In einem Beitrag vom 6.11.2013 in der Münchner AZ ist zu lesen, dass die Verkehrsminister von Bund und Ländern eine moderate Absenkung der Promillegrenze für Radler erwägen. Derzeit liegt die Grenze bei 1,6 Promillen, sie soll auf 1,1 Prozent gesenkt werden. Warum gelten für die immer höhere Anzahl der Radfahrer nicht die gleichen Grenzen wie für alle anderen Kraftfahrer? Es ist nicht einzusehen, dass die Radfahrer mit wesentlich mehr Alkoholgehalt im Blut im öffentlichen und stark zugenommenen Straßenverkehr ihr Unwesen treiben dürfen. Schließlich stellt man immer häufiger fest, dass die Fahrräder nicht einmal den verkehrstauglichen Zustand aufweisen, dass leider das Verkehrsverhalten vieler Radfahrer sehr zu wünschen übrig lässt.
Alois Sepp
Verkehrsrecht für alle gleich
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- Geschrieben von: Handwerksmeister Alois Sepp
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