Abendzeitung vom Freitag, den 16.12.2016, Leserforum Seite 22, Titel: "Zu eng gezogen"
Es waren erschreckende Zahlen, die Kreisverwaltungsreferent Thomas Böhle präsentierte: Fast jeden Tag kommt es am Münchner Hauptbahnhof zu einem Überfall. Insbesondere nachts und wenn Alkohol im Spiel ist. Jetzt reagierte der Stadtrat. Stadtrat beschließt Alkoholverbot am Hauptbahnhof!
188 mal registrierte das KVR alleine im ersten Halbjahr 2016 sogenannte "Rohheitsdelikte" wie Überfall und Raub – das ist zweieinhalb Mal so oft wie 2015 im gleichen Zeitraum. "Man muss sich Sorgen machen", sagte Bürgermeister Josef Schmid daher in der AZ und forderte mit seiner CSU ein nächtliches Alkoholverbot am Hauptbahnhof. Der Koalitionspartner SPD schloss sich der Forderung an und so war die Abstimmung im Stadtrat am Dienstag eigentlich nur noch Formsache.
Daher gilt ab Januar: Zwischen 22 und 6 Uhr dürfen im Hauptbahnhof sowie im öffentlichen Raum rund um das Bahnhofsgebäude inklusive der umschließenden Straßen und der Paul-Heyse-Unterführung alkoholische Getränke weder mitgeführt noch konsumiert werden. Ein genaues Datum für die Einführung des Verbots steht allerdings noch nicht fest.
Bei wiederholten Verstößen und Störungen im öffentlichen Raum erlässt das Kreisverwaltungsreferat Aufenthaltsverbote. Sie richten sich auch gegen Personen, die durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen Anwohner oder Geschäftsleute belästigen und beeinträchtigen. Die Einhaltung dieser Verbote kontrolliert die Polizei. Künftig wird auch der neue vom Stadtrat beschlossene kommunale Außendienst die Vorgaben des Kreisverwaltungsreferats vor Ort überwachen und eng mit der Polizei zusammenarbeiten. - so die Nachrichten der Abendzeitung im Internet
Ja, hier könnte man wieder einmal sagen: "Schon wieder ein Verbot mehr in unserem Staat". Trifft leider aber auch wieder zu! Ein großer Teil derer, die sich über solche "Verbote" beklagen, sind aber selbst schuld, wenn es soweit kommt. Doch bin ich im Zweifel, ob ein solches Verbot wirklich greift? Nachdem in der heutigen "Ich-Gesellschaft und Egoisten-Gemeinde" die Grundeinstellung vorherrscht, dass Gesetze und Verordnungen immer nur für "Andere" gemacht sind, wird sich der Zustand nie mehr ändern! Meines Erachtens ist hier aber der Wirkungsbereich des "Alkoholverbotes" viel zu eng gezogen, weil bei fast allen Großveranstaltungen, Fußballspielen usw. ebenfalls durch Alkoholeinfluß viele Delikte zu verzeichnen sind. Im übrigen ist mir etwas schleierhaft wie das zu verstehen ist: "Daher gilt ab Januar 2017 .... und "ein genaues Datum der Einführung steht noch nicht fest". Irgendetwas beiß sich hier!
Alois Sepp
Daher gilt ab Januar: Zwischen 22 und 6 Uhr dürfen im Hauptbahnhof sowie im öffentlichen Raum rund um das Bahnhofsgebäude inklusive der umschließenden Straßen und der Paul-Heyse-Unterführung alkoholische Getränke weder mitgeführt noch konsumiert werden. Ein genaues Datum für die Einführung des Verbots steht allerdings noch nicht fest.
Bei wiederholten Verstößen und Störungen im öffentlichen Raum erlässt das Kreisverwaltungsreferat Aufenthaltsverbote. Sie richten sich auch gegen Personen, die durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen Anwohner oder Geschäftsleute belästigen und beeinträchtigen. Die Einhaltung dieser Verbote kontrolliert die Polizei. Künftig wird auch der neue vom Stadtrat beschlossene kommunale Außendienst die Vorgaben des Kreisverwaltungsreferats vor Ort überwachen und eng mit der Polizei zusammenarbeiten. - so die Nachrichten der Abendzeitung im Internet
Ja, hier könnte man wieder einmal sagen: "Schon wieder ein Verbot mehr in unserem Staat". Trifft leider aber auch wieder zu! Ein großer Teil derer, die sich über solche "Verbote" beklagen, sind aber selbst schuld, wenn es soweit kommt. Doch bin ich im Zweifel, ob ein solches Verbot wirklich greift? Nachdem in der heutigen "Ich-Gesellschaft und Egoisten-Gemeinde" die Grundeinstellung vorherrscht, dass Gesetze und Verordnungen immer nur für "Andere" gemacht sind, wird sich der Zustand nie mehr ändern! Meines Erachtens ist hier aber der Wirkungsbereich des "Alkoholverbotes" viel zu eng gezogen, weil bei fast allen Großveranstaltungen, Fußballspielen usw. ebenfalls durch Alkoholeinfluß viele Delikte zu verzeichnen sind. Im übrigen ist mir etwas schleierhaft wie das zu verstehen ist: "Daher gilt ab Januar 2017 .... und "ein genaues Datum der Einführung steht noch nicht fest". Irgendetwas beiß sich hier!
Alois Sepp