Stern Nr. 43/2014, „Wie ein König" - Ein Mithäftllng berichtet über Knastprivilegien von Uli Hoeneß

veröffentlicht im Stern Nr. 44:

Jeder Strafverteidiger weiss, dass es stimmt, was hier ein Mitgefangener von Hoeness berichtet.

Warum soll Art 3 GG im Knast gelten, wenn er schon 'draußen' nur sehr rudimentär gilt.
Die Knastgesellschaft ist ein konzentriertes Abbild der Gesellschaft 'draußen', nichts anderes.

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