Die tödliche Messerattacke von Mannheim.
Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen wenige Tage nach der Tat übernommen. Sie geht von einer religiösen Motivation der Tat aus. Der Beschuldigte habe zu massiver Gewalt gegriffen, vermutlich, um Kritik am Islam zu unterbinden, so Jens Rommel. „Die tödliche Messerattacke von Mannheim ist eine „spezieller“ und „individueller“ Fall, der sich von anderen islamistisch-geprägten Angriffen unterscheide? Es gebe bislang keine Anhaltspunkte für eine dschihadistische Einbindung des Mannes.“
Werter Herr Generalbundesanwalt, was heißt hier die vereinfachte Formel: „Die tödliche Messerattacke von Mannheim ist eine „spezieller“ und „individueller“ Fall?
Ist denn eine solche Untat dann weniger schlimm, oder was soll diese Aussage im Klartext bedeuten? Ich meine, wenn jemand, egal welcher Nationalität der oder die Täter angehören, ist die drastische Strafverbüßung notwendig. Ist es ein ausländischer Bürger, der in Deutschland eine Untat begeht, muss er nach deutschem Recht abgestraft werden, muss seine Untat im deutschen Gefängnis ohne vorzeitiger Entlassungsmöglichkeit, absitzen. Würde man ihn nur abschieben, käme der Bursche sicherlich über eine Hintertür wieder nach Deutschland zurück.
Alois Sepp