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NPD gegen Roland Klose
Hier werden wir sämtliche Vorgänge um den von der NPD geforderten Widerruf eines Leserbriefs von unserem Autor Roland Klose, der in der Bildzeitung gedruckt wurde, dokumentieren.
Vorspiel: Bedrohen
07.12.2012 | Roland Klose stellt den Artikel "Nazis sind Mörder" in die Bürgerredaktion ein und verteilt ihn an die Printmedien. |
08.12.2012 | Die Bildzeitung Ost druckt den Brief zusammen mit einem Bild von Roland Klose |
11.12.2012 | Ein Drohbrief erreicht Roland Klose ("Brief an die Bild") |
11.12.2012 | Indem Roland Klose einen Ergänzungstext über seinen Artikel schreibt, informiert er die Öffentlichkeit und die Bürgerredaktion von der Bedrohung. ("Roland Klose bedroht") |
14.12.2012 | Nach Abstimmung zwischen Herrn Klose, Herrn Sepp und Herrn Maresch sendet Herr Maresch den "Brief an die Bild". Antwort der Bild am 14.12.: Sehr geehrter Herr Maresch, Vielen Dank für Ihre Benachrichtigung. Mit Bedauern haben wir Ihre Mitteilung über den Drohbrief an Herrn Roland Klose gelesen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen die Anfrage und Wünsche, die Sie in Ihrem Schreiben geäußert haben, von Herrn Klose direkt benötigen. Wir geben grundsätzlich keine Informationen über unsere Leser heraus und Herr Klose möchte sich bitte direkt an uns wenden. Erika Lüdeke-Plate Hallo Frau Lüdeke-Plate, ich habe Ihre Antwort an Herrn Klose weitergeleitet. Sie werden, denke ich, bald von ihm hören. Bitte verstehen Sie auch, dass wir den Angriff auf Herrn Klose als Angriff auf uns alle begreifen. Michael Maresch |
1. Akt: Verbieten
15.12.2012 | Roland Klose erreicht ein eingeschriebener Brief des Rechtsanwaltes Ingmar Knop aus Dessau. Mit Vollmacht der NPD und Rechnung. |
16.12.2012 | Alois Sepp bezieht Stellung |
17.12.2012 | Die Bildzeitung lehnt Einmischung ab: Sehr geehrter Herr Klose, Es tut uns leid, dass Ihre veröffentlichte Meinung solche Reaktionen hervorgerufen hat. Da Sie aber nicht nur uns sondern auch vielen anderen Medien regelmäßig Ihre aufmerksamen Beobachtungen zu den aktuellen Themen zusenden, ist Ihnen bestimmt bewusst, dass Ihre Stellungnahme inhaltlich unverändert wiedergegeben wird und die Redaktion ggf. nur kürzt und redigiert. Sie werden daher sicherlich verstehen, dass wir Ihnen in diesem Fall keine Unterstützung, z.B. in Form von Rechtsberatung, anbieten können. Bezüglich des Drohbriefes wenden Sie sich bitte an die Polizei und lassen sich in dieser Angelegenheit am besten juristisch beraten. Freundliche Grüße Leserredaktion BILD und BILD am SONNTAG BILD-Leser-Reporter BILD kämpft für Sie! |
17.12.2012 | Michael Maresch bezieht Stellung |
20.12.2012 | Roland Klose widerruft |
30,12,2013 | Am 30.12.2013 erreicht uns die Facebook Häme der NPD (des RA Ingmar Knop?): NPD Rhein-Neckar 18. Dezember Dreiste NPD-Hetze in BILD-Leserbrief juristisch geahndet. Offenbar durch das tumbe Verbotsgeschrei gegen die NPD angestachelt, fühlen sich auch immer mehr Leserbrief-Schreiber (meist sind es „Dauer-Autoren“ und Querulanten) bemüßigt, in das Lügen und Hetzen gegen die NPD mit eigenen Beiträgen einzustimmen. So geschehen in der BILD-Ostdeutschland vom 8. Dezember 2012. Unter der Rubrik „Leser schre iben in BILD“ behauptete ein Roland Klose aus Bad Fredeburg, „die (!) NSU“ habe „mit Billigung oder vielleicht sogar im Auftrag der NPD in Deutschland“ gemordet. Im Grunde setzt besagter Roland Klose mit dieser Lüge nur das fort, was die etablierten Stimmgabeln der Meinungsindustrie und des scheindemokratischen Parteien-Establishments anstimmen. Denn wenn es geradezu gesamtgesellschaftlich mehr und mehr „in“ ist, gegen die Nationaldemokraten zu hetzen und es sogar als „mutig“ und „couragiert“ gilt, sich mit der geballten Macht des gegenwartsdeutschen Staatsapparates auf bereits pogromhaft ausgegrenzte Andersdenkende zu stürzen, dann mag das in Teilen der Bevölkerung als Einladung zum kreativen Mitlügen und Mithetzen aufgefaßt werden. Doch juristisch verantwortlich für seine Äußerungen ist letztlich jeder selbst. Und so erhielt denn der ach so couragierte Herr Klose eine Abmahnung meiner Kanzlei, auf die er mit einer sehr kleinlaut gehaltenen Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung reagierte. Wie sagt schon der Volksmund: „Torheit schützt vor Strafe nicht“. |
Fortsetzung folgt bald
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