AZ vom 26.8.2013, Leserforum Seite 19, Titel: Wer ahndet?
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Das ist ja
die Höhe! Für was gibt es einen Datenschutzbeauftragten oder auch Bundesdatenschützer? Alle diese Institutionen fressen uns nur die Haare vom Kopf, die Existenz der Datenschützer sind reine Makulatur. Da verkaufte das süddeutsche Apothekenrechenzentrum VSA in München laut Internetbericht vom 19.08.13 Daten an Marktforschungsunternehmen. Es heißt: "Die Daten seien zwar verschlüsselt, könnten aber dennoch relativ einfach decodiert werden".
Es darf die Frage gestellt werden: "Was nutzt hier eine Verschlüsselung, wenn der Code scheinbar leicht geknackt werden kann?" Nutzt die Verschlüsselung überhaupt, wenn die Daten bewusst an Marktforscher abgegeben werden? Der Verkauf bezweckt doch eine bewusste Absicht, warum dann die augenscheinliche Verschlüsselung?
In diesem Falle machen sich die Apotheker schon wieder einmal einen schlechten Ruf., zudem ist der Datenhandel -auch wieder nur nach dem Buchstaben des Gesetzes- gesetzwidrig. Wer kontrolliert und ahndet? hier in diesem Falle? Wäre doch eindeutig Sache eines gesetzmäßigen Anklägers nämlich durch die wie Staatsanwälte, oder täusche ich mich hier wieder nur?

Alois Sepp

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