justiz diesen Tätern mildernde Umstände zu, nimmt Rücksicht auf angebliche psychiatrische Erkrankungen und weist oft die Täter in geschlossene psychiatrische Anstalten ein. Die Unterbringung kostet dort aber auch jede Menge Geld. Geld, das man nicht in die korrupte Ukraine pumpen kann. 😀 Die Ausweisung dieser Täter dürfte sich sehr schwierig gestalten. Welches Land nimmt gerne straffällig gewordene eigene Landsleute (Bürger) zurück? Es sei denn, die BRD zahlt diesen Ländern viel Geld. Am kostengünstigsten für den deutschen Steuerzahler dürfte daher die Sibirien-Variante sein. Frische Luft und niedrige Temperaturen nördlich des Polarkreises kühlen nachhaltig die Köpfe der Täter. Hat sich weltweit herumgesprochen, dass für Flüchtlinge und Migranten Deutschland nur das Sprungbrett für Sibirien-Aufenthalte ist, wird der Zuzug ins "gelobte Paradies" sofort nachlassen.
  • Den Vorschlag von Frau Franziska Bauer, ein Straflager in Sibirien einzurichten, finde ich sehr lustig und begrüße ihn. Das würde aber bedeuten, dass sich die Beziehungen zu Russland wieder normalisieren ließen und dass die kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine null und nichtig wären.

    Das glaube ich aber nicht.

    Und ich weiß nicht, ob Herr Putin ein zweites Guantanamo in Sibirien einrichten würde. Das glaube ich auch nicht.

    Für Deutschland allerdings wäre das die beste Lösung.

    Man müsste Frau Gabriele Krone-Schmalz dazu befragen.

    Erstaunlich, erstaunlich, was für interessante Ideen es in der BR gibt.


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